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#1 (permalink) |
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Programmierer
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Moin zusammen,
ich habe mal eine kleine Frage Ich habe mir einen Server gemietet, bei einer Firma. Auf anfrage, weil ich keine Rechnung erhalten habe, meinten diese, das die an Privatkunden keine Rechnungen ausstellen, und wenn nur auf anfragen. Sie stellen jedoch Rechnungen an Firmen aus. Hier ist meine Frage, besteht eigendlich bei solchen Trasaktionen Rechnungspflicht? Wenn ja weiß jemand zufällig den § und das Gesetzbuch? Den das kommt mir sehr merkwürdig vor, trotz das es eine Recht große und bekannte Firma ist. (BITTE NICHT FRAGEN WER, da ich dies aus Datenrechtlichen Gründen nicht Preisgeben will.) Würde mich freuen wenn mir jemand helfen würde. >>Greetz COOLover<< Keiner meiner Posts stellt eine Rechtsberatung dar. |
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#3 (permalink) |
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Programmierer
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Lukas erstmal danke für deine Antwort.
Ja Sie bringt nichts im großen, aber ich führe auch in meinem Jungen Alter (21) ein "Haushaltsbuch" Und ich finde wenn man das per Lastschrift eingezogen wird, als "Erinnerung" des Laufenden Vertrages. Desweiteren kann man so einsehen, seit wann z.B. der Vertrag o.ä. besteht. Es ist halt nicht lebensnotwendig, doch für mich ist dieser Papierkrieg wichtig >>Greetz COOLover<< Keiner meiner Posts stellt eine Rechtsberatung dar. |
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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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meine infos sind sicherlich schon was älter, aber man kanns im notfall nochmal nachlesen:
Im UStG (§14/1) wird der Unternehmer ausdrücklich verpflichtet, eine Rechnung (und das auch noch mit allen genannten Bestandteilen) auszustellen, wenn der Kunde dies verlangt oder der Kunde Unternehmer (im Sinne des UStG - z.B. auch der Vermieter) ist. Im BGB und HGB sind jedoch keine Verweise auf die Rechnungspflicht im herkömmlichen Sinne. Da geht es mehr um die ordnungsgemäße Buchführung & Co. |
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#5 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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insofern der unternehmer kein kleinunternehmer ist, und damit dann zur ausweisung der MwSt verpflichtet ist, muss er dir einen Kaufbeleg / Quittung ausstellen, auch für den privatklunden
eine Rechnung, denn unter diesem begriff versteht man etwas anderes, als der kaufbeleg im laden, beinhaltet dagegen einige rechtliche feinheiten, und ist dem gewerblichen kunden ohne verlangen, dem privaten kunden auf verlangen, auszustellen (ausnahme, der unternehmer ist kleinunternehmer, weil er dann die MwSt nicht ausweisen darf) also ist er nicht direkt verpflichtet, dir eine rechnung zu erstellen aber ein kaufbeleg / quittung muss er dir ausstellen, ausnahme, aboverträge / laufzeitverträge , wie zb auch ein hostingvertrag |
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#6 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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