Schulden

gucknichso

Member
ID: 454805
L
11 März 2014
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Ich habe mir heute mal das Thema schulden herausgesucht um dort ein paar fragen oder Irrtümer geklärt zu bekommen meine Partnerin hat sich ziemlich tief in den Mist gesetzt und natürlich lasse ich sie nicht im Stich damit. Ich selber habe nicht wirklich Ahnung was zu tun ist und habe auch daher schon ohne sie zu fragen gewisse schritte eingeleitet. Ich habe mir einen Gesamtüberblick verschafft von den Papieren die ich eingesehen habe befindet sie sich bei knapp 15.000 € an 20 Gläubiger ich habe eine Schuldnerberatung kontaktiert. Dort werde ich die Unterlagen einreichen, ich weiß nur noch nicht ob das alles so gut ist. Ich mache ja jetzt quasi alles für sie und da sie ihre Finanzen nicht im Griff hat kann sie ja dann jetzt auch nichts lernen, wenn ich es mache.

Ich wollte nur wissen ob es so gut ist wie ich es angehe und ob ich ihr dabei so arg überhaupt unter die Arme greifen sollte, ich mache mir wie gesagt Gedanken das sie wenn alles wieder okay ist wieder in alte Muster fällt oder so...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Na ja, also wenn mein Freund das mit mir machen würde, wäre die Freundschaft mit Sicherheit beendet, das mal zum ersten. Du hast ja ziemlich persönliche Unterlagen weitergegeben und ansonsten kostet ein Anwalt prinzipiell Geld - im Gegensatz zum Schuldnerberater von Caritas oder Diakonie - nur wenn da lange Wartezeiten sind und du das schriftlich hast (mehr als 6 Monate), dann bekommt deine Freundin Beratungshilfe vom Anwalt, was max. 10€ kostet (wird bei Gericht beantragt)...
Wer also zahlt denn jetzt den Anwalt? Der kann bei 20 Gläubigern auch 20 Mandate abrechnen???

Und zum fehlenden Lerneffekt: bist du ihr Partner oder ihr Vater? Einen Partner, der mich erziehen will, damit ich seinen Erwartungen gerecht werde, könnte ich nicht brauchen. Ich finde einen Pertner spannend, der anders ist als ich und der mich läßt wie ich bin, damit ich ein Angebot "vom Leben" bekomme, meinen Blickwinkel ändern zu können, wenn ich will und nur dann....
 
Für mich sieht das grade nach Spam aus...

Ansonsten sollte man so was mit dem Partner angehen, also alle Schritte gemeinsam machen und nicht alleine.
 
Wie hier bereits gesagt wurde: Wenn es Deine Partnerin ist solltest Du mit ihr darüber sprechen und ihr Deinen Eindruck vermitteln, dass sie Deines Eindrucks nach ein Problem hat welches sie angehen sollte.
Sollte sie keine Einsicht zeigen kannst Du garnichts machen, es sei denn Du hast ihre Vermögenssorge als gesetzlicher Vertreter (Betreuer) übernommen, was aber eine merkwürdige Beziehung wäre. Ansonsten würde keine Schuldneberatung Unterlagen von einem Dritten ver- bzw. bearbeiten.
Im SGB II Bezug bekommt man für Gewöhnlich sehr unkompliziert einen Gutschein vom JC Sachbearbeiter. Diese arbeiten grundsätzlich nur mit seriösen, anerkannten Stellen zusammen. Ansonsten muss man sich vielerorts selbst auf den Weg machen und sich vor schwarzen Schaafen in Acht nehmen. Grundsätzliche Tipps: Die Einrichtung muss eine "geeignete Stelle" nach § 305 InsO sein und sie sollte direkt beim ersten Kontakt einen konkreten Gesamtpreis (ca. 500 Euro im Insolvenzfall) nennen, das Erstgespräch sollte umsonst sein und keine schwammigen Gebühren haben.
Wenn sie bereits Mahn- und Vollstreckungsbescheide vorliegen hat sollte sie dringend ein P-Konto aus ihrem bestehenden Konto machen. Sollte dies weit überzogen sein oder sollte sie Schulden (Kredite...) bei ihrer Hausbank haben sollte sie ein Konto bei einer anderen Bank aufmachen (am besten Sparkasse, Volksbank, etc. vor Ort.. keine Onlinebanken) und dieses in ein P-Konto umwandeln.
Ansonsten gilt: Immer zuerst Miete und Heizkosten zahlen wenn Geld reinkommt, dann u.U. Geldstrafen und dann erst den Rest angehen. Keine neue Schulden machen, auf keinen Fall neue Zahlungsverpflichtungen abschließen (Handyverträge, Ratenkäufe) wegen Gefahr auf Eingehungsbetrug. Auch sollte man dringend davon absehen Schulden zu tilgen indem man neue Schulden/Kredite aufnimmt (Umschuldung).
Auf jeden Fall ist es ratsam einen Termin bei einer o.g. Schuldnerberatung (geeignete Stelle) zu machen. Caritas, AWO, Diakonie etc. Bei denen ist der Ersttermin immer kostenfrei und die haben eigentlich immer an einem Tag in der Woche eine offene Sprechstunde zu der man ohne Anmeldung kommen kann.

