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#1 (permalink) |
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Böhser Onkel
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Hallo,
ich möchte erstmal ein paar Eindrücke sammeln und Ideen entwickeln, deswegen renne ich nicht direkt zu nem Rechtsanwalt/Steuerberater/whatever, sondern frage erstmal hier nach. Die Situation ist wiefolgt: Ich studiere "hauptberuflich" und arbeite nebenbei als Werkstudent (ca. 15h im Semester, mindestens 40h in den Semesterferien). Ab 27.08 habe ich 6 Monate Pflichtpraktikum mit einem Umfang von 40h/Woche. Nun habe ich eine Anfrage bekommen, ob ich nicht eine kleine Firma bei ihrem Webauftritt (neue HP, Webshop usw.) betreuen möchte. Das würde ich sehr gerne, zeitlich passt es auch ganz gut, also warum nicht? Damit das ganze nicht an Vater Staat vorbeiläuft, müsste ich mich dazu wohl selbstständig machen. Meine Fragen dazu: Da ich keine Ausgaben habe, wäre das ein relativ risikoloses unterfangen, oder (also "nur" das selbstständig machen)? Kann ich auch selbstständig sein und einfach nichts durch die Selbstsändigkeit verdienen (ich denke an die Zeit nach diesem Auftrag, wo ich ja evtl. Folge-Aufträge bekomme, aber vielleicht die Sache auch erstmal auf Eis lege)? Dann kommt dazu, dass ich mehrere Web-Projekte im Kopf habe, die z.T. nicht privat geführt werden können. Dazu müsste ich dann ein Gewerbe anmelden. Oder kann man das auch über die Selbstständigkeit lösen? Dann "kostet" ein Einzelkaufmann ja erstmal nur je nach Amt etwa 30€, oder hat sich da was geändert? Was für kosten kommen für die Gründung da noch dazu? Zu was verpflichte ich mich automatisch, wenn ich ein Gewerbe anmelde? Alles in allem sind das erstmal meine Fragen. Ich hoffe, ich finde einige Antworten Danke schonmal, PlaciD |
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#2 (permalink) |
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Hallo PlaciD,
also erstmal müßten ein paar Punkte geklärt werden. Selbständigkeit (Unternehmereigenschaft) definiert sich über die Ausschlußkriterien des § 2 (2) Umsatzsteuergesetz (UStG). Für weitere Erläuterungen (Scheinselbständigkeit) hilft vielleicht dieser Artikel weiter. Wenn du die Unternehmereigenschaft mit "Ja" beantworten kannst, bliebe zu klären, ob deine angestrebte Tätigkeit eine gewerbliche nach § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) oder eine freiberufliche nach § 18 EStG ist. Zu dieser Fragestellung empfehle ich dir, da du selbst am besten einschätzen kannst, wo deine Tätigkeit einzuordnen ist, diesen Artikel mal durch zu lesen. Und zu deiner Frage, ob du auch ohne Einnahmen selbständig sein kannst, ein klares ja. Allerdings wird sich das Finanzamt dann dafür nicht weiter interessieren. Wenn du nur Ausgaben beim Finanzamt angibst und dabei keinerlei Einnahmen vorzuweisen hast, wird es als Liebhaberei nicht weiter veranlagt. Sobald du jedoch wieder Einnahmen damit erwirtschaftest, wird es auch wieder steuerpflichtig. Hoffe das hilft dir erstmal etwas weiter. Gruß, Jacky |
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#3 (permalink) |
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Böhser Onkel
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Hallo Jacky,
danke erstmal für deine Links. Schon schlimm, wenn man über das Thema sogar Vorlesungen hatte und sich nicht mehr an den Inhalt erinnert (§15 EStG z.B.). Also, selbstständige Tätigkeit liegt auf jedenfall vor, jedenfalls nach den Kriterien, die in dem Artikel genannt werden. Die angestrebte Tätigkeit bezüglich der von mir geplanten Webseiten ist auf jedenfall §15, da ich dort ja Handel treibe. Bezüglich der Webseite, die ich für jemand anderen erstelle, kann man sich streiten. Generell finde ich die Formulierung "Erfordert Hochschulbildung" bisschen dämlich, da ich alles, was ich so im Studium lerne, auch ohne Studium erlernen kann. Sind ja weder Geheimnisse noch total neue Sachen, sondern einfach programmieren usw. Naja, also könnte ich das wahrscheinlich auch unter Gewerbe fallen lassen. Problem ist dann aber wohl, dass ich aufs Gewerbe mehr Steuern zahle, wenn ich das richtig sehe bzw. in Erinnerung habe. Unser Steuern-Dozent hat immer gemeint, wir sollen so viel wie möglich über Selbstständige Tätigkeit laufen lassen und nur was nicht darüber laufen kann dann über Gewerbe lösen. Man man, ein schwieriges Thema. Wieso es da keine einfachen Regelungen geben kann versteh ich absolut nicht. PlaciD |
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#4 (permalink) |
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ohne Vertrauen
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Es wird ein Gewerbe Sein, denn unter Freiberufler wirst du wohl kaum fallen, das haben schon einige versucht und habens nicht geschafft im Bereich Webseiten...
