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Alt 27.06.2008, 17:39:06   #1 (permalink)
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Böse Rechtsanwalt Internetrecht gesucht

Hallo

Ich habe hier momentan ein kleines Problemchen und suche jemanden der mir evtl helfen kann oder Rechtsanwalt (Raum Stuttgart) empfehlen kann.

Zum Problem:

Mein Brüderchen (173879) arbeitet als Saisonarbeiter (fast) ständig auserhalb.
Als er daheim war hat er sich auf "Nimimit.de" am 14.04.08 angemeldet was für Ihn ja auch nachvollziehbar ist.
Ich habe hier auf seinem PC aber die E-Mail an den Support des Portales wo er einen Widerruf noch am 14.04.2008 gesendet hat.
Allerdings scheint dieser Rücktritt vom Vertrag ignoriert zu werden oder nicht angekommen zu sein

Heute kam nach ignorieren der Mahnschreiben meinerseits (mein Bruder ist ja net da ) ein Schreiben von deren Anwältenin.
Dieser habe ich auch wie zuvor zu den Mahnschreiben den Widerruf der per E-Mail rausgegangen ist zukommen lassen.

Wie soll ich mich dann wenn diese dann doch einen Mahnbeischeid erwirken wollen weiter verhalten

MfG
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Alt 27.06.2008, 17:48:10   #2 (permalink)
dis iratis natus
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Zitat:
Ich habe hier auf seinem PC aber die E-Mail an den Support des Portales wo er einen Widerruf noch am 14.04.2008 gesendet hat.
Empfangsbestätigung?

Zitat:
Wie soll ich mich dann wenn diese dann doch einen Mahnbeischeid erwirken wollen weiter verhalten
Mit einem Mahnbescheid gehst du zum Anwalt. Der schickt ihn dann mit Widerspruch zurück. Du kannst dagegen auch selbst Widerspruch einlegen, wichtig ist nur, DASS du es tust. (Denn die im Mahnbescheid geforderte Schuld gilt als rechtens, wenn du keinen Widerspruch einlegst). Würde dir aber falls sie dich wirklich abmahnen, raten, zum Anwalt zu gehen. Sowas lässt sich oft schneller klären als man denkt.

Ich weiß nicht wie alt du bist, oder ob du finanziell gut gestellt bist, denn so ein Anwalt kostet ja auch immer. Du kannst aber, wenn du finanziell etwas knapp bist, beim Amtsgericht sogenannte Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Dabei übernimmt der Staat die Kosten für den Anwalt. Frag deinen Anwalt danach.
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Alt 27.06.2008, 18:04:31   #3 (permalink)
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Empfangsbestätigung ???
woher soll die kommen wenn man sowas nicht extra anfordert
und wer macht sowas im Normalfall


Ja normal ist so ein Vorgehen denkbar bzw ratsam.
Allerdings scheinst Du das Problem nicht ganz zu sehen.
Ich kann normal bei sowas keinen Widersruch einlegen da ich ja nicht derjenige bin den es Betrifft.
Ich kann den Widersruch nicht machen das ich in dem Sinne keine Vollmacht vom Betroffenen habe und ob das in der Frist machbar ist die mir zu
besorgen ist fraglich

Ps:
Ich denke ich bin alt genug sowas kann man auf meiner NP auch ershenen denke ich
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Alt 27.06.2008, 19:03:54   #4 (permalink)
dis iratis natus
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Zitat:
Empfangsbestätigung ???
Ich weiß ja nicht welches Email Programm du nutzt, aber beim Thunderbird z. B. kostet mich das 2 Klicks...und bei wichtigen Sachen per Mail ist das ratsam.