MFG

Euer Klamm-Zwegat
 
Im SGB II Bezug bekommt man für Gewöhnlich sehr unkompliziert einen Gutschein vom JC Sachbearbeiter. Diese arbeiten grundsätzlich nur mit seriösen, anerkannten Stellen zusammen.
Auf jeden Fall ist es ratsam einen Termin bei einer o.g. Schuldnerberatung (geeignete Stelle) zu machen. Caritas, AWO, Diakonie etc. Bei denen ist der Ersttermin immer kostenfrei und die haben eigentlich immer an einem Tag in der Woche eine offene Sprechstunde zu der man ohne Anmeldung kommen kann.

MFG

Euer Klamm-Zwegat

Das stimmt zwar, aber du entbindest den Schuldnerberater in dem Falle von der Schweigepflicht, was makaber ist, was geht den JC-Sachbearbeiter an, warum man wo Schulden hat, die werden ja nicht übernommen oder sonst irgendwie berücksichtigt.
Und - wie oben gesagt - das Problem bei den "geeigneten stellen" ist, dass sie lange Wartezeiten haben, auch mal 8 bis 10 Monate, aber ansonsten wirklich kostenlos arbeiten. Bei so langen Wartezeiten kann man durchaus einen Fachanwalt für Insolvenzrecht aufsuchen, der dann vom Gericht bezahlt wird, da hat man in drei bis vier Wochen seinen Insolvenzantrag bei Gericht, wenn alles glatt geht.
Wenn einer allerdings verspricht, dass man in drei jahren schuldenfrei ist, dann arbeitet er einfach nicht nach deutschem Insolvenzrecht...
 
[...]Im SGB II Bezug bekommt man für Gewöhnlich sehr unkompliziert einen Gutschein vom JC Sachbearbeiter. Diese arbeiten grundsätzlich nur mit seriösen, anerkannten Stellen zusammen.[...]

Vielleicht habe ich es überlesen, aber wer sagt denn das die betroffene Arbeitslos ist? Lässt sich zwar auf Anhieb vermuten, da je nach Beruf ein Schuldenberg von 15.000 € überschaubar und vertretbar ist.
 
Das stimmt zwar, aber du entbindest den Schuldnerberater in dem Falle von der Schweigepflicht, was makaber ist, was geht den JC-Sachbearbeiter an, warum man wo Schulden hat, die werden ja nicht übernommen oder sonst irgendwie berücksichtigt.
Das ist nicht unbedingt richtig. Das JC kann und soll durchaus in Einzelfällen Beträge, zumindest Darlehensweise übernehmen. Das betrifft in jedem Falle Mietrückstände um Wohnungsverlust zu vermeiden, aber auch u.U. Stromkosten um eine Stromunterbrechung zu vermeiden.
Andernfalls muss man als Betroffener halt entscheiden was einem wichtiger ist: Der unkomplizierte, kostenfreie Weg zum Schuldnerberater oder sein "Datenschutzinteresse" gegenüber dem JC.
Die Schweigepflichtentbindung beim Schuldnerberater gilt aber nicht pauschal, auch nicht fürs JC. Es sei denn das JC selbst ist auch Gläubiger. Soll heißen: Natürlich weiß das JC dann, dass ein Schuldenproblem besteht (sonst würden sie ja den Gutschein nicht ausstellen) aber das JC hat dennoch nicht das Recht die Schuldnerberatung über Details der Beratung auszufragen es sei denn es betrifft die Verhandlung zur eigenen Forderung. Das ist aber auch eher selten weil die JC ihre Forderungen ja aus dem laufenden Leistungsbezug in jedem Falle selbst einbehalten können. (10% der Regelleistung)
Und - wie oben gesagt - das Problem bei den "geeigneten stellen" ist, dass sie lange Wartezeiten haben, auch mal 8 bis 10 Monate, aber ansonsten wirklich kostenlos arbeiten.
Das ist kommunal seeehr unterschiedlich. Bei "uns" dauert es für Gewöhnlich etwa 6-8 Wochen.
Bei so langen Wartezeiten kann man durchaus einen Fachanwalt für Insolvenzrecht aufsuchen, der dann vom Gericht bezahlt wird, da hat man in drei bis vier Wochen seinen Insolvenzantrag bei Gericht, wenn alles glatt geht.
Das ist ebenfalls sehr unterschiedlich. In manchen Gerichtsbezirken hat man mit der Kostenübernahme mittlerweile große Schwierigkeiten.
Wenn einer allerdings verspricht, dass man in drei jahren schuldenfrei ist, dann arbeitet er einfach nicht nach deutschem Insolvenzrecht...
Yop, das ist Käse. Ab dem 01.07. ist die Insolvenz in 3 Jahren zwar möglich, aber höchst unwahrscheinlich. Man muss für diese "3 Jahre Insolvenz" innerhalb der ersten3 Jahre nämlich 35% der angemeldeten Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt haben. Unterm Strich also ca. 50% des Ursprungsschuldenberges. Das ist nicht nur widersinnig (aber so sind Gesetze nunmal dann und wann), sondern wird die absolute Ausnahme bleiben.


