Alt 21.11.2008, 15:19:44   #1 (permalink)
Achterbahn fahrer
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Standard Recht auf Wandlung?

Hallo,

Vorab: Richtiger Forenbereich?

mein Notebook ist heute endlicher wieder gekommen nach knapp 4 Wochen.
Am Anfang war mein Bildschirm kaputt, 1 Reparatur, ersetz.

Doch als ich mein Notebook dann ausgepackt habe, ist ein Plastikteil hinten abgebrochen, bzw. beim Transport abgebrochen. Natürlich wieder Ordnungsgemäß zurück. Nach knapp 4 Wochen habe ich mein Notebook wieder. Doch das Plastikteil ist weiterhin kaputt. Es wurde sich darum nicht gekümmert. Man schrieb mir beilligen nur einen Zettel:

"The back of the case is not covered, it has been dropped on th-e florr-"

Das Fett geschriebe musste ich mir selber dazudenken, weil die den Satz nicht zuende geschrieben haben.

Ich habe keine Lust mein Notebook wieder nach Dänemark zuschicken zur Reparatur.

Habe ich ein Recht auf Wandlung, bzw. kann ich vom Verkaufsvertrag zurück ziehen? Oder muss es immer der gleiche Schaden sein? Also 2x der Bildschirm? Will jetzt keine Rechtsberatung hier haben. Werde nächste Woche zur Verbraucherzentrale gehen. Würde dennoch gerne hören, wie ihr mit sowas umgehen würdet. Deutsches Gesetz gilt laut den AGB's.
Die Firma beschuldigt mich jetzt natürlich das ich den runterfallen lassen hab. Habe jedoch sofort nachdem ich den Schaden entdeckt habe bei der Firma angerufen.

Gruß,
Sybex
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Alt 21.11.2008, 21:14:28   #2 (permalink)
PAUSIERT
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Standard

Du hast es zum Verkäufer oder zum Hersteller geschickt? Im Rahmen der Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate oder im Rahmen der Garantie?

Ansonsten lies mal bei Wikipedia ein bisschen nach über deine Gewährleistungsrechte, gerade bei Nacherfüllung. Du darfst nämlich wählen, was passiert. Es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes festgelegt.

Marty
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Alt 21.11.2008, 21:37:00   #3 (permalink)
Board-Psychose
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Meine kaufmännische Meinung (unter der Voraussetzung, daß du Privatier bist):

Es handelt sich bei dem abgebrochenen Stück Plastik um einen "offenen" Mangel (sofort erkennbar). Du hast eine Rüge-Frist von 6 Monaten. Die hast Du eingehalten, da Du unverzüglich Nachbesserung verlangt hast.

Die Nachbesserung wurde nicht vorgenommen. Damit hast Du das Recht auf Wandlung.

Allerdings fürchte ich, daß der Verkäufer versuchen wird, Dir die Schuld am Mangel in die Schuhe zu schieben. Zeugen hast nicht zufällig?
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Alt 22.11.2008, 11:21:18   #4 (permalink)
Achterbahn fahrer
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Hallo!

Zeugen habe ich, meine Mutter war beim auspacken dabei und eine Arbeitskollegin hat mir geholfen mein Notebook einzupacken.

Ich habe mein Notebook direkt beim Hersteller gekaut (Zepto)
Haben auch einen kleinen Sitz in Deutschland. Ein RMA antrag wurde erstellt und UPS hat das Notebook abgeholt und direkt nach Dänemark verfrachtet.

Notebook ist in der Garantiezeit verschickt.

Was heißt Rüge Frist?

Nach der ersten Reparatur ist der schaden mir aufgefallen, sofort angerufen und haben das Notebook direkt wieder abgeholt. Nach 4 Wochen ist es wieder hier, der Mangel wurde nicht beseitigt.
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Alt 22.11.2008, 15:50:43   #5 (permalink)
PAUSIERT
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Dann bleibt Dir wohl nur ein Gang zum Anwalt. Und dann im Ernstfall eine Klage in Dänemark.

Marty
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