Alt 23.09.2008, 07:40:34   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer

Reg: 29.08.2008
Beiträge: 111
Nitroglycerin wird schon bald berühmt werden
Standard Schule vorbei Kindergeld?

Hallo,
Ich habe eine Frage,
ich habe jetzt keine Schule mehr.
Bin aber noch Minderj.
Wie sieht es aus mit Kindergeld?
Ich mache jetzt ein einj. unbezahltes Praktikum.

Wer kann mir helfen?
mfg
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Alt 23.09.2008, 08:20:49   #2 (permalink)
Benutzer
Benutzerbild von Habbi

Reg: 05.09.2008
Beiträge: 52
Habbi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Das kommt drauf an wie alt du bist. Ich glaube unter 25 kriegst du das Kindergeld noch. Kommt aber auf den Jahresverdienst drauf an soviel ich weiß. Aber wenn du ein unbezahltes Praktikum machst, verdienste ja nix, ne XD Dann dürftest du das noch kriegen^^
Habbi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2008, 08:26:22   #3 (permalink)
★ ★ ★ ★ ★ ★
Benutzerbild von anni

ID: 77470
Lose-Remote
Reallife

Reg: 07.06.2006
Beiträge: 5.517
anni genießt hohes Ansehenanni genießt hohes Ansehenanni genießt hohes Ansehenanni genießt hohes Ansehenanni genießt hohes Ansehenanni genießt hohes Ansehenanni genießt hohes Ansehenanni genießt hohes Ansehenanni genießt hohes Ansehenanni genießt hohes Ansehenanni genießt hohes Ansehen
Standard

Stimmt. Bis Du 27 bist, bekommen Deine Eltern Kindergeld. Allerdings darfst Du dann eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Ich weiß allerdings nicht, ob es daran geknüpft ist, ob Du noch zu Hause wohnst oder schon allein.
Zitat:
Zitat von Maastaaa
Schicke anni_hat_recht an die 33333.
anni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2008, 09:01:54   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von Schruppinator

ID: 4135
Lose-Remote

Reg: 13.08.2007
Beiträge: 711
Schruppinator ist ein wunderbarer AnblickSchruppinator ist ein wunderbarer AnblickSchruppinator ist ein wunderbarer AnblickSchruppinator ist ein wunderbarer AnblickSchruppinator ist ein wunderbarer AnblickSchruppinator ist ein wunderbarer AnblickSchruppinator ist ein wunderbarer Anblick
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Zitat:
Zitat von Habbi Beitrag anzeigen
Das kommt drauf an wie alt du bist. Ich glaube unter 25 kriegst du das Kindergeld noch. Kommt aber auf den Jahresverdienst drauf an soviel ich weiß. Aber wenn du ein unbezahltes Praktikum machst, verdienste ja nix, ne XD Dann dürftest du das noch kriegen^^
Zitat:
Zitat von anni Beitrag anzeigen
Stimmt. Bis Du 27 bist, bekommen Deine Eltern Kindergeld. Allerdings darfst Du dann eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Ich weiß allerdings nicht, ob es daran geknüpft ist, ob Du noch zu Hause wohnst oder schon allein.
25... 27... kommt drauf an, wann du geboren wurdest... siehe
Wiki

* Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
* Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
* Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Edit: Bei Zivi etc. verlängert es sich entsprechend, steht alles im Wiki Artikel...

http://www.wikipedia.de/ , http://www.google.de/, http://www.stupidedia.org
und diese Seite beantworten euch 99,9999999% aller eurer Fragen!
Ist es eigentlich ein Zeichen von Intelligenz, Fragen in einem anonymen Renommee zu stellen??
--> Zu meinem Avatar: Natürlich im Dualsystem! <--
Übrings: Ich bewerte NICHT anonym! NIEMALS!
Schruppinator ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2008, 09:12:50   #5 (permalink)
Benutzer

ID: 307295
Lose-Remote

Reg: 14.07.2008
Beiträge: 36
Zickchen wird schon bald berühmt werdenZickchen wird schon bald berühmt werden
Standard

Das Kindergeld bekommst du auch nur dann noch, wenn du keine Ausbildung gemacht hast. Ist auch eine vorraussetzung.
Zickchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2008, 09:32:14   #6 (permalink)
back to the roots
Benutzerbild von birnchen

ID: 134652
Lose-Remote

Reg: 21.04.2006
Beiträge: 11.298
birnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblick
Standard

Ich würde zur Klärung die Kindergeldstelle anrufen. Die stellen dann auch die richtigen Fragen und können dir Auskunft geben.

birnchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2008, 09:51:27   #7 (permalink)
Multitalent
Benutzerbild von joschilein

ID: 9301
Lose-Remote

joschilein eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 05.05.2006
Beiträge: 1.414
joschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehen
Standard

Steht doch alles im Gesetz

Unter 18: Keine weiteren Voraussetzungen, auch keine Einkommensgrenze
Über 18: Es muss ein berücksichtigungsfähiger Grund vorliegen (einen aus Absatz 4 Satz 1 aussuchen; Standardfall Ausbildung/Studium) und es gibt eine Einkommens- und Bezugsgrenze (Absatz 4 Satz 2).

Thema 25/27: Wer heute noch unter 18, wird mit der Übergangsregelung relativ wenig zu tun haben. Legt man diese effektiv aus, gilt ab 2009 einheitlich das 25. LJ und bis dahin das 27. Und ja, man hätte das auch gescheit ins Gesetz schreiben können.


Heute schon gepixelt
joschilein ist offline   Mit Zitat antworten
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