|
|
#1 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
Hallo zusammen
ich hab am 24.03. ein Vetrag zur "Verbindlichen Bestellung" eines Autos unterschrieben. Es handelt sich dabei um einen Neuwagen. Da ich das alte Auto abwracken wollte und dieser erst ab dem 12.04.09, ein Jahr auf mich angemeldet ist, bot uns der Händler an, den Neuwagen vorrübergehend mit Kurzkennzeichen zufahren, damit ich in den genuss der Abwrackprämie komme. Diese gibt es ja erst, wenn der alte Wagen ein Jahr auf mich zugelassen war. Gesagt, getan 1 Woche später haben wir das Auto abgeholt und waren auch zufrieden. Jedoch stellten wir direkt zwei Mängel fest. Diese sollten bei Abholung der neuen Kurzkennzeichen beseitigt werden. Dies geschah jedoch nicht. Wir bekamen zwar neue Kurzkennzeichen, die Mängel sollten aber erst beim nächsten Mal behoben werden. Soweit so gut. Dann stellte sich aber herraus, dass ein neues Schloss bestellt werden muß und wir darauf warten müssen. Also hat der Händler beschlossen, den Neuwagen beim Händler zulassen und wir bekamen einen Leihwagen mit. (Das Autohaus, liegt 50Km von uns enfernt ) Bis heute, sind die Mängel noch immer nicht behoben. Jetzt meine Frage, ab wann gilt für mich der Kaufvertrag und somit das Widerrufsrecht? Angemeldet ist der Wagen ja noch auf das Autohaus, über die Kurzkennzeichen.Bzw. seit gestern auf mich angemeldet. Würde echt gerne das ganze Stornieren. Wenn es jetzt schon so problematisch beginnt, hab ich wirklich keine Lust noch länger in diesem Autohaus Kunde zu sein Ich kenne das mit dem Widerruf so, dass die Frist mit Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt, jedoch weiss ich nicht, ob man beim Autokauf eine Auftragsbestätigung erhält. |
|
|
|
| Gesponsorte Links |
|
|
#2 (permalink) | |
|
Benutzter
|
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#4 (permalink) | |
|
Benutzter
|
Also ich würd mal sagen, wichtig ist das Datum der Unterschrift auf dem Vertrag. Mit der Unterschrift wirst Du wahrscheinlich auch bestätigt haben, eine Widerrufsbelehrung erhalten zu haben (das Kleingedruckte, gerne winzig in Hellgrau auf der Rückseite des Vertrages
). Die Widerrufsfrist beginnt dann mit der Aushändigung der Widerrufsbelehrung... Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#5 (permalink) | |
|
Erfahrener Benutzer
|
Zitat:
Bei deiner Ausfertigung des Kaufvertrags war mit Sicherheit auch eine Widerrufsbelehrung beigefügt. Kann mir kaum vorstellen, das ein Autohaus so etwas vergisst.
<quote src="Prof. Dr. Peter Hacke">Nüsse sind gesünder, wenn man sie lutscht.</quote>
<quote src="chris0457"> zum Thema "schon GEZahlt" fällt mir nur noch eins ein: GEZ noch? </quote> |
|
|
|
|
![]() |
| Gesponsorte Links |
| Anzeige |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| rechtliche Frage | trendsein | Grafik & Design | 7 | 19.02.2009 22:10:36 |
| Frage wegen Widerrufsrecht | Franky23 | News & Infos | 7 | 22.10.2006 18:14:44 |
| Rechtliche Frage zu Webshop! | m7media | Marketing | 4 | 07.10.2006 06:42:35 |
| Frage zum 2-wöchigen Widerrufsrecht | manboo8000 | Gott und die Welt | 16 | 10.08.2006 09:39:32 |
| Rechtliche Frage | trendsein | Grafik & Design | 2 | 22.06.2006 14:31:13 |