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Alt 17.05.2006, 18:22:34   #1 (permalink)
Exe
Neuer Benutzer

ID: 76060
Lose-Remote

Reg: 28.04.2006
Beiträge: 24
Exe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Rechtliche Frage: Aufenthalt von Jugendlichen im Freien

Hi

ich hätt mal eine rechtliche Frage:
Darf ich mich als Jugendlicher (unter 16 / über 16) auch nach 0:00 Uhr noch im Freien (also keinen Discos etc.) ohne einem Erziehungsberechtigten aufhalten oder muss ich da dann bereits zu Hause sein?
Vielen Dank im Vorraus!

mfg
Exe
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Alt 17.05.2006, 19:09:43   #2 (permalink)
Nukular
Benutzerbild von phil

ID: 146931
Lose-Remote

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 1.845
phil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunft
Standard

AFAIK musst du dann zuhause sein
Bis 16 ist es 22 Uhr, bis 18 24 Uhr..
phil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 19:56:47   #3 (permalink)
Unknown subject

ID: 95696
Lose-Remote

Reg: 07.05.2006
Beiträge: 116
Aingeal sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreAingeal sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Das ganze ist so, wie Phil es gesagt hat. Als Minderjähriger gibt es eben bestimmte Zeiten, zu denen man zu Hause sein muss. Ausnahme ist, wenn ein Erziehungsberechtigter mit dabei anwesend ist.

Aingeal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 20:20:37   #4 (permalink)
Exe
Neuer Benutzer

ID: 76060
Lose-Remote

Reg: 28.04.2006
Beiträge: 24
Exe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ok, vielen Dank! War mit bloß nicht sicher, weil ich im JuSchG nichts vom Aufenthalt im Freien gefunden hab.

Eine Frage noch:

Zitat:
§ 4

Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Wie soll ich das schaffen, dass ich bis um 23Uhr in Gaststätten sein darf, wenn ich bereits um 22Uhr daheim sein muss?
Exe ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 21:52:31   #5 (permalink)
i'm a F.ake

ID: 224104
Lose-Remote

Reg: 06.05.2006
Beiträge: 129
Thero wird schon bald berühmt werden
Standard

und wenn die polizei einen nach 12 anhällt, dann einfach sagen, dass man auf dem heimweg ist.

also ich war schonmal um halb 2 auf dem heimweg und die haben nichts gemacht
Thero ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 21:57:16   #6 (permalink)
an Board...
Benutzerbild von QuArK007

ID: 217116
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QuArK007 eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 24.04.2006
Beiträge: 1.354
QuArK007 hat eine strahlende ZukunftQuArK007 hat eine strahlende ZukunftQuArK007 hat eine strahlende ZukunftQuArK007 hat eine strahlende ZukunftQuArK007 hat eine strahlende ZukunftQuArK007 hat eine strahlende ZukunftQuArK007 hat eine strahlende ZukunftQuArK007 hat eine strahlende ZukunftQuArK007 hat eine strahlende ZukunftQuArK007 hat eine strahlende ZukunftQuArK007 hat eine strahlende Zukunft
Standard

Ahjo wenn deine Eltern oder Sorgeberechtigen Personen dabei sind, dann darfst du ja auch länger als 22 Uhr draußen bleiben! Und dem entsprechend auch in Kneipen!
QuArK007 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 22:13:38   #7 (permalink)
Techno Freak

ID: 35029
Lose-Remote

PeterLee eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 04.05.2006
Beiträge: 341
PeterLee sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphärePeterLee sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

ach solange du nicht in keipen bist oder besoffen rumliegst wird dir da nix passieren (von der polizei) sag halt im notfall, du kommst von nem kumpel und gehst heim.
also bei uns in bad reichenhall passiert da nichts !
PeterLee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2006, 00:02:56   #8 (permalink)
Querdenkerin
Benutzerbild von Gruftinchen

ID: 200678
Lose-Remote
Reallife

Reg: 27.04.2006
Beiträge: 959
Gruftinchen genießt hohes AnsehenGruftinchen genießt hohes AnsehenGruftinchen genießt hohes AnsehenGruftinchen genießt hohes AnsehenGruftinchen genießt hohes AnsehenGruftinchen genießt hohes AnsehenGruftinchen genießt hohes AnsehenGruftinchen genießt hohes AnsehenGruftinchen genießt hohes AnsehenGruftinchen genießt hohes AnsehenGruftinchen genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von PeterLee
ach solange du nicht in keipen bist oder besoffen rumliegst wird dir da nix passieren (von der polizei) sag halt im notfall, du kommst von nem kumpel und gehst heim.
also bei uns in bad reichenhall passiert da nichts !
Du animierst den Threadersteller zum Lügen? tsts... Wenn das die Polizei merkt,gibt's aber erst recht Ärger.

Geändert von Gruftinchen (18.05.2006 um 16:04:14 Uhr)
Gruftinchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2006, 00:06:35   #9 (permalink)
mal wieder da...

ID: 218075
Lose-Remote

bademantel eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 23.04.2006
Beiträge: 1.545
bademantel sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphärebademantel sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

wenn man unter 18 ist bzw. unter 16, wie lange hat man "haussarrest"?
Also ab wann darf man sich dann wieder legal draussen befinden?
Ab 6.00 Uhr, oder?

MfG
bademantel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2006, 00:20:07   #10 (permalink)
Querdenkerin
Benutzerbild von Gruftinchen

ID: 200678
Lose-Remote
Reallife

Reg: 27.04.2006
Beiträge: 959
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Standard

Zitat:
Zitat von bademantel
wenn man unter 18 ist bzw. unter 16, wie lange hat man "haussarrest"?
Also ab wann darf man sich dann wieder legal draussen befinden?
Ab 6.00 Uhr, oder?

MfG
Hausarrest? Gruselig

Zitat:
Also ab wann darf man sich dann wieder legal draussen befinden?

http://www.elternimnetz.de/cms/parac...&page_id=150#1

Geändert von Gruftinchen (18.05.2006 um 16:06:28 Uhr)
Gruftinchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2009, 17:24:19   #11 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 09.06.2009
Beiträge: 1
Luucyfer
Standard und nach der disko

wenn ich 16 bin darf ich ja bis 24 uhr in diskos bleiben aber was is wenn ich dann noch nach hause muss darf ich dann nach zwölf mit der sbahn noch heim fahrn oder nicht? und wenn ja kann mir jemand des "offiziell" belegen weil sonst darf ich heut abend ed weg xD
Luucyfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2009, 17:58:33   #12 (permalink)
Im Urlaub

ID: 169387
Lose-Remote

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 1.905
Kollerbert ist ein wunderbarer AnblickKollerbert ist ein wunderbarer AnblickKollerbert ist ein wunderbarer AnblickKollerbert ist ein wunderbarer AnblickKollerbert ist ein wunderbarer AnblickKollerbert ist ein wunderbarer AnblickKollerbert ist ein wunderbarer Anblick
Standard

Zitat:
Zitat von Luucyfer Beitrag anzeigen
...
Du darfst dich zu jeder Uhrzeit auf dem "nach Hause Weg" befinden.

Lg. Kollerbert

Kollerbert ist offline   Mit Zitat antworten
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