Alt 30.07.2006, 22:00:00   #1 (permalink)
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Lose-Remote

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Standard Rechtsfrage zum Thema Nebenkosten

Folgendes Problem:
Ich bin Eigentümer einer Wohnung und habe vor kurzem die Jahresabrechnung 2005 zu meiner (selbst genutzten) Wohnung erhalten. Dabei fiel uns auf dass nur 5 von 6 HKV (Heizkostenverteiler) und nur 4 der 5 Wasserzähler berücksichtigt wurden.

Ich hab Widerspruch gegen meine Abrechnung eingelegt (wobei dies etwa 350€ Mehrkosten für mich sind) und der Verwalter hat auf Grund dessen auch sofort die verantwortliche Firma angeschrieben die dann auch recht schnell geantwortet haben dass es sich beim Wasserzähler um einen Tippfehler handelte.

Wer aufmerksam gelesen hat, dem fallen 2 Dinge auf:
1.) Wasserzähler
Ich hab geschrieben dass er nicht berücksichtigt wurde. Die schreiben dass es sich um einen Tippfehler handelt. Per Definition ist ein Tippfehler für mich eine falsche Zahl, nicht aber ein komplettes vergessen
2.) HKV
Auf HKV wurde gar nicht eingegangen.

...vor 2 Wochen hatten wir dann EV (Eigentümerversammlung) und dort wurde das als Thema behandelt - unter Erwähnung von HKV und Wasserzähler.

Nun habe ich diese Woche meine neue Abrechnung erhalten mit dem Wasserzählerwert den ich auch geschätzt habe. Vom HKV ist allerdings nichts zu sehen und zu lesen, dieser wurde wieder vergessen.

Meine Frage nun:
Muss ich diesen Fehler wieder hinweisen oder kann mir der Verwalter und oder die Abrechnungsfirma hinterher an den Karren fahren?


Nach meiner Auffassung habe ich sowohl Verwalter als auch Firma auf den Fehler explizit hingewiesen und so gesehen sollten die doch eigentlich de facto noch genauer auf die neue Rechnung schauen. Es entgeht hier sowohl der Wohngemeinschaft als auch dem Verwalter Geld (denn mein HKV hätte ja Geld gekostet).

Vielleicht gibt es hier ähnliche Erfahrungen oder jemand ist zufällig im Web mal über einen gleichen Fall gestolpert, ich bin bisher jedenfalls auf nichts gestossen.

Danke auf jeden Fall mal im Voraus!
SchweineHuhn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2006, 08:19:47   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 137
Lowfyr wird schon bald berühmt werden
Standard

Wenn du sie Schriftlich auf den Fehler hingewiesen hast (Und das Belegen kannst) sollte meiner Meinung damit die Sache erledigt sein. Wenn du das ganze aber korregiert haben möchtest, Widersprech schriftlich der Rechnung mit Verweiss auf die Bisherigen Gespräche und die Versammlung. Dann sollte keiner Sagen können "Warum haben Sie nix gesagt".
Gruss Lowfyr

Lowfyr ist offline   Mit Zitat antworten
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