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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 29.10.2011
Beiträge: 4
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Hey,
habe folgendes Problem. Ich habe eine Ausbildung abgeschlossen und wurde bis Jahresende übernommen, um mich bewerben zu können, ohne auf der Straße zu sitzen. Heißt befristeter Vertrag bis 31.12.2011. Ich habe mich schon viel beworben und hab auch noch einiges ausstehen, jetzt hat mir mein Chef aber eine Stelle angeboten für zwei Jahre, weil uns einer verlässt. Das Problem dabei ist, dass ich zu meinem Freund ziehen wollte und mich deshalb nur dort beworben habe und da ich nicht immer gute Erfahrungen in meiner Ausbildung gemacht habe mit den Kollegen war ich schon sehr froh, bald weg zu sein. Jetzt steh ich vor der Entscheidung. Stelle annehmen oder arbeitslos und weiter bewerben in der Region wo mein Freund wohnt. Wie schon gesagt habe noch einiges ausstehen und bin mir sicher, dass ich nicht lange arbeitslos bleibe, da ich mich wirklich auf alle Stellen bewerbe, die zu meinem Profil passen. Würde ich das Angebot annehmen hätte ich nicht mal die Chance mich weiter zu bewerben, weil ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (!) hätte. Wird ja dann schwer genau auf dieses bestimmte Datum einen Job zu bekommen. Nun ist aber meine Frage: Ich habe ja einen Vertrag, der dann abläuft und wenn kein neuer aufgesetzt wird, war das ja dann auch keine Kündigung meinerseits wegen Sperrzeit vom Arbeitsamt oder? Aber kann das Arbeitsamt irgendwie erfahren, dass ich einen neuen Vertrag abgelehnt habe und können mir dann trotzdem ne Sperrzeit verordnen oder was ist, wenn das Arbeitsamt auf Stellensuche für mich ist und stößt dann auf die Stellenanzeige von meinem Arbeitgeber und spricht mich darauf an?? Dann kann ich ja noch nachträglich eine Sperre kriegen oder?? Weiß echt nicht, wie ich mich entscheiden soll. Hat jemand ne Ahnung wie des da abläuft?? Danke schonmal. Gruß kleine |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Also, wennd er Vertrag ausläuft und du dich dort generell nicht wohl fühlst, es ist keine Kündigung deinerseits, einen neuen Vertrag nicht zu unterschreiben.
Da du zudem zu deinem Freund ziehen möchtest und somit ein Ortswechsel ansteht, sehe ich da kein Problem. Natürlich kommt es auf das zuständige Jobcenter und den Sachbearbeiter an, quer stellen kann sich immer irgendjemand. Und du sagst ja selbst, du bemühst dich eine neue Stelle zu finden. Ich würde dir trotzdem empfehlen aufgrund der Bearbeitungszeit des ALG-Antrags damit zu rechnen 1-2 Monate finanziell ohne Unterstützung auskommen zu können, wenn du wirklich nichts finden solltest, besser ist das, man weiss nie was noch so dazwischen kommt. |
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#3 (permalink) |
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Mod-Mami
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Hast Du Dich denn schon auf dem Arbeitsamt gemeldet?
Wenn Du das nicht getan hast, bekommst Du sowieso eine Sperre, da Du Dich sofort melden musst, wenn Du weißt, dass Dein Arbeitsvertrag endet - spätestens aber 3 Monate vor Ende.
Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken... ![]() |
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#5 (permalink) | |
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Benutzer
Reg: 04.01.2011
Beiträge: 63
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Zitat:
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Ich würde im Vertrag auch nichts anderes vereinbaren. Simon
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ich hab euch alle lieb vor allem die ..... |
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#6 (permalink) | ||
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gratis-stuff.de
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Zitat:
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#7 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Eine Sperre kann Dir im wesentlichen dann drohen, wenn Du Dich nicht an die Vorgaben des Amtes hältst. Was Du also in deiner "Freizeit" machst, wo Du Dich bewirbst, wie Du Dich dort ggf. entscheidest, geht dem Amt ca. gar nichts an. gruss kelle! Zitat:
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#8 (permalink) | |
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Neuer Benutzer
Reg: 29.10.2011
Beiträge: 4
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Zitat:
Also ich bin im öffentlichen Dienst tätig und hatte da folgende Seite gefunden http://oeffentlicher-dienst.info/tvo...gsfristen.html Gilt das dann nur für den Arbeitgeber und nicht für mich oder wie? Was würde dann für mich gelten? Gesetzlich?? Mein Chef hat mir am Telefon gesagt, ich dürfte ein halbes Jahr nicht kündigen.. Also das erste halbe Jahr. Denke aber nicht, dass das gesetzlich richtig ist. Hab morgen ein Gespräch mit ihm und muss mich in einer Woche entschieden haben -.- |
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#9 (permalink) | |
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warm draußen,oder?
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Zitat:
is ja lustig, dass ein Arbeitgeber mal sagt, dass keine Kündigung während der Probezeit erlaubt ist ![]() oder wurde keine Probezeit festgelegt? für gewöhnlich nimmt die jeder Arbeitgeber in Anspruch, denn man weiß ja nie welche Arbeitnehmer da kommen ... denn in der Probezeit kann man grundlos mit einer Frist von 2 Wochen kündigen |
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#11 (permalink) | ||
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Benutzer
Reg: 04.01.2011
Beiträge: 63
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Zitat:
Zitat:
Simon
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ich hab euch alle lieb vor allem die ..... |
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#12 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 29.10.2011
Beiträge: 4
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Also war heute bei meinem Chef.
Hab die Stelle abgelehnt, denn er wollte im Arbeitsvertrag festlegen, dass ich durchgehend ohne zu wechseln bis Juni 2013 durch schaffe. War mir dann zu viel. Hoffe, dass das Arbeitsamt dann keinen Stress schiebt, falls sie es rausfinden sollten... Danke für eure Antworten! P.S.:Muss man den Thread irgendwie schließen lassen oder so? |
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| arbeitsamt, arbeitslos, sperrzeit |
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