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Alt 27.06.2011, 16:52:28   #1 (permalink)
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Reg: 27.06.2011
Beiträge: 8
Phynaster
Standard Stafe bei Sachbeschädigung?



Hallo Leute.
Ich habe mal eine kurze Frage, bitte fragt nicht genauer nach, es ist mir peinlich..


Die genaueren Umstände möchte ich auch nicht erläutern.
Also:

Die Personen A & B (Beide NICHT vorbestraft!) bitten die Personen C (vorbestraft) D & E (NICHT Vorbestraft) am Haus F der Person G ein "Attentat" durchzuführen. <:
Im Klartext, werfen die Personen C & D & E ->2<- Eier an die vermutliche Wohnzimmerscheibe des Hauses F in dem Person G zur Miete wohnt.
Person G bemerkt dies natürlich und stellt mit Hilfe der Personen H I & J (vorbestraft????) die Personen C D & E.
Es kommt zu einem Wortgefecht während dem die Person H (vorbestraft???) die Person C (Vorbestraft) umschubst und sich Person C dabei, wie sich am nächsten Tag im Krankenhaus herrausstellt ein Handgelenk und einen Finger gebrochen hat.

- Die Polizei wird hinzugerufen.

Es wird Anzeige gegen die Personen C D E wegen Sachbeschädigung (Das FENSTER und die HAUSWAND haben durch die Eier K E I N E N Schaden genommen!!) gestellt.

Person C stellt keine Anzeige gegen Person H da sie deren Namen nicht kennt und sich erst am nächsten Tag herrausstellt das, dass Handgelenk und der Finger gebrochen sind.

Nach ca. 2 Monaten werden die Personen D & E(NICHT vorbestraft) zur Vernehmung geladen und gestehen das die Personen A & B (nicht vorbestraft) zu dieser Sachbeschädigung(???) angestiftet haben.

--------------------------------------------------------------------

Meine Fragen:

- Wie HOCH könnte die Strafe für die Personen C(vorbestraft) D & E (nicht vorbestraft) ausfallen?

- Wie HOCH könnte die Stafe für die Personen A & B (nicht vorbestraft) ausfallen?

- Schätzt IHR die Situation so ein, dass die vorsätzliche Körperverletzung von Person H(vorbestraft?) gegen Person C(vorbestraft) positiven Einfluss auf das Verfahren gegen die Personen A B C D E haben könnte?

- Denkt IHR das die Angelegenheit auch Außergerichtlich geregelt werden könnte?


Danke im Vorraus für die hoffentlich schnellen Antworten.
Mfg. Person A. ;D
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Alt 27.06.2011, 17:21:49   #2 (permalink)
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Zitat:
(Das FENSTER und die HAUSWAND haben durch die Eier K E I N E N Schaden genommen!!)
Wenn wirklich ohne großen Aufwand alles entfernt werden konnte, ist es keine Sachbeschädigung. Von daher haben die involvierten Personen strafrechtlich nichts zu befürchten.

Person H hat natürlich eine Körperverletzung begangen.
(Wenn hier eine Sachbeschädigung vorliegen würde, hätte die Körperverletzung keinen Einfluss auf das Verfahren.)

Geändert von Muebarekking (27.06.2011 um 17:30:29 Uhr)
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Alt 27.06.2011, 18:06:04   #3 (permalink)
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Phynaster
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Zitat:
Zitat von Muebarekking Beitrag anzeigen
Wenn wirklich ohne großen Aufwand alles entfernt werden konnte, ist es keine Sachbeschädigung. Von daher haben die involvierten Personen strafrechtlich nichts zu befürchten.
Unter welchen Punkten könnte man dann verurteilt werden?
Phynaster ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2011, 18:40:55   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Phynaster Beitrag anzeigen
Unter welchen Punkten könnte man dann verurteilt werden?
Kommt auf die genauen Umstände an, warum die Eier da geworfen wurden.

Man könnte das Ganze höchstens als Beleidigung werten, aber auch in solch einem Fall würde das Ganze auf den Privatklageweg verwiesen und somit nichts bei rum kommen.
Renos werden von mir nicht gelesen.
Wenn mir etwas mitzuteilen ist, dann bitte per PN. Dort bin ich auch sehr diskussionsfreudig.
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Alt 27.06.2011, 18:53:11   #5 (permalink)
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Es hat KEINEN Hintergrund, einfach nur SPAß!
Ein Jugendscherz halt..
Also es war NICHT Rasistisch oder so..
Vllt. ETWAS aus Antipatie aber das is halt so.. und das geb ich zu.
Aber es hatte sicher KEINE ethnischen, ideologischen oder religiösen Gründe.x3
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Alt 27.06.2011, 19:18:41   #6 (permalink)
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Alt 27.06.2011, 19:43:09   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Muebarekking Beitrag anzeigen
Wenn wirklich ohne großen Aufwand alles entfernt werden konnte, ist es keine Sachbeschädigung. Von daher haben die involvierten Personen strafrechtlich nichts zu befürchten.
Eier an einer Hauswand setzen zumindest eine gründliche Reinigung vorraus, je nach Wandbeschaffenheit, und damit ist es in jedem Fall eine Sachbeschädigung. Zumal im ehemaligen Schulkreis einige wegen genau so einer Sache (ok, ist schon ettliche Jahre her, wird sich aber wohl nicht so drastisch verändert haben) Sozialstunden bekamen.

