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#1 (permalink) | |
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Postkartenboss n°1
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Hallo,
wir haben bei einem Versandhändler einen Kinderautositz für Babys bestellt. Da dieser nach Erhalt nicht unseren Vorstellungen entsprach, haben wir ihn lediglich kurz ausgepackt, angesehen und wieder eingepackt. Kurz darauf ging er retour. Vom Versandhändler kam daraufhin ein Brief, das Ding würde nicht zurückgenommen, da der Sitz stark verschmutzt sei. Das war er hier ganz sicher nicht und wir haben ihn so wieder verpackt wie wir ihn bekommen hatten. Nach mehreren Telefonaten meinte die sehr unfreundliche Tante am Telefon vorhin: Entweder wir zahlen und der Sitz wird vernichtet oder wir zahlen und sie würden uns den Sitz auf unsere Kosten erneut zusenden. Sie können den Sitz auf keinen Fall erneut verkaufen. Klar, dennoch haben wir die Verschmutzungen nicht verursacht. Eine Schuld der Post wies sie energisch zurück, das könne ihrer Meinung nach nicht sein. Sooo.. lange Rede, kurzer Sinn: Was können wir tun? Zahlen wollen wir definitiv nicht. Wie ist es da mit dem §476 BGB Beweislastumkehr: Zitat:
Weiß jemand was? Danke und Gruß, oggy |
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#2 (permalink) |
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Board-Diver
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Habt ihr eine Rechtschutzversicherung? Dann ab zum Anwalt.
Zahlen würde ich erstmal nicht. Wenn überhaupt habt ihr eine Wertminderung zu erstatten - vom Kaufvertrag seid ihr ja zurückgetreten. Weiss jetzt nicht, wo genau die Beweislast liegt - meine aber beim Händler. Die müssen erstmal nachweisen, dass ihr den Schaden / Verunreinigung verursacht habt. Wird aber ja kaum der Fall sein, wenn ihr den Sitz nur einmal ausgepackt habt. Wenn's so ist, müsst ihr natürlich gar nichts zahlen. Allerdings wird der Nachweis auch schwer sein, da einige Händler in der Hinsicht sehr trickreich ist, und nun vielleicht einen anderen Kindersitz vorsetzen, den ihr nie in der Hand gehabt habt. Deshalb sollte man bei Rücksendungen der Ware gerne Fotos machen, um nachweisen zu können, dass die Ware sich in einwandfreiem Zustand befand. |
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#3 (permalink) | |
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Postkartenboss n°1
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Zitat:
Also klar, zahlen werden wir erstmal nicht. Aber irgendeine Lösung muss es da ja geben. |
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#4 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Die Beweislastumkehr ist bei Gewährleistung, diese hat nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun.
Wenn ihr zu zweit gewesen seid, dann ist das schonmal eine gute Grundlage. Den Versandhändler nochmals anschreiben, eine Frist setzen, bis zu der er die Rückzahlung gemäß Widerrufsrecht zu leisten hat, danach ab zum Anwalt. |
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#5 (permalink) | |
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Postkartenboss n°1
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Zitat:
Also Anschreiben und den Rücktritt gemäß Widerrufsrecht bestätigen lassen? |
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#7 (permalink) | ||
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Postkartenboss n°1
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Zitat:
Zitat:
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#10 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Baby Walz sagt schon alles
![]() Waren hier in Dortmund irgendwann mal ganz böse verrufen, weil der Kundenservice einfach fürn Arsch war, da man sich nur noch was auf den Namen eingebildet hat. Und dein Fall bestätigt anscheinend, dass sich das in den Jahren nicht wirklich geändert hat ![]() Lass die ruhig Mahnungen schicken, ihr seid zu zweit, könnt bezeugen, dass alles korrekt war und habt auch den Widerruf gemäß deren Widerrufsbelehrung korrekt wahrgenommen. Somit müssten die, wenn es nun zu weiteren Mahnungen käme, ein Inkasso beauftragen, welchem ihr dann nochmals erklären würdet, dass ein korrekter Widerruf erfolgt ist, die würden dann eventuell ins gerichtliche Mahnverfahren gehen und dem würdet ihr dann widersprechen, mit Begründung des Widerrufs. Danach müsste Walz / deren Inkasso, dann ins gerichtliche Verfahren einsteigen und Klage erheben, was hier aber dann eher schwer wird, denn ihr bezeugt, dass alles korrekt versendet wurde, und fertig. Einlieferungsschein der Post aufbewahren, zwecks Fristwahrungsnachweis |
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#11 (permalink) |
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Postkartenboss n°1
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Bestelldatum ist der 07.01., Retourdatum der 28.01. - demnach also 21 Tage, aber:
Der Sitz war zunächst nicht lieferbar und kam daher später an. Mindestens war es der 14., also wären die 14 Tage gegeben. Ich habe allerdings keinen Nachweis darüber, wann der Sitz bei uns ankam. Postbeleg über die Rücksendung habe ich aber vorliegen. Geändert von oggy (09.02.2010 um 11:08:14 Uhr) |
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#14 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Der Händler müsste dir nachweisen, wenn er das Widerrufsrecht nicht anerkennen will, dass du es schon länger als die Widerrufsfrist hattest, das ist ja anhand der Paketnummer in der Paketverfolgung möglich ist, diese Paketnummer hast du eventuell auch in der Versandbestätigung von Walz
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#15 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Ich würde mich auch so verhalten, wie witti es empfohlen hat. Schriftlich widersprechen, am besten per Fax oder alternativ Einwurfeinschreiben. Und kommt eine neue Anspruchsstellerin (Inkasso, etc.) das gleiche Schreiben noch einmal. Und ansonsten Ruhe bewahren, den Shop nie wieder aufrufen und alle Bekannten mit Kindern oder Kinderwunsch warnen
Definition of Stress: The confusion created when one's mind overrides the body's desire to beat the living shit out of some assholewho desperately needs it.
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