Zitat:
Ja normal ist so ein Vorgehen denkbar bzw ratsam.
Allerdings scheinst Du das Problem nicht ganz zu sehen.
Ich kann normal bei sowas keinen Widersruch einlegen da ich ja nicht derjenige bin den es Betrifft.
Ich kann den Widersruch nicht machen das ich in dem Sinne keine Vollmacht vom Betroffenen habe und ob das in der Frist machbar ist die mir zu
besorgen ist fraglich
Kann sein, dass ich das Problem nicht sehe, denn:
Es wird doch in ein paar Tagen machbar sein, dir von deinem Bruder eine Vollmacht zu besorgen? Wie lange braucht die Post denn bitte für 'n Brief?
Außerdem sollte dein Bruder, auch wenn er irgendwo anders arbeitet, in der Lage sein zu einem Anwalt zu gehen?
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Alt 27.06.2008, 19:22:50   #5 (permalink)
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naja momentan weiß er noch nichts von dem Problem und ich versuche Ihn schon seit 3-4 Wochen zu erreichen was bisher nicht geklappt hat (habe leider noch keine Postadresse vom jetzigen Einsatzort bekommen)
daher bin ich auf der Suche es auch so hinzubekommen
wobei mir momentan die Möglichkeiten scheinbar ausgegangen sind
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Alt 27.06.2008, 19:25:51   #6 (permalink)
Nukular
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Zitat:
Zitat von Saralx Beitrag anzeigen
Ich weiß ja nicht welches Email Programm du nutzt, aber beim Thunderbird z. B. kostet mich das 2 Klicks...und bei wichtigen Sachen per Mail ist das ratsam.
Verlass dich nicht drauf. Die Bestätigungen werden vom empfangenden Mailclient gesendet, das lässt sich leicht blocken

Wichtige Dinge klärt man grundsätzlich per Post (Einschreiben) oder Fax..
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Alt 27.06.2008, 19:28:41   #7 (permalink)
dis iratis natus
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Zitat:
Verlass dich nicht drauf. Die Bestätigungen werden vom empfangenden Mailclient gesendet, das lässt sich leicht blocken

Wichtige Dinge klärt man grundsätzlich per Post (Einschreiben) oder Fax..
Ja klar, man sollte gerade Kündigungen nicht per Email vornehmen. Ich benutze so Empfangsbestätigungen z.B. wenn ich Sachen an der Uni einreichen muss, das geht oft nur per Email, und da schadet es zumindest nicht.
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Alt 27.06.2008, 19:52:33   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von phil Beitrag anzeigen
Wichtige Dinge klärt man grundsätzlich per Post (Einschreiben) oder Fax..
Also Sorry wenn ich das mal so sage
Aber wer Vertragsabschlüsse nur über I-Netanmeldung ohne Postbestätigung abschließen will muß auch auf diesem Wege dann Widerrufe akzeptieren.
Ich kann mich auch nicht hinstellen und dann sagen ich hab dort nie nen Vertrag geschlossen
Können kann ich schon aber ist immer eine Frage der Auslegung.
Fakt ist allerdings das alle seriösen Anbieter sich Vertragsabschlüsse meistens nochmal per Post oder Postident mit eigenhändiger Unterschrift bestätigen lassen.
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Alt 27.06.2008, 21:13:23   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Saralx Beitrag anzeigen
Du kannst dagegen auch selbst Widerspruch einlegen, wichtig ist nur, DASS du es tust. (Denn die im Mahnbescheid geforderte Schuld gilt als rechtens, wenn du keinen Widerspruch einlegst).
Das ist so falsch ausgedrückt, nur wird man den Gerichtsvollzieher schwer wieder los, wenn man keinen Widerspruch einlegt, der vollstreckt dann nämlich erst einmal und man muss dann selber Klage erheben.

Aber eine ungültige Forderung wird nicht dadurch eine gültige, nur weil der vermeintliche Schuldner einem Mahnbescheid nicht widerspricht.

Zitat:
Zitat von Bojaen Beitrag anzeigen
Ich kann mich auch nicht hinstellen und dann sagen ich hab dort nie nen Vertrag geschlossen
In diesem Fall kannst Du das sehr sicher sogar. Dann kann der Anbieter mal beweisen, wer diesen Vertrag tatsächlich eingegangen ist. Wie wollen sie das machen?

Marty
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Alt 27.06.2008, 21:38:49   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
In diesem Fall kannst Du das sehr sicher sogar. Dann kann der Anbieter mal beweisen, wer diesen Vertrag tatsächlich eingegangen ist. Wie wollen sie das machen?