@Smssam
Ich habe ja auch im weiteren Text "ansonsten..." geschrieben. Also im ersten Teil für den Fall, dass der Betreffende im SGB II Bezug ist, nach "ansonsten" falls dem nicht so ist. Aber ich muss zugeben, dass ich da nicht so ins Detail gegangen bin weil es eben große regionale unterschiede bei der Kostenübernahme von "nicht SGB IIlern" gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso ist das denn widersinnig? Und es gibt ja manche, die halt dann Unterstützung aus der Familie bekommen, so das die es doch Schaffen diese Summe in den 3 Jahren aufzutreiben. Man sollte dies aber halt nicht direkt einrechnen.
 
Wieso ist das denn widersinnig? Und es gibt ja manche, die halt dann Unterstützung aus der Familie bekommen, so das die es doch Schaffen diese Summe in den 3 Jahren aufzutreiben. Man sollte dies aber halt nicht direkt einrechnen.

Ich verstehe dabei nicht, was das Neue daran sein soll.
Bis jetzt heißt das außergerichtliche Einigung, da brauche ich nur keine Gebühren für´s Insolvenzverfahren.

@Gandist
mir ist schon klar, dass das alles nur ein theoretisches Szenario ist und vor allem, dass es regional unterschiedlich ist. Die Wartezeiten schwanken sehr, im Rhein-Main-Gebiet sind es durchaus 8 Monate, im Allgäu habe ich schon 10 Monate erlebt.
Und dass die JC/Sozialämter Mietschulden und Stromschulden als Darlehen geben, ist nicht großzügig, sondern Gesetz. Trotzdem würde ich vom JC keinen Schein nehmen, um zur Schuldnerberatung zu gehen, weil mMn an diesem Schein nur Nachteile sind, wobei die Schweigepflichtsentbindung tatsächlich zur Information der Behörden untereinander genutzt wird, der Service ist auch ohne Schein kostenlos und schneller geht es auch nicht.
 
Wieso ist das denn widersinnig? Und es gibt ja manche, die halt dann Unterstützung aus der Familie bekommen, so das die es doch Schaffen diese Summe in den 3 Jahren aufzutreiben. Man sollte dies aber halt nicht direkt einrechnen.

Also ich persönlich finde es widersinnig. Wenn jemand angibt überschuldet zu sein und es dann innerhalb von 3 Jahren schafft die Hälfte seines Schuldenberges abzutragen, dann fallen mir nicht viele Gründe ein warum er nach 6 Jahren nicht auch die ganze Summe aufbringen könnte oder es zumindest versuchen sollte. Schließlich hat er die Schulden ja auch produziert und ansonsten werden die Kosten halt quasi auf die Allgemeineit umgelegt.
Umgekehrt würde da aus meiner Sicht ein Schuh draus werden. Wenn da jemand ist, der praktisch ausschließlich von Hartz IV lebt und 3 Jahre lang weit weg von pfändbaren Einkünften ist und diese auch nach menschlichem Ermessen nicht zu erwarten sind. DANN wäre es doch logisch die Allgemeinheit zu entlasten und zu sagen: Warum soll die Allgemeinheit jetzt noch weitere 3 Jahre die Verfahrenskosten bezahlen obwohl da sowieso nichts zu holen ist?

