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#1 (permalink) |
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Designer 4 Lose
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Hallo,
kurz zum Sachverhalt: Mieter A möchte zum 01. oktober in die (Altbau)Wohnung einziehen und hat von der Vermieterin ab September die erlaubniss die Wohnung zu renovieren ( ohne einschränkungen ). Mieter A möchte eine neue Tapete an die Wand bringen ( da diese schon sehr fertig war und x-mal überstrichen ) und löst somit die alte Tapete im kompletten Appartment ab. Dabei kommen hinter der Tapete teilweise Tellergroße schwarze Schimmelflecken hervor. Der Mieter geht in den Baumarkt und lässt sich beraten. Schließlich wird "Anti-schimmel" spray gekauft un die entsprechenden Stellen mehrmals damit behandelt und der Schimmel beseitgt, außerdem werden die betroffenen Stellen im Putz weitesgehend abgeklopft. Der Mieter liest aber dann im Internet über die (teilweise sehr krassen) gesundheitlichen Risiken des Schimmels nach und stellt fest, dass der Schimmel ( da ja die Ursache nicht abgestellt wurde ) vermutlich bereits nach wenigen Wochen nach Einzug vermutlich wieder spriesen wird. Außerdem vermutet der Mieter in der Küche, sowie im Schlafzimmer aufgrund von Geruch und Wölbungen in der Tapete weiteren Schimmel. Risiken die der Mieter nicht eingehen möchte: - Schimmelbefall seiner Möbel die beim Umzug in die Wohnung kommen - Gesundheitliche Risiken Der momentan Zustand der Wohnung ist jedoch momentan folgendermaßen: - Alle Tapeten wurden entfernt - Große Teile des (extrem) lockeren Putzes wurden mitentfernt (teilweise faustgroße Löcher in der Wand, da alles porös war) --> diese wollte der mieter im zuge der renovierungsarbeiten dann wieder mit Haftgips schließen - Verunreinigungen des Wohnteppichs (Es wurden zwar Unterlagen genutzt, aber gänzlich ausschließen lies es sich nicht) Für den Vermieter kommen 3 Lösungsansätze in Betracht: - (Starke) Mietminderung - Behebung des Schimmelproblems durch eine Fachfirma ( d.h. Abdichten der Außenfassade etc. ) --> wird wohl dem Mieter nicht "gefallen" - Falls beides nicht möglich: Sofortiger Auszug / überhaupt erst gar kein Einzug Der Mietvertrag ist jedoch bereits unterzeichnet. Die wichtigsten Fragen für den Mieter (angenommen - es käme zu einer Kündigung des Mietvertrags): - Muss der Mieter die Räume wieder aus ihr "ursprungszustand" zurückbringen ? das heißt neu verspacheln und neue Tapete an die Wände ? ( obwohl er nichts vom Schimmel wissen konnte ) - Wer übernimmt in diesem Fall die Kosten für die (bisherige) Renovierung ? Vll. kennt sich ja jemand in dem Fachgebiet ein wenig aus. |
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#2 (permalink) |
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bla
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ich würde dem Mieter A raten direkt zu einem Fachanwalt für Wohnrecht zu gehen, da es eine nicht ganz alltägliche Situation ist. Denn normalerweise gilt ja auch hier (so viel ich weiß) gemietet wie gesehen, bzw. wies im Übergabeprotokoll steht. Aber ob versteckter Schimmel jetzt als "vom Laien nicht zu erkennen" gilt weiß ich nicht.
Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen
Platon |
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#4 (permalink) |
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bla
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würde mich jetzt nicht gerade wundern, die Wohnungen werden doch vor der Besichtigung meist extra gelüftet, da kann es schon mal sein, dass man sowas erst wahrnimmt wenn man länger als ne stunde drin ist bzw. mal die Fenster länger zu hat
Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen
Platon |
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#5 (permalink) |
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Designer 4 Lose
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Der typische Schimmelgeruch war bei der Besichtigung nicht wahrnehmbar. Zwar hat es nicht besonders "frisch" in dem Raum gerochen, aber da es ein Altbau ist erwartet man hier auch keine "Reinluft", außerdem waren die Fenster meist offen zum lüften während der Besichtigung. Hat man aber die Tapete entfernt war der Schimmelgeruch ziemlich extrem stechend.
