Alt 16.12.2007, 11:56:01   #1 (permalink)
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ID: 61650
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Reg: 04.05.2006
Beiträge: 269
maxXx befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

Hallo,
ne kurze Frage...
was genau ist diese Selbstbeteiligung nochmal ? ^^

Hab zwar ne Rechtsschutzversicherung, will da aber im Moment grad mal nen bissi aufräumen, also billigere raussuchen etc.

Versteh ich es richtig, dass sobald ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehme, egal ob ich jetzt mal klagen werde oder nur einen Anwalt beseitige nehme und er mir ein Schreiben aufsetzt oder so, ich eben diesen Betrag der Selbstbeteiligung zahlen muss ?

Das kann aber auch ned ganz richtig sein, oder ?
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Alt 16.12.2007, 16:28:51   #2 (permalink)
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Benutzerbild von sonnenhexer

ID: 33722
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Standard

Doch, ist so.
Da Du eine Selbstbeteiligung vereinbart hast, ist die Versicherungsprämie günstiger.
Wenn Du keine hast, zahlst Du mehr Prämie.
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Alt 16.12.2007, 16:31:05   #3 (permalink)
Admiral Rumflasche
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Selbstbehalt bedeutet, dass du im Schadenfall einen gewissen Betrag selbst zahlen musst. Hast du beispielsweise Schadenkosten von 500 Euro und einen SB von 150 Euro, so zahlt die Versicherung 350 Euro und du 150 Euro (deinen Selbstbehalt).
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Alt 16.12.2007, 16:49:13   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 61650
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Reg: 04.05.2006
Beiträge: 269
maxXx befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

ok, aber wann fallen die immer an ?

Wenn ich meinen Anwalt konsultiere und möchte, des er jemanden anschreibt, dann kostet mich dieses eine Schreiben quasi 150 Euro, wenn ich es über meine versicherung laufen lasse ?


Dann mach ich es bei kleinen Dingen eher privat, oder ?
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Alt 16.12.2007, 16:59:18   #5 (permalink)
King with a crown
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Naja, es kostet dich -maximal- 150 Euro ... wenn der Anwalt dafür nur 120 Euro will, zahlst du natürlich auch nur 120 Euro. Wenn er 200 Euro will, zahlst du 150 und die Versicherung 50.

Eine RV mit so hoher SB ist aber imho relativ doof dann, da genau die von dir beschriebenen kleineren Anwaltssachen dann im Normalfall zum großen Teil von dir selber getragen werden müssen.
DelphiKing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2007, 18:24:41   #6 (permalink)
Admiral Rumflasche
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Zitat:
Zitat von delphi Beitrag anzeigen
Naja, es kostet dich -maximal- 150 Euro ... wenn der Anwalt dafür nur 120 Euro will, zahlst du natürlich auch nur 120 Euro. Wenn er 200 Euro will, zahlst du 150 und die Versicherung 50.

Eine RV mit so hoher SB ist aber imho relativ doof dann, da genau die von dir beschriebenen kleineren Anwaltssachen dann im Normalfall zum großen Teil von dir selber getragen werden müssen.
Naja, dafür sinkt ja auch die jährliche Prämie. Außerdem kommt es nun nicht jeden Tag vor, dass man seine RS-Versicherung in Anspruch nimmt.

Letztendlich muss man selbst wissen, was man will. Ist man klagewütig und zieht die Nachbarn monatlich vor den Kadi, dann ist wohl eine RSV ohne SB sinnvoller. Wenn man darauf spekuliert, dass man die RSV eher selten in Anspruch nimmt, kann man auch einen hohen SB in Kauf nehmen, der sich im Laufe der Jahre über die niedrigen Prämien bezahlt macht.
Seemann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2007, 18:43:55   #7 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
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Bei einer Rechtsschutzversicherung wird im allgemeinen ja auch immer von einem Selbstbehalt abgeraten. Gründe dafür sind, dass man selbst bei ein und demselben Fall mehrmals seine Selbstbeteiligung zahlen muss, da ein Fall ja aus mehreren "Teilen" bestehen kann und bei jedem "Teil" der Selbstbehalt fällig wird.

Wenn es nur um eine Verkehrs-Rechtsschutz geht, kann ich nur die vom ADAC empfehlen. Habe die schon mehrfach gebraucht und im Jahresbeitrag ist die unschlagbar.
Janz wichtig - Fresse halten angesagt!
Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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Alt 16.12.2007, 19:41:13   #8 (permalink)
Admiral Rumflasche
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Zitat:
Zitat von prachtie Beitrag anzeigen
Bei einer Rechtsschutzversicherung wird im allgemeinen ja auch immer von einem Selbstbehalt abgeraten. Gründe dafür sind, dass man selbst bei ein und demselben Fall mehrmals seine Selbstbeteiligung zahlen muss, da ein Fall ja aus mehreren "Teilen" bestehen kann und bei jedem "Teil" der Selbstbehalt fällig wird.
Das kann man nicht pauschalieren. Auch hier gilt: Genau die Versicherungsbedingungen anschauen.
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Alt 16.12.2007, 20:02:09   #9 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
Benutzerbild von prachtie

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Nicht umsonst warnen selbst Verbraucherschützer vor einem Selbstbehalt bei Rechtsschutzversicherungen.

Und das man sich die Bedingungen genau anschaut, trifft doch wohl auf alle Verträge zu, die man in seinem Leben so abschließt.
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Will der spielen? Nein, der beißt nur.
prachtie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2007, 18:05:29   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von prachtie Beitrag anzeigen
Nicht umsonst warnen selbst Verbraucherschützer vor einem Selbstbehalt bei Rechtsschutzversicherungen.
das interessiert mich jetzt aber auch: Wo steht denn das - weil dieser "Vorwurf" ggü. Versicherungsunternehmen wäre mir neu.
Seemann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2007, 18:07:33   #11 (permalink)
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aber danke schonmal für eure Hilfe
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