Alt 24.05.2009, 17:09:04   #1 (permalink)
abgemeldet

Reg: 23.04.2006
Beiträge: 528
Benutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein Lichtblick
Standard Steuererklärung: Wo trage ich Fahrkosten zur Schule/Weiterbildung ein?

Hallo,

ich sitze gerade über meiner ersten Steuerklärung, die ich für 07 und 08 machen muss. Nun stellt sich mir die Frage, wo ich die Fahrkosten zur Berufsschule und zu IHK-Kursen eintragen kann, insbesondere, weil bei diesen ja Hin- und Rückweg angerechnet wird und nicht nur die einfache strecke. Trage ich das einfach bei Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ein oder unter Reisekosten?
Benutzer-1170 ist offline   Mit Zitat antworten
Gesponsorte Links
Alt 24.05.2009, 19:12:05   #2 (permalink)
♥♥♥♥♥♥
Benutzerbild von Jacky

ID: 92866
Lose-Remote

Reg: 02.11.2006
Beiträge: 589
Jacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von MK8587 Beitrag anzeigen
[...] Nun stellt sich mir die Frage, wo ich die Fahrkosten zur Berufsschule und zu IHK-Kursen eintragen kann, insbesondere, weil bei diesen ja Hin- und Rückweg angerechnet wird und nicht nur die einfache strecke. [...]
Wie kommst du darauf, dass Hin- und Rückweg angerechnet werden?

Gem. § 9 (1) Nr. 4 S. 2 EStG kann nur eine "Entfernungspauschale" für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden. Und auch bei doppelter Haushaltsführung kann gem. § 9 (1) Nr. 5 S. 4 EStG nur eine "Entfernungspauschale" für die wöchentlichen Heimfahrten angesetzt werden. Nur wenn eine Behinderung gem. § 9 (2) S. 3 EStG vorliegt, können die "tatsächlichen Aufwendungen" angesetzt werden.

Zitat:
Zitat von MK8587 Beitrag anzeigen
[...] Trage ich das einfach bei Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ein oder unter Reisekosten?
Bei § 9 (1) Nr. 4 und Nr. 5 EStG einfach die Angaben unter "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" eingetragen. Für die tatsächlichen Aufwendungen gem. § 9 (2) S. 3 EStG ebenfalls die Angaben unter "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" ausfüllen oder, wenn du die tatsächlichen Kosten mittels Fahrtenbuch nachweisen kannst, einfach den Betrag unter "weitere Werbungskosten" eintragen.
Gruß, Jacky
Jacky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2009, 20:13:40   #3 (permalink)
abgemeldet

Reg: 23.04.2006
Beiträge: 528
Benutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein Lichtblick
Standard

Zitat:
Zitat von Jacky Beitrag anzeigen
Wie kommst du darauf, dass Hin- und Rückweg angerechnet werden?
Wie gesagt können für Fahrten zwischen Schule und Weiterbildungsstätte Hin- und Rückfahrt angerechnet werden bei den Werbungskosten. Es ist nicht von Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte die Rede (Quelle: Finanzbeamter). Und auch dafür frage ich, wo diese eingetragen werden sollen und als was, weil dort ja keine weiteren Bezeichnungen wie Schule oder IHK zu tätigen sind.
Benutzer-1170 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2009, 20:58:33   #4 (permalink)
mostly harmless
Benutzerbild von darkkurt

ID: 35967
Lose-Remote

darkkurt eine Nachricht über ICQ schicken darkkurt eine Nachricht über Yahoo! schicken
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 9.409
darkkurt genießt hohes Ansehendarkkurt genießt hohes Ansehendarkkurt genießt hohes Ansehendarkkurt genießt hohes Ansehendarkkurt genießt hohes Ansehendarkkurt genießt hohes Ansehendarkkurt genießt hohes Ansehendarkkurt genießt hohes Ansehendarkkurt genießt hohes Ansehendarkkurt genießt hohes Ansehendarkkurt genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von MK8587 Beitrag anzeigen
...(Quelle: Finanzbeamter)...
Mal ganz blöd gefragt: Hätte dir das deine Quelle nicht auch gleich zeigen können?
|Meine Bücherkiste|Willi an der Macht?|asoziales Netz?|Mehr Signatur|Hörbuch gefällig?