Also pauschal zu sagen, da es entfernbar war, ist es keine Sachbeschädigung, ist also faktisch falsch.

Siehe dazu auch:
eierwurf an hauswand Strafrecht frag-einen-anwalt.de
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Alt 27.06.2011, 20:02:20   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
Eier an einer Hauswand setzen zumindest eine gründliche Reinigung vorraus, je nach Wandbeschaffenheit.
Deswegen sagte ich ja:
Zitat:
Wenn wirklich ohne großen Aufwand alles entfernt werden konnte, ist es keine Sachbeschädigung.
Und diese Aussage entspricht quasi der gesetzlichen Regelung.
Renos werden von mir nicht gelesen.
Wenn mir etwas mitzuteilen ist, dann bitte per PN. Dort bin ich auch sehr diskussionsfreudig.
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Alt 27.06.2011, 20:38:49   #9 (permalink)
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Du hast schon den Bericht gelesen, den ich oben verlinkt habe?
Auch gibt es derer hunderte Treffer per BigG, und alle stimmen im selben Tenor ein.

Es ist ausreichend, dass die Wand dadurch temporär visuell beschädigt wird, zudem sind ja Aufwendungen zur Reinigung notwendig.
Selbst Eier auf ein Auto oder eine Fensterscheibe fallen streng genommen genau darunter, denn in beiden Fällen wäre eine gründliche Reinigung notwenig, um auch den letzten Rest aus Ritzen zu entfernen.

Aber egal .. jeder scheint seine eigenen Ansichten dazu zu haben, ich bleibe da lieber auf der sicheren Seite und halte mich da an Aussagen von Rechtsforen und Anwälten, da ich doch denke, die sollten ihr Handwerk verstehen.
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Alt 27.06.2011, 20:59:20   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
Du hast schon den Bericht gelesen, den ich oben verlinkt habe?
Ja, habe ich. Die Antwort vom Anwalt ist jedoch ziemlich ungenau und teilweise falsch. Nur weil es ein Anwalt behauptet, heißt es nicht, dass es automatisch stimmt. Mag ja sein, dass eingetrocknete Eierpampe an Hauswänden häufig zu großem Reinigungsaufwand führt(kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber damit habe ich keine Erfahrung) und somit unter Sachbeschädigung fällt. Hier liegt der Fall aber anscheinend anders und ist deswegen auch anders zu bewerten.

Zitat:
Auch gibt es derer hunderte Treffer per BigG, und alle stimmen im selben Tenor ein.
Bei den ersten beiden Links die ich gefunden hab, wird das Gegenteil behauptet:
http://www.merkur-online.de/lokales/...rn-510515.html

http://www.copzone.de/phpbbforum/vie...=56919&start=0

Und selbst wenn der Tenor im Internet ein solcher wäre. Rechtlich richtiger wird die Aussage dadurch auch nicht.

Zitat:
Es ist ausreichend, dass die Wand dadurch temporär visuell beschädigt wird, zudem sind ja Aufwendungen zur Reinigung notwendig.
Der Schaden, der durch den Wurf verursacht wird(Reinigung), kann der Geschädigte sich ja auch von den Tätern zurückholen. Das ist jedoch der zivilrechtliche Aspekt.

Strafrechtlich reicht es eben nicht aus:
Zitat:
Zitat von §303 II StGB
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Zitat:
Aber egal .. jeder scheint seine eigenen Ansichten dazu zu haben, ich bleibe da lieber auf der sicheren Seite und halte mich da an Aussagen von Rechtsforen und Anwälten, da ich doch denke, die sollten ihr Handwerk verstehen.
Und ich bleibe den Aussagen von Gesetzen.
Renos werden von mir nicht gelesen.
Wenn mir etwas mitzuteilen ist, dann bitte per PN. Dort bin ich auch sehr diskussionsfreudig.

Geändert von Muebarekking (27.06.2011 um 21:05:32 Uhr)
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