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Alt 26.04.2006, 19:53:34   #1 (permalink)
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Beiträge: 195
COOLover
Standard Rechnungspflicht?

Moin zusammen,

ich habe mal eine kleine Frage

Ich habe mir einen Server gemietet, bei einer Firma.
Auf anfrage, weil ich keine Rechnung erhalten habe, meinten diese, das die an Privatkunden keine Rechnungen ausstellen, und wenn nur auf anfragen. Sie stellen jedoch Rechnungen an Firmen aus.

Hier ist meine Frage, besteht eigendlich bei solchen Trasaktionen Rechnungspflicht?
Wenn ja weiß jemand zufällig den § und das Gesetzbuch?

Den das kommt mir sehr merkwürdig vor, trotz das es eine Recht große und bekannte Firma ist. (BITTE NICHT FRAGEN WER, da ich dies aus Datenrechtlichen Gründen nicht Preisgeben will.)

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen würde.

>>Greetz COOLover<<

Keiner meiner Posts stellt eine Rechtsberatung dar.
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Alt 26.04.2006, 20:17:59   #2 (permalink)
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Standard

Warum willst Du denn unbedingt eine Rechnung haben?
Bringt Dir ja so nix ...

kl-Amazon. Danke! :))
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Alt 26.04.2006, 21:31:13   #3 (permalink)
Programmierer
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ID: 66135
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Reg: 25.04.2006
Beiträge: 195
COOLover
Standard

Lukas erstmal danke für deine Antwort.

Ja Sie bringt nichts im großen, aber ich führe auch in meinem Jungen Alter (21) ein "Haushaltsbuch"

Und ich finde wenn man das per Lastschrift eingezogen wird, als "Erinnerung" des Laufenden Vertrages.
Desweiteren kann man so einsehen, seit wann z.B. der Vertrag o.ä. besteht.

Es ist halt nicht lebensnotwendig, doch für mich ist dieser Papierkrieg wichtig

>>Greetz COOLover<<

Keiner meiner Posts stellt eine Rechtsberatung dar.
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Alt 27.04.2006, 10:44:33   #4 (permalink)
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Beiträge: 310
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meine infos sind sicherlich schon was älter, aber man kanns im notfall nochmal nachlesen:

Im UStG (§14/1) wird der Unternehmer ausdrücklich verpflichtet, eine Rechnung (und das auch noch mit allen genannten Bestandteilen) auszustellen, wenn der Kunde dies verlangt oder der Kunde Unternehmer (im Sinne des UStG - z.B. auch der Vermieter) ist.

Im BGB und HGB sind jedoch keine Verweise auf die Rechnungspflicht im herkömmlichen Sinne. Da geht es mehr um die ordnungsgemäße Buchführung & Co.
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Alt 27.04.2006, 11:44:21   #5 (permalink)
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insofern der unternehmer kein kleinunternehmer ist, und damit dann zur ausweisung der MwSt verpflichtet ist, muss er dir einen Kaufbeleg / Quittung ausstellen, auch für den privatklunden

eine Rechnung, denn unter diesem begriff versteht man etwas anderes, als der kaufbeleg im laden, beinhaltet dagegen einige rechtliche feinheiten, und ist dem gewerblichen kunden ohne verlangen, dem privaten kunden auf verlangen, auszustellen (ausnahme, der unternehmer ist kleinunternehmer, weil er dann die MwSt nicht ausweisen darf)

also ist er nicht direkt verpflichtet, dir eine rechnung zu erstellen
aber ein kaufbeleg / quittung muss er dir ausstellen, ausnahme, aboverträge / laufzeitverträge , wie zb auch ein hostingvertrag
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Alt 27.04.2006, 23:29:53   #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer

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Zitat:
Zitat von wittis-web.de
und damit dann zur ausweisung der MwSt verpflichtet ist
Da liegt der Hase im Busch! Ein Vertrag kommt auch mündlich zustande. Deshalb besteht keine Pflicht zur Schriftform. MwSt kann nur ein Geschäftskunde geltend machen und muss diesen deshalb ausgewiesen werden. Viele Unternehmen verzichten deshalb mehr und mehr auf schriftliche Rechnungen, solange es sich um einen Festbetrag handelt, dessen Zusammensetzung unstrittig ist. Als Nachweis hast Du ja Deinen Kontoauszug

Ich stehe diesem Forum nicht mehr zur Verfügung!
Ich werde keine PN mehr beantworten, noch werde ich Anrufe oder private Mails mehr beantworten. Ich bitte, dieses zu akzeptieren.
kopi-marl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2006, 03:41:07   #7 (permalink)
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ID: 148412
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Reg: 25.04.2006
Beiträge: 2.723
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Zitat:
Als Nachweis hast Du ja Deinen Kontoauszug
oder eine Auftragsbestätigung (die du schriftlich unterschrieben hast)!


Und außerdem: er sagt auf Anfrage, dann mach doch eine Anfrage
noname86 ist offline   Mit Zitat antworten
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