"Wir spielen jetzt Krieg!" "Warum spielen wir nicht Frieden?" "Zu wenig Rollenmuster!!!"
(aus Calvin & Hobbes)
Sammelartikel, Bücher, Geschirr & mehr!
darkkurt ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2009, 20:59:09   #5 (permalink)
♥♥♥♥♥♥
Benutzerbild von Jacky

ID: 92866
Lose-Remote

Reg: 02.11.2006
Beiträge: 589
Jacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von MK8587 Beitrag anzeigen
[...] Es ist nicht von Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte die Rede (Quelle: Finanzbeamter). [...]
Dann erübrigt sich doch die Frage, ob du diese Aufwendungen unter "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" eintragen kannst. Was hat denn der Finanzbeamte gesagt, wo du sie eintragen sollst?

Im Zweifel würde ich sie einfach unter "weitere Werbungskosten" eintragen.
Gruß, Jacky
Jacky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2009, 22:04:47   #6 (permalink)
abgemeldet

Reg: 23.04.2006
Beiträge: 528
Benutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein Lichtblick
Standard

Zitat:
Zitat von darkkurt Beitrag anzeigen
Mal ganz blöd gefragt: Hätte dir das deine Quelle nicht auch gleich zeigen können?
Weil ich über die Sache vor über einem Jahr mit ihm gesprochen habe und es damals noch nicht um eine Steuerklärung ging, sondern andere Gründe hatte.


Zitat:
Zitat von Jacky
Dann erübrigt sich doch die Frage, ob du diese Aufwendungen unter "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" eintragen kannst.
Nicht unbedingt, vielleicht zählt ja die Berufsschule mit zur Arbeitsstätte, hängt ja unmittelbar zusammen und im Steuerrecht ist bei uns ja so einiges möglich. Deshalb meine Frage.
Benutzer-1170 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2009, 23:27:36   #7 (permalink)
♥♥♥♥♥♥
Benutzerbild von Jacky

ID: 92866
Lose-Remote

Reg: 02.11.2006
Beiträge: 589
Jacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von MK8587 Beitrag anzeigen
[...] vielleicht zählt ja die Berufsschule mit zur Arbeitsstätte, [...]
Sorry, aber jetzt blicke ich nicht mehr durch. Oben meintest du doch noch, dass der Finanzbeamte deine Berufsschule als Weiterbildung eingestuft hat und nicht als Arbeitsstätte?

Ich würde an deiner Stelle nochmal zu diesem Finanzbeamten gehen und ihn fragen, wie er diese Aufwendungen einstuft und wo du sie in deiner Steuererklärung eintragen sollst. Ohne deine beruflichen und evtl. auch privaten Lebensumstände zu kennen, kann hier ohnehin niemand diese Aufwendungen genau zuordnen. Daher ist es am besten, wenn du das mit deinem Sachbearbeiter klärst.
Gruß, Jacky
Jacky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2009, 23:33:40   #8 (permalink)
Multitalent
Benutzerbild von joschilein

ID: 9301
Lose-Remote

joschilein eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 05.05.2006
Beiträge: 1.414
joschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehen
Standard

Natürlich kann man die volle Fahrtstrecke ansetzen. Auch die 20 km-Kürzung wäre hier nicht zur Anwendung gekommen. Ebenso sind Verpflegungsmehraufwendungen möglich.

Da ich immer nur das Programmhandling kenne, habe ich es mit Formularzeilen etwas schwer, aber so wie es ausschaut sollten es sein:
  • Fahrtkosten Zeile 53 (2007), Zeilen 55-56 (2008)
  • Verpflegungsmehraufwendungen Zeilen 61-65 (2007, 2008)
Für die Fahrkosten könnte sich eine eigene Anlage lohnen, in der man die eingetragene Summe erläutert. Aber definitiv gehört das nicht in den Bereich der Fahrten Wohnung-Arbeit.


Heute schon gepixelt
joschilein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2009, 00:01:19   #9 (permalink)
♥♥♥♥♥♥
Benutzerbild von Jacky

ID: 92866
Lose-Remote

Reg: 02.11.2006
Beiträge: 589
Jacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes Ansehen
Standard

Hallo joschilein, schön das du endlich da bist.

Zählt eigentlich die Berufsschule zur Weiterbildung? Also wenn man im Rahmen einer Berufsausbildung eine Berufsschule besucht, kann dies doch eigentlich keine "Weiterbildung" sein, oder etwa doch?

