Alt 15.04.2010, 20:06:14   #1 (permalink)
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Standard Steuerbescheid - Ansetzen der Pendlerpauschale

Moin,

ich habe gerade meinen Steuerbescheid erhalten. Allerdings stimmt der nicht mit den berechneten Werten überein. Er weicht im Punkt der Werbungskosten ab, genauer gesagt bei den Kosten für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Ich bin an 170 Tagen jeweils 90 km hin und zurück gefahren. Es wurden mir aber nicht die vollen 4500€ angerechnet, sondern nur etwa 3500. Somit verringert sich die Rückerstattung um 300€.

Jetzt stellt sich mir die Frage, auf welcher Seite liegt der Fehler? Kann man einfach beim Finanzamt anrufen und nachfragen oder muß ich direkt Einspruch einlegen? Nicht daß ich am Ende falsch liege und noch irgendwie Strafe zahlen muß. Das ist meine erste Steuererklärung und daher hab ich nicht so viel Ahnung davon.

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Alt 15.04.2010, 20:48:42   #2 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
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Beim Einspruch passiert dir in der Regel gar nichts. Wenn dieser stattgegeben wird, wird der Bescheid geändert und gut ist. Wenn nicht, dann teilen sie dir das mit einer Begründung mit. Dass heißt aber nicht, dass du damit einverstanden sein musst. Solange du den Einspruch dann nicht schriftlich zurück ziehst, bleibt der bestehen und wandert zur Rechtsbehelfsstelle.

Was da jetzt inhaltlich bei dir passiert ist, weiß ich nicht. Aber mit nem Einspruch bist du auf der sicheren Seite und kannst erstmal abwarten, was deren Begründung für diesen Bescheid ist.
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Alt 15.04.2010, 20:50:05   #3 (permalink)
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Würden die mir denn telefonisch Auskunft geben, wenn ich da morgen anrufen täte?

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Alt 15.04.2010, 20:52:11   #4 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
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Wenn du deine Steuernummer parat hast, denke ich schon. Fragen kostet ja nichts.
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Alt 15.04.2010, 20:53:51   #5 (permalink)
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Na dann werd ich das doch glatt mal machen. Ich werde dann berichten.

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Alt 16.04.2010, 00:00:29   #6 (permalink)
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Die Rückfahrt zählt doch gar nicht, sondern nur die Hinfahrt, oder nicht?
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Alt 16.04.2010, 01:07:35   #7 (permalink)
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Richtig, wird nur eine einfache Fahrt gerechnet.

Dann kommt noch dazu wieviel Tage Urlaub du hast die werden auch noch abgezogen.

Hier mal ein kleines Rechenbeispiel:

Du hast mit 170Tage gerechnet, wenn ich davon ausgehe das du 30Tage Urlaub hast im Jahr bleiben 140Tage übrig.

90km x 0,30€ x 140Tage = 3780€

auf diese Summe würde ich kommen.

hoffe konnte Dir weiterhelfen.

Geändert von Redscorpion012 (16.04.2010 um 01:15:36 Uhr) Grund: Nachtrag
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Alt 16.04.2010, 05:09:08   #8 (permalink)
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Natürlich zählt die einfache Fahrt und die Urlaubstage sind schon abgerechnet. Ich komme mit jedem Zähler incl dem Wiso-Programm auf den maximalen Betrag.

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Alt 16.04.2010, 06:11:25   #9 (permalink)
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Bei mir hat sich mal ein Sachbearbeiter den Spass gemacht und gemeint, die gefahrene Strecke sei deutlich kürzer zu machen als meine angegeben 92km und da einfach 60km angesetzt. Er konnte aber wohl nur nicht mit map24.de umgehen

Hast Du die Erklärung elektronisch übermittelt? Falls Du noch den Papierweg gewählt hast, könnte es auch an einem Eingabefehler liegen. Das läge auch dann nahe, wenn in den Erläuterungen nichts steht.

Marty
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Alt 16.04.2010, 06:30:49   #10 (permalink)
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Reden

Versuche das nächste mal das gleich direkt zum FA zu schicken.

Einfach anmelden bei Elster und die beschriebenen Sachen downloaden.

Da kannst Du gleich wie bei Wiso alles eingeben und wenn Du einen Fehler machst kommst Du nicht weiter weil er an der Stelle meckert wo der Fehler aufgetreten ist.

Zum Schluss durchläuft das Programm noch eine Plausibelkeitserklärung durch und wenn dann alles i.O. ist geht es direkt ohne Papierkram zum FA.

Da kannst Du dir Wiso & Co sparen.

Lg Red
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Alt 16.04.2010, 06:52:22   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Redscorpion012 Beitrag anzeigen
Da kannst Du gleich wie bei Wiso alles eingeben und wenn Du einen Fehler machst kommst Du nicht weiter weil er an der Stelle meckert wo der Fehler aufgetreten ist.

Zum Schluss durchläuft das Programm noch eine Plausibelkeitserklärung durch...
Das dürfte so ziemlich jedes Steuerprogramm machen.
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Alt 16.04.2010, 08:09:09   #12 (permalink)
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Gab es da nichtmal einen Maximalbetrag, bis zu dem Werbungskosten angerechnet werden?

Ich meine,der lag so bei 3.500 € im Jahr.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
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Alt 16.04.2010, 08:16:37   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Gab es da nichtmal einen Maximalbetrag, bis zu dem Werbungskosten angerechnet werden?

Ich meine,der lag so bei 3.500 € im Jahr.
Bei den Fahrkosten sind das 4.500 Euro Höchstbetrag. Aber nur, wenn die Strecke nicht mit dem eigenen PKW zurückgelegt wurde.

Ich vermute, birnchen ist Bahn gefahren und hat deshalb korrekterweise den Höchstbetrag von 4.500 Euro für diese Art angegeben. Mit dem PKW hätte sie 4.590 EUro angeben können.

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Alt 16.04.2010, 08:38:10   #14 (permalink)
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Also, ich habe gerade mit denen telefoniert.

Ich hatte angegeben:

54 Fahrten á 5km
170 Fahrten á 90km.

Es scheint wohl eine neue Regelung zu geben die besagt, daß die Fahrten á 90km nicht voll angerechnet werden, sondern, weil ja noch 54 andere Fahrten vorhanden sind, nur 170/224 berechnet werden.

Aber diese Regelung sei wohl noch nicht so ganz rechtskräftig und ich soll auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Hat jemand davon mal was gehört? Würde das gern nachlesen. Weil so werden ja alle die benachteiligt, die zwei verschieden lange Wege hatten. Ich hätte sonst die 54 kurzen Fahrten gar nicht angegeben, wenn ich das gewußt hätte.

Wiso hatte mir das nämlich auch mit 4500€ angegeben.


@Redscorpion: Ich schrieb doch, daß es meine erste Steuererklärung ist und dann geht ELSTER nicht, weil keine Steuernummer.

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Alt 16.04.2010, 09:18:14   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Hat jemand davon mal was gehört? Würde das gern nachlesen. Weil so werden ja alle die benachteiligt, die zwei verschieden lange Wege hatten. Ich hätte sonst die 54 kurzen Fahrten gar nicht angegeben, wenn ich das gewußt hätte.
Habe ich noch nie gehört, wäre auch, wie Du richtig beschreibst, Blödsinn.

Wenn man 224 Tage arbeitet und regelmässig die Arbeitsstätten wechselt, dann muss man das auch jeweils mit unterschiedlichen Strecken angeben können.

Marty
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