Also Gewerbe wird eigentlich erst dann teurer wenn du hohe einnahmen hast, denn die Gewerbesteuer fällt erst an, wenn du über 24.500€ Gewinn hast. .DE 1. Jahr 3,95€, 2.Jahr oder Tranfer nur 2,95€! +2 Backlinks je Domain! ab 20 Domains+3 BL/Domain, ab 50 Domains+4BL/Domain! Angebot mit Backlink (Preise sind dauerhaft gültig!) bis 31.5.2012!! Weitere Preise auf Anfrage -> PN an Mich |
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#5 (permalink) |
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Hallo PlaciD,
Gewerbesteuern zahlst du nur, wenn dein Gewerbeertrag (entspricht etwa deinem Gewinn, der nach dem Einkommensteuergesetz ermittelt wird) den Betrag von 24.500 Euro übersteigt (§ 11 (1) Nr. 1 GewStG). Die gezahlte Gewerbesteuer läßt sich dann aber wieder gewinnmindernd bei der Einkommsteuer anrechnen. Das deutsche Steuergesetz ist das komplizierteste weltweit. 90% der Steuerliteratur bezieht sich auf das deutsche Steuerrecht. Das sagt wohl alles. Gruß, Jacky |
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#6 (permalink) |
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Böhser Onkel
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OK, über 24.500 Gewinn werde ich wohl nicht kommen, und wenn, dann zahle ich gerne bisschen Steuern
Dann wird es wohl das beste sein, ich melde ein Gewerbe an und wickel dann alles darüber ab. Das hat den Vorteil, dass ich nicht alles unterscheiden muss sondern wirklich alles gesammelt verwalten kann. Hat den jemand ein paar Links, was man beim Gewerbe alles beachten muss? Was alles so an Kosten anfallen, was man Jahr für Jahr an Steuererklärungen usw. abgeben muss? Wo es Stolperfallen gibt und wo man Freibeträge/Kostenersparnis ergattern kann? Und rein für mein Verständnis: Ein Gewerbe bedeutet eine Firma. Kann ich der dann auch nen Namen geben, selbst wenn ich sie als EK führe? Weil für ne andere Gesellschaftsform fehlen mir die Mitgründer bzw. das Geld (GmbH 25.000€, wenn sie es nicht geändert haben), deshalb denke ich ein EK wäre das sinnvollste. Oder gibt es noch andere Formen (von einer Ltd. mal abgesehen), über die man sich Gedanken machen kann? PlaciD |
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#8 (permalink) |
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ohne Vertrauen
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Das wäre ein Einzelunternehmen, du mußt aber dich nicht als EK eintragen, das ist nicht nötig. Du hast dann keine Firma nach dem HGB, und somit mußt du dann auch bestimmte Sachen zunächst nicht machen (z.B. Keine Bilanz)
Am besten du holst dir ein Paar Infos u.a. bei der IHK, bei deiner Krankenkasse (denn darauf sollte man auch achten wegen den Sätzen, vorallem wenn du noch Familienversichert über die Eltern bist, denke das bist du mit 22).... .DE 1. Jahr 3,95€, 2.Jahr oder Tranfer nur 2,95€! +2 Backlinks je Domain! ab 20 Domains+3 BL/Domain, ab 50 Domains+4BL/Domain! Angebot mit Backlink (Preise sind dauerhaft gültig!) bis 31.5.2012!! Weitere Preise auf Anfrage -> PN an Mich |
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#9 (permalink) |
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Hallo,
bei der Gründung eines Gewerbebetriebs kannst du deiner Firma einen Namen geben. Vergewisser dich aber vorher, dass dieser Name nicht schon irgendwie geschützt ist. Anfangs würde ich ein Unternehmen als natürliche Person machen. Wenn du dann später mal finanzielle Mittel brauchst, wäre die Gründung einer GmbH & Co.KG interessant. Dabei wäre die GmbH der Komplementär und du Kommandit der KG. Links zu Steuerspartipps gibt es massig im Internet. Allerdings würde ich dir empfehlen, wenn es dann richtig ernst wird, zu einem Steuerberater zu gehen. Gruß, Jacky |
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#10 (permalink) |
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ohne Vertrauen
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wieso nicht dann gleich ne GmbH & Co KG aA ??
