Alt 10.03.2009, 16:47:59   #1 (permalink)
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Standard Sperrfrist ALG 1 trotz Arbeitsvertrag

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Am Freitag, den 06.03 habe ich bei einer Firma einen Arbeitsvertrag unterschrieben, so bin ich offiziell ab dem 01.04 wieder in Arbeit.

Nun kam heute jedoch ein Brief, dass mir das ALG 1 für einen Monat gesperrt wird, da ich mich auf ein Vermittlungsangebot der Arge vom 23.02. nicht beworben habe.

Nun ist für mich die Frage, ob ein Wiederspruch gegen die Sperrfrist von Erfolg gekrönt sein kann, da ich mich ja offensichtlich um ein neues Arbeitsverhältnis gekümmert habe, wie der Arbeitsvertrag ja zeigt.
Auch würe mich die Frist interesieren, innerhalb dieser ich mich bei einem Arbeitgeber vorstellen muss, um nicht gesperrt zu werden. Immerhin lag zwischem dem Tag, wo ich das Angebot der Arge im Briefkasten hatte und der "Feststellung über einen möglichen Eintritt einer Sperrzeit" nur ganze 11 Tage.

Ich habe die Möglichkeit, mich zu dieser Sache zu äußern, daher Frage ich, was ich am besten schreiben kann, um diese Sperrfrist zu umgehen!

liebe Grüße

wussi
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Alt 10.03.2009, 20:51:36   #2 (permalink)
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Zitat:
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Auch würe mich die Frist interesieren, innerhalb dieser ich mich bei einem Arbeitgeber vorstellen muss, um nicht gesperrt zu werden. Immerhin lag zwischem dem Tag, wo ich das Angebot der Arge im Briefkasten hatte und der "Feststellung über einen möglichen Eintritt einer Sperrzeit" nur ganze 11 Tage.
Soweit ich das in Erinnerung habe müsste auf diesen Vermittlunsvorschlägen sowas wie "zeitnah" stehen. Mein Arbeitsvermittler hatte mir damals erklärt, dass das heißt "maximal ne Woche".
Du könntest aber trotzdem mit deinem Ansprechpartner beim AA reden, schließlich hast du dich ja auch selber um eine Arbeitsstelle bemüht, was sogar von Erfolg gekrönt war. Und zur Not könntest du immernoch behaupten, dass du den "Wisch", dass du das Angebot ausschlägst weggeschickt hast und du dir auch nicht erklären kannst, warum das nicht angekommen ist. Dann musste dir natürlich noch nen trifftigen Grund einfallen lassen, warum du bei dem Vorgeschlagenen Arbeitgeber nicht arbeiten möchtest.
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Alt 10.03.2009, 21:29:06   #3 (permalink)
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Du kannst dich ja schriftlich dazu äußern, daß du in dem angegebenen Zeitraum deine Bemühungen auf einen anderen Betrieb intensiviert hast, was ja im Grunde der Tatsache entspricht und letztendlich auch zum Erfolg geführt hat.

Ist nur immer etwas doof wenn man so viel Zeit versteichen läßt, schließlich hättest du dich trotzdem umgehend dort (zumindest schriftlich) nachweislich bewerben müssen.

Alles Weitere liegt im Ermessen deines Sachbearbeiters. Auch wenn du dich selbst gekümmert hast, in dem Fall wäre die Sperre gerechtfertigt.
gruß, daric
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Alt 11.03.2009, 18:56:10   #4 (permalink)
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ID: 129824
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Wannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes Ansehen
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Also den alternativen Job hast du 11 Tage nach dem Jobangebot bekommen, da frage ich mich natürlich, wieso du dich da nicht beworben hast? Nur weil du glück hattest, soll man dich nun belohnen, dass du deine Pflicht als Arbeitsloser nicht erfüllt hast? Du hast einen Sachbearbeiter umsonst bemüht dir ein Angebot zu machen, dass ist scheinbar fakt, dafür gibt es halt auch die Strafe, dass du deine Pflichten nicht erfüllt hast und nicht dafür ,dass du dich nicht bemühst. Wenn man als Arbeitnehmer seine Pflichten nicht erfüllt, wird man nunmal auch abgemahnt, bzw entlassen, selbst wenn man neben den Pflichten wie Pünktlichkeit etc. gute Arbeit leistet.
http://www.klamm.de/?weblog=129824

Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin
http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html
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Alt 11.03.2009, 19:21:51   #5 (permalink)
dat kryselchen
Benutzerbild von kryselchen

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kryselchen ist ein wunderbarer Anblickkryselchen ist ein wunderbarer Anblickkryselchen ist ein wunderbarer Anblickkryselchen ist ein wunderbarer Anblickkryselchen ist ein wunderbarer Anblickkryselchen ist ein wunderbarer Anblickkryselchen ist ein wunderbarer Anblick
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Bei der Erklärung die du abgibst musst du erläutern, warum du dich nicht beworben hast. Du sagst es lagen 11 Tage zwischen dem Vorschlag der ARGE und deinem neuen Jobangebot. Gut wäre es jetzt in Erfahrung zu bringen, ob es eine Bewerbungsfrist bei der ausgeschriebenen Stelle gab oder gibt.
Sollte also die Bewerbungsfrist über den 6.3 hinausgegangen sein, dann hast du eine gute Erklärung, warum du dich nicht beworben hast. Gab es keine Bewerbungsfrist, könnte man eventuell argumentieren: mündliche Zusage, aber Vertrag noch nicht unterschrieben oder Bewerbung war zwar schon geschrieben aber noch nicht abgeschickt, weil man eben jene Entscheidung noch abwarten wollte........
Du hast dich um einen Arbeitsplatz erfolgreich gekümmert - meine herzlichen Glückwunsch - aber es bleibt trotzdem die Frage, warum du dich nicht zusätzlich beworben hast. Das Argument, "ich habe mich doch schon wo anders beworben, und das erfolgreich", würde ich nicht zu deutlich aufführen.Versuch es lieber über den "Zeitfaktor" und versuch in Erfahrung zu bringen, ob es eine Bewerbungsfrist gab..........
Tschakkawonga!
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Alt 11.03.2009, 19:33:35   #6 (permalink)
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Benutzerbild von Cosmoflamme

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Für die Agentur für Arbeit spielt es keine Rolle, ob Du Dich selber um eine Arbeitsstelle bemüht hast oder nicht.Die sehen nur, dass Du auf einen Brief mit einem Stellenangebot nicht reagiert hast.Und da Du am 23.2 noch nichts von dem neuen Arbeitsvertrag wusstest, hättest Du Dich auf das Stellenangebot hin bewegen müssen.
Die Agentur für Arbeit legt JEDEM Stellenangebot eine Rechtsbelehrung bei.Les Dir das mal durch.Da steht genau, wie und in welchem Zeitraum Du auf den Brief reagieren musst.
Jetzt komm doch erst mal näher, ich beiß doch nicht. Also nur da hin, wo’s gut tut.
(Stromberg)
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Alt 11.03.2009, 19:34:45   #7 (permalink)
Sinnmaximierung

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Du könntest natürlich auch einfach die ehrlichen Gründe angeben die Dich davon abgehalten haben Dich zu bewerben, anstatt das Du jetzt fragst was man da am besten reinschreiben sollte

Wenn Du Dir sicher warst den anderen Arbeitsplatz zu bekommen wirst Du das doch begründen können warum Du Dir sicher warst ?
Loshai ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2009, 01:51:50   #8 (permalink)
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Nach dem Rat der Frau, die meinn ALG-Antrag bearbeitet hat soll ich im "ersten Durchgang" einfach nur den zustande gekommenen Arbeitsvertrag erwähnen und darauf verweisen. Sollte der Zeitfaktor weiterhin eine Rolle spielen, kann ich gegen die Sperrfrist immer noch Widerspruch einlegen.

Na dann mal los!

*Infos hierlass*
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