Marty
Ich kann schon allerdings liegt das Problem darin das der Anbieter das erst Beweisen muß wenn es vor Gericht geht.
Vor Gericht kommt es aber nur wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche bzw widersprechen kann soweit ich Informiert bin
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Alt 29.06.2008, 00:11:35   #11 (permalink)
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Ein Widerruf per E-Mail ist sehr schlecht, und absolut nicht zu empfehlen.
Die Anmeldung kann notfalls durch die IP und andere Faktoren nachgewiesen werden.
Am Besten ist es, einfach von solchen Angeboten im Internet die Finger zulassen.
Muebarekking ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2008, 00:57:55   #12 (permalink)
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Andrejj ist einfach richtig nettAndrejj ist einfach richtig nettAndrejj ist einfach richtig nettAndrejj ist einfach richtig nettAndrejj ist einfach richtig nett
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Eine Frage, wieso meldet sich dein Buder dort an wenn es vor der Registrierung (über dem Registrierungs Feld) noch ganz groß drauf steht dass es 9,90€ pro Monat kostet mit einer mindes Laufzeit von 2 Jahren

Ahja diesen Punkt in den AGB finde ich ganz nett, was ein kleines Wort für einen großen Schaden anrichten kann
Zitat:
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann Polyphem Media Limited den Account des Kunden und alle hierin gespeicherten Daten löschen. Der Kunde erklärt sich bereits jetzt mit der Löschung dieser Daten einverstanden.
Also nicht wundern wenn ihr in nächster Zeit mit Werbung und ständigen Telefonanrufen von irgendwelchen Call-Centern bombadiert wirds
Weil er mit AGB zugestimmt hat, dass sie seine Daten weitergeben dürfen
Besser 10 x 1.01 als 1x 1.1 Quote
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Alt 29.06.2008, 03:17:17   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Muebarekking Beitrag anzeigen
Ein Widerruf per E-Mail ist sehr schlecht, und absolut nicht zu empfehlen.
Naja, Bearsmail ist hier garnicht mal so übel.

Champ2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2008, 09:23:40   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Andrejj Beitrag anzeigen
Eine Frage, wieso meldet sich dein Buder dort an wenn es vor der Registrierung (über dem Registrierungs Feld) noch ganz groß drauf steht dass es 9,90€ pro Monat kostet mit einer mindes Laufzeit von 2 Jahren

Ahja diesen Punkt in den AGB finde ich ganz nett, was ein kleines Wort für einen großen Schaden anrichten kann


Also nicht wundern wenn ihr in nächster Zeit mit Werbung und ständigen Telefonanrufen von irgendwelchen Call-Centern bombadiert wirds
Weil er mit AGB zugestimmt hat, dass sie seine Daten weitergeben dürfen
Also da fragst mich zuviel
Woher soll ich wissen was in seinem Kopf vorgeht.
Was das Telefon angeht sind wir beide eigentlich nie erreichbar es wernen nur Anrufe von bekannten NR angenommen ansonnsten geht nur der Telefonsklave ran und da legen die meistens schon von selbst auf
Werbung fliegt auch ungelesen auf den Müll

Zitat:
Zitat von Muebarekking Beitrag anzeigen
Ein Widerruf per E-Mail ist sehr schlecht, und absolut nicht zu empfehlen.
Die Anmeldung kann notfalls durch die IP und andere Faktoren nachgewiesen werden.
Am Besten ist es, einfach von solchen Angeboten im Internet die Finger zulassen.
Wenn es laut deren AGB oder ALB (wie es sich dort schimpft) möglich ist ist es auch von denen zu akzepieren
Bojaen ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2008, 10:50:36   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bojaen Beitrag anzeigen
Wenn es laut deren AGB oder ALB (wie es sich dort schimpft) möglich ist ist es auch von denen zu akzepieren
Das ist richtig. Das Problem ist nur, dass du den Zugang der E-Mail nicht nachweisen kannst. Wenn der Anbieter sagt, dass er niemals ne Mail von dir bekommen hat, stehst du auf dem Schlauch.
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