Alt 13.01.2009, 19:01:44   #1 (permalink)
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Standard Sonderkündigungsrecht bei Preisänderung - Frage

Hallo,

normal ist es ja so, dass man bei Preiserhöhungen oder Änderungen von AGB ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn man mit den Leistungen nicht einverstanden ist (vertraglich meist auch geregelt).

Gestern hat mein Vater einen Artikel über Gaspreise in der Zeitung gelesen und da wir zum 1.2.09 eine Preisänderung haben, würde ich gern wissen, ob sich jemand zufällig damit auskennt - ob wir denn nun ein Sonderkündigungsrecht haben oder nicht - denn die Situation stellt sich wie folgt dar:

1. Vertrag verlängert sich, wenn er nicht 4 Wochen vor Laufzeit gekündigt wird, um 1 Jahr (Kündigungsfrist wäre der 15.12.08 gewesen).

2. Der Preis ändert sich - aber nicht als Erhöhung, sondern er wird günstiger - statt 7.6 Cent je kWh sondern er kostet nur noch 7.19 Cent je kWh.

Meine Frage - hätten wir dennoch ein Sonderkündigungsrecht, da ja eine Preisänderung stattfindet, zwar zu unserem Vorteil, aber wer weiß, ob nicht in 2 Wochen der Strom schon wieder teurer wird.

Hintergrund ist nämlich der, dass wir zu einem ganz anderen Anbieter wechseln wollen, bei dem wir etwa 700 EUR im Jahr sparen könnten.

Für Ratschläge und Hinweise dankbar,
daniboon
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Alt 14.01.2009, 12:57:38   #2 (permalink)
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wurde Euch diese Preisänderung denn schriftlich angekündigt ?

Schau mal, ob in diesem Schreiben dann auch was zum Sonderkündigungsrecht steht ...



und wenn zwei Wochen später der Strom schon wieder teurer wird, dann ist das eine Preiserhöhung, bei der Ihr ein Sonderkündigungsrecht habt.
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Alt 16.01.2009, 06:38:28   #3 (permalink)
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Also ihr könnt gegen eine Preisänderung Einspruch einlegen. Wenn der Anbieter dann drauf besteht das ihr den neuen Tarif zahlen sollt (und nicht den alten behalten könnt), könnt ihr aus dem Vertrag raus. Da es ja günstiger geworden ist dürfte euer Versorger kein Problem damit haben das ihr einfach mehr zahlt.

Zum anderen kann es gut sein bei einem Vertrag der sich automatisch um ein Jahr verlängert das ihr aus Kullanz rausgelassen werdet.

Allerdings das Schreiben vollständig durchzulesen schadet nie, vieleicht findet man ja was passendes.
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Alt 16.01.2009, 12:27:20   #4 (permalink)
wieder da..

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Eigentlich hat man nur bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Preis gesenkt wird kann man dementsprechend auch nicht kündigen - also die nächste Preiserhöhung abwarten, die kommt sicher..

Normalerweise übernimmt dann der neue Anbieter alle Formalitäten wie kündigen beim alten Anbieter usw. Ob das bei einer Sonderkündigung auch so ist müsstest du vorher erfragen, nicht dass die Frist abläuft.
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Alt 16.01.2009, 12:49:32   #5 (permalink)
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Hallo,ich denke,wenn man 700 Euro im Jahr sparen kann würde ich alles daran setzten,aus dem Vertrag raus zu kommen.Es gibt doch überall eine Verbraucherzentrale die sich mit dem Thema Sonderkündigungsrecht aus kennt.Die müssen es wirklich am besten wisssen,wobei Du hier immer Leute findest die anderer Meinung sind.Die Verbraucherzentrale kennt sich mit rechtlichen Fragen teilweise aus.Ansonsten kannst Du Dir ja auch ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt holen.Ist meist kostenlos und wenn nicht ,zahlt ma 50 Euro.Das ist immer noch besser als 700 Euro im Jahr
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Alt 16.01.2009, 13:11:14   #6 (permalink)
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Hallo an alle,

ich habe heute um 17:00 einen Termin mit dem Prokuristen des neuen Anbieters vereinbart.

Er wird dann mit mir alle Möglichkeiten durchleuchten, neuer Vertragskunde seines Hauses zu werden.

@Mikall

Im Vertrag steht: Bei Preisänderung wird dem Kunden ab dem Datum des Eintritts der Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht gewährt, sofern der Preisänderung nicht innerhalb von 30 Tagen widersprochen wird.

Für mich bedeutet diese Aussage nicht nur eine Preiserhöhung, darum war ich mir ja nicht sicher und fragte hier nach.

@ transversalis:

Preisänderung wurde am Montag per Post mitgeteilt, Zeit genug ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen wäre also noch - die Frage ist nur, ob es auch bei Preissenkungen gilt oder nur bei -erhöhungen.

@ all:

Falls es kein Sonderkündigungsrecht gibt, weil der Preis sich zu unserem Vorteil verändert, werden wir einfach die nächste Erhöhung abwarten und dann kündigen.

Danke dennoch für eure Beiträge, ich halte euch auf dem Laufenden.

Daniel
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Alt 19.01.2009, 12:12:21   #7 (permalink)
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Darf man fragen was bei dem Termin mit dem Prokuristen des neuen Anbieters rausgekommen is ???

mfg Tele
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Alt 20.01.2009, 12:08:06   #8 (permalink)
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Hallo,

nach Studium diverser Regelwerke und Gesetzestexte haben wir die Kündigung an unseren aktuellen Anbieter geschickt, da sämtliche Texte nur eine Preisänderung auslegen (eine Senkung ist auch eine Änderung... zwar zu unserem Vorteil, aber das hat nichts zu bedeuten). Die Formulierung des Kündigungsschreibens mit sämtlichen Verweisen auf die entsprechenden Gesetze und Paragraphen hatte uns der Prokurist sogar unentgeltlich vorbereitet.

Wir warten jetzt die Antwort des Anbieters ab und sollten wir keine positive Antwort erhalten, werden wir dann weitere Schritte prüfen (oder einfach die nächste Erhöhung abwarten, dann haben wir auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht).

mfg
daniboon
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Alt 22.01.2009, 14:39:40   #9 (permalink)
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sonderkündigungsrecht hat man immer dann wenn ein wesentlicher vertragsbestandteil geändert werden soll - egal ob es nun mehr oder weniger kosten soll - es ändert sich was wesentliches. ist zwar komisch aber die gesetztestexte sagen nur was von einseitigen vertragsänderungen und reden hier nicht von vor- oder nachteil.
Das Wort "Würde" kennen einige User nur noch als Konjunktiv II.
Und zwar in Sätzen wie "Für Lose würde ich alles machen!"
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Alt 30.03.2009, 15:00:35   #10 (permalink)
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Hallo,

nach 2 Monaten ein kurzer Zwischenstand:

Besagter Strom- und Gasanbieter hat die Kündigung NICHT akzeptiert, mit Verweis auf gültige AGB und Gesetzesgrundlage.

Dies haben wir natürlich nicht akzeptiert, haben das ganze Schreiben nochmal von einem befreundeten Rechtsanwalt abschicken lassen (was so ein Briefbogen alles ausmacht...) und plötzlich wurde die Kündigung angenommen. (Vorher hatte man die "fristgerechte Kündigung zum Vertragsende" akzeptiert und "... wir bedauern es, dass Sie unsere Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, würden uns aber freuen... " usw...

LG,
Daniel
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