Habe nur das BFH Urteil vom 10.04.2008, VI R 66/05, zur Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch vorübergehenden beruflichen Bildungsmaßnahme gefunden. Aber aus diesem konnte ich dies leider nicht raus lesen.
Gruß, Jacky
Jacky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2009, 00:14:56   #10 (permalink)
Multitalent
Benutzerbild von joschilein

ID: 9301
Lose-Remote

joschilein eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 05.05.2006
Beiträge: 1.414
joschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehen
Standard

Berufsschule dürfte in der Regel keine Weiterbildung sein, sondern wird im Zusammenhang mit einem Ausbildungsdienstverhältnis besucht und in dessen Zusammenhang sind alle Fahrtkosten Werbungskosten, wobei alle Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absolviert werden, wie Dienstreisen zu behandeln sind (Besonderheiten wie Familienheimfahrten etc. mal ignoriert). Als selbst "(Ex-)Betroffener" weiß ich das (hoffentlich richtig )

Ich könnte ja noch eine weitere Besonderheit erwähnen*: Für Krankenschwestern gibt es keine Berufsschule, dafür gibt es dann Schwesternschulen, die i.d.R. vom jeweiligen Krankenhaus in quasi hoheitlicher Stellvertretung für den Staat geführt werden. Und jetzt mach mal insbesondere der Familienkasse klar, warum hier Reisekosten mit doppelter Fahrstrecke anzusetzen sind, obwohl es sich um ein "Gebäude", aber keine Arbeitsstätte des Arbeit-/Ausbildungsgebers handelt, auch wenn keine Schul- mit Arbeitstagen vermengt werden.
*Jedenfalls für den Geltungsbereich Hessen, kann ggf. für andere Bundesländer abweichen.


Heute schon gepixelt
joschilein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2009, 00:53:43   #11 (permalink)
abgemeldet

Reg: 23.04.2006
Beiträge: 528
Benutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein LichtblickBenutzer-1170 ist ein Lichtblick
Standard

Zitat:
Zitat von Jacky Beitrag anzeigen
Sorry, aber jetzt blicke ich nicht mehr durch. Oben meintest du doch noch, dass der Finanzbeamte deine Berufsschule als Weiterbildung eingestuft hat und nicht als Arbeitsstätte?
Wo habe ich das geschrieben? Ich spreche stets von Fahrten zur Schule und zu Weiterbildungen.
Benutzer-1170 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2009, 00:53:44   #12 (permalink)
♥♥♥♥♥♥
Benutzerbild von Jacky

ID: 92866
Lose-Remote

Reg: 02.11.2006
Beiträge: 589
Jacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes Ansehen
Standard

Vielen Dank für die tolle Erklärung, joschilein! Wann etwas als Arbeitsstätte gilt und wann nicht, werde ich wohl nie wirklich verstehen.

Und zu den Krankenschwester ... das ist doch typisch für Bürokraten.

Edit: @MK8587
Sorry, dann habe ich dich einfach nur falsch verstanden. Aber joschilein hat dich richtig verstanden und es dir auch sehr schön erklärt.
Gruß, Jacky

Geändert von Jacky (25.05.2009 um 01:01:08 Uhr)
Jacky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2009, 00:58:34   #13 (permalink)
Multitalent
Benutzerbild von joschilein

ID: 9301
Lose-Remote

joschilein eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 05.05.2006
Beiträge: 1.414
joschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehen
Standard

Och das Thema Arbeitsstätte ist nahezu unerschöpflich. Obwohl sich mit den Richtlinien 2008 endlich mal was Richtung Normalität verändert hat, kann man sich immer noch in Details verirren. Gerade Kombinationen mit Firmenwagen und mehreren Arbeitsstätten sind sehr "schön".

Aber das tut hier nichts zur Sache und außerdem könnte man es eh nicht einfach mal so erläutern (jaja, Steuervereinfachung )


Heute schon gepixelt
joschilein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2009, 01:04:40   #14 (permalink)
♥♥♥♥♥♥
Benutzerbild von Jacky

ID: 92866
Lose-Remote

Reg: 02.11.2006
Beiträge: 589
Jacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von joschilein Beitrag anzeigen
[...] (jaja, Steuervereinfachung )
Ich bin so froh heute Taxifahrerin zu sein.
Gruß, Jacky
Jacky ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Gesponsorte Links

Anzeige


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
Pingbacks sind an
Refbacks sind an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wohin mit dem Bafög in der Steuererklärung kenji911 Das wahre Leben 7 04.07.2008 09:36:00
Steuererklärung - welche Software Seemann Das wahre Leben 5 04.02.2008 08:15:45
Brauche Hilfe bei Steuererklärung :( bastie Gott und die Welt 0 23.05.2007 14:55:04


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:05:15 Uhr.