@naturschoen
Du verwechselst hier 2 unterschiedliche Dinge. Nämlich die außergerichtliche Einigung und das Insolvenzverfahren. Außergerichtlich kann man sich immer versuchen zu einigen. Da gibt es keine Fristen oder sonstige gesetzliche Vorgaben zu.
Das JC Mietschulden und Stromschulden als Darlehen übernehmen ist eine "soll" Bestimmung. Was soviel heißt wie: Normalerweise machen sie es, aber wenn z.b. einer kommt der innem halben Jahr 4 mal seine Miete nicht bezahlt können sie auch mal "nein" sagen.
Also mir fallen keine Nachteile daran ein. "Wir" geben auch dem JC nie detaillierte Mittleilungen. Eben nur ob der Klient da war und wie umfangreich (wie viele Termine: 1, 6 oder 12) die Beratung sein soll und ob er diese Termine wahrgenommen hat. Sonst nichts... die JC fragen auch sonst nichts ab.
 
@naturschonen
Klar kann man versuchen sich außergerichtlich zu einigen, aber das klappt ja nicht immer. Manche Gläubiger wollen ja nicht mal 1 Cent runter gehen auch wenn meist die schon zufrieden sind wenn Sie die Forderung ohne Zinsen etc. bekommen. So ist es halt nun gestzlich geregelt das es diese Möglichkeit gibt.

Aus Sicht des Gläubigers ist das wohl eher schlecht, aus der anderen aber schon eher gut, dass es überhaupt diese Möglichkeit gibt.

@Gandist
Naja weil man die ganze Summe vielleicht nicht aufbringen kann, aber die Hälfte dann durch Familie und Freunde machbar ist.

Nur weil ich heute 5000 Euro auf dem Konto zur Verfügung habe heißt es nicht das ich nächstes Jahr oder in den nächsten Jahren nochmal soviel habe...
 
@naturschonen
Klar kann man versuchen sich außergerichtlich zu einigen, aber das klappt ja nicht immer. Manche Gläubiger wollen ja nicht mal 1 Cent runter gehen auch wenn meist die schon zufrieden sind wenn Sie die Forderung ohne Zinsen etc. bekommen. So ist es halt nun gestzlich geregelt das es diese Möglichkeit gibt.

Aus Sicht des Gläubigers ist das wohl eher schlecht, aus der anderen aber schon eher gut, dass es überhaupt diese Möglichkeit gibt.

Was du schreibst ist richtig, es gibt Gläubiger, die lassen nicht mit sich verhandeln.
Wenn aber die außergerichtliche Einigung an so einem "Sturkopf" scheitert, dann kann man die gerichtliche Einigung beantragen, wenn also über 50 % (von der Summe und von der Anzahl der Gläubiger) einverstanden sind sind, zwingt das Gericht die anderen, es sei denn, es war Eingehungsbetrug - aber dann geht sowieso keines der Modelle.
Das neue Gesetz ab Juli klingt aber eben nach ziemlich hohen Gebühren für´s Insolvenzverfahren, was bei dem bisherigen bis zur gerichtlichen Einigung (und das geht auch mit kleinen Raten) überschaubar ist und eben auch mit Beratungshilfe zu stemmen....
 
@Gandist
Naja weil man die ganze Summe vielleicht nicht aufbringen kann, aber die Hälfte dann durch Familie und Freunde machbar ist.

Nur weil ich heute 5000 Euro auf dem Konto zur Verfügung habe heißt es nicht das ich nächstes Jahr oder in den nächsten Jahren nochmal soviel habe...

Die Frage in Deinem beispielhaften Gedankengang sollte dann ja auch sein: Wenn ich sowieso schon im Insolvenzverfahren bin und somit in 6 Jahren ohnehin Schuldenfrei -> wieso sollten mir dann die Familie oder Freunde die Hälfte der Schulden leihen nur um das Insolvenzverfahren um 3 Jahre abzukürzen? Das würde aus meiner Sicht wenig Sinn machen. 99.9% der Leute würden wohl lieber einfach noch 3 Jahre warten anstatt sich vorher aus dem Verfahren zu kaufen um dann noch die Hälfte der Schulden bei Freunden oder Familie zu haben.
Sinn macht sowas nur für ein Vergleichsangebot im außergereichtlichen Einigungsverfahren oder aber im eventuell nachgehenden gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan den naturschoen schön erklart hat.
 
Naja weißt du was in 3 Jahren ist? Manche wollen sicherlich schnell damit durch sein und hoffen, dass es ihnen dann besser geht, also neuer Job gut bezahlt...
Kann aber ja auch sein, das du es von der Familie so bekommst quasi "vorzeitiges Erbe"...

Gibt ja sicherlich einige Gründe wieso man schnell aus den Schulden will.