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#7 (permalink) | |
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Ghostwriter
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Moin moin
Hierzu rate ich zum Mieterschutzbund zu gehen , ist kostengünstig ( ca. 60 € pro Jahr+ Aufnahmegebühr )und du bist gleichzeitig Rechtschutz versichert ( auch wenn du klagst bezahlen die ab der ersten instanz ) und übernimmt den Schriftverkehr!! Denke bitte an Dein gesetzliches " Vertragsrücktrittsrecht" . ich glaube 14 Tage waren das . Wenn dann der Vermieter was will wegen der Tepeten und der Löcher soll er klagen ! Desweiteren würde ich die entstandenen Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen , aber dazu können die Fachanwälte des Mieterschtzbundes bestimmt besser weiterhelfen . **Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen** Achso das wichtigste : Was sagt den der Vermieter dazu ??? Wurde der überhaupt schon Informiert ??? Wenn nicht sollte das einer machen Zitat:
Ich denke nicht das im Übergabeprotokoll etwas davon steht das Schimmel in der Wohnung ist , oder ? ![]() Mich würde zusätzlich noch interessieren , wenn die Außenfasade undicht ist , was der Energie-Pass aussagt der seit 2009 Pflicht ist für alle Vermieteten Bereiche !! Gruß Zauberprinz
Alles wird Gut
Geändert von zauberprinz (03.09.2009 um 17:56:23 Uhr) |
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#10 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 02.10.2006
Beiträge: 1.139
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Meine Frau besitze auch vermietete Eigentumswohnungen. Leider ist Schimmel ein Streitpunkt.
Ich würde sagen ihr braucht nicht einziehen. Ihr könnt das Gesundsheitsamt sogar informieren, die schauen sich sowas meist an und treten an den Vermieter heran. Der Mieter muss den Vermieter allerdings das Recht einräumen, den Schaden zu beheben. Ja dies kann tatsächlich einfach nur Putz abhauen neu verspachteln sein. In paar Monaten könntest du das gleiche wieder haben. Denn müsste der Vermieter auch Malerarbeiten zahlen. Er wird aber sagen, es war nie Schimmel da. Ihr habt Schuld. Eure Schilderung klingt stark nach Feuchtigkeitsniederschlag an einer Kältebrücke. Kommt oft in solchen Häusern vor, die Teils nur ein 12 cm Stein haben, denn eine Luftschicht und denn den Außenstein. Wenn das so ist, wird es teuer für den Vermieter und er wird sich drum drücken wollen. Da würde nur ein Wärmedämmverbundsystem helfen oder die Luftschicht ausflocken. Anders ist die Lage bei Schimmel die im Zuge einer Renovierung behoben werden können. Zum Beispiel Schimmel an Silikonfugen. Da ist es mit einer einfachen Erneuerung getan und ist Mietersache. Daher solltet ihr eine Fachfirma zu Rate ziehen. Die ggfls. die Ursache feststellen kann. In Altbauten reicht es teils schon ein Schrank direkt an die Wand, ohne 10cm Abstand. Schimmel Ruckzuck. Dies wäre auch möglich. Deswegen erstmal lokalisieren und analysieren lassen. |
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#13 (permalink) |
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Benutzer
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Also wenn es ein echter Hausschwamm ist ist er sogar Meldepflichtig. Habe vor kurzem auch noch eine Umfangreiche Projektarbeit zum Thema Luftkeime gehabt.
mit mykotoxinen ist nicht zu Spassen! Wenn der Schimmel sichbar ist ist es der kleinste Teil den du siehst der sitzt ziemlich tief in der Bausubstanz drin. es ist in erster Linie zu ergründen warum er da ist. Normal bildet sich schimmel bei einer 60% Luftfeuchtigkeit ist aber auch abhängig je nach Art des Pilzes. Wenn du Bilder hast kann ich dir vielleicht mehr sagen. Wobei die genaue Bestimmung sehr schwer ist. Ohne Anzucht der sporen und Mikroskop fast unmöglich ist und selbst dann wird es schwierig aber mann kann dann meisstens schon die Gattung eingrenzen und so auf bestimmte Mykotoxine eingrenzen. |
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#14 (permalink) |
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Designer 4 Lose
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Die Vermieterin wurde vom Mieter informiert, allerdings ist diese momentan im Urlaub. Deshalb konnte nur ein Bitte mit einem Rückruf auf dem AB hinterlassen werden. Von den betroffenen Stellen wurden Fotos gemacht (bevor sie mit anti-schimmel-spray "provisorisch" behandelt wurden) die "Beweißlast" dass es überhaupt Schimmel gibt ist somit unstreitbar.
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