.DE 1. Jahr 3,95€, 2.Jahr oder Tranfer nur 2,95€! +2 Backlinks je Domain! ab 20 Domains+3 BL/Domain, ab 50 Domains+4BL/Domain! Angebot mit Backlink (Preise sind dauerhaft gültig!) bis 31.5.2012!! Weitere Preise auf Anfrage -> PN an Mich |
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#11 (permalink) | ||
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Böhser Onkel
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Zitat:
Zitat:
Steuerberater wird dann sowieso benötigt, dass ist klar. Dann habe ich noch eine eher persönliche Frage: Haltet ihr es für angebracht, als Student mit Werkstudentenjob (wie gesagt, ab Ende August mit 40h/Woche, da Praktikum) und nem relativ guten Einkommen sich nebenbei den Stress zu machen und ein eigenes Unternehmen zu gründen, nur um nebenbei ein paar Webseite zu machen und die ein oder andere Webseite zu gründen? Bin mir da bisschen unsicher, ob der ganze Aufwand überhaupt wieder irgendwann rauskommt oder ob ich da am Ende viel Arbeit für nichts hatte. PlaciD |
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#12 (permalink) |
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Hallo,
die Unternehmensgründung ist eigentlich garnicht so stressig. Du füllst eine Gewerbeanmeldung aus. Anschließen informierst du dein zuständiges Finanzamt über diese Gewerbeanmeldung und bekommst eine Steuernummer. Nun fängst du an Geld zu verdienen. Da du vermutlich die im § 141 (1) Nr. 1 und 4 Abgabenordnung (AO) genannten Grenzwerte nicht überschreiten wirst, brauchst du nur eine Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG machen. Das stressigste ist vermutlich das, was du gerade machst. Dich über alles zu informieren. Gruß, Jacky |
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#13 (permalink) | |
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Böhser Onkel
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Zitat:
http://www.stmwivt.bayern.de/pdf/wirtschaft/GewA1.pdf Nun ist aber ganz oben "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)". D.h. ich muss vorher noch im Handelsregister die Firma eintragen lassen? Werde mir jetzt noch weiter Existenzgruender.de durchlesen, die scheinen recht umfangreich alles zusammengetragen zu haben! Dort habe ich eben den Begriff der "Teilzeitgründung" gefunden, das hört sich recht interessant an: http://www.existenzgruender.de/selbs...1267/index.php Danke dir auf jedenfall für deine Hilfe und deine Links und auch allen anderen an dieser Stelle schonmal danke PlaciD |
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#14 (permalink) |
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Hallo PlaciD,
sorry, hatte nicht gesehen, dass man sich bei Formblitz anmelden muss. Da du vermutlich ein Kleingewerbe anmeldest, brauchst du dich nicht ins Handelsregister einzutragen. Ist auch schön auf der Existenzgründerseite, die du gefunden hast, erklärt. Außerdem habe ich noch Ausfüllhinweise zur Gewerbeanzeige gefunden. Vielleicht hilft dir das ein bißchen. Gruß, Jacky |
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