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#1 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 22.03.2007
Beiträge: 2.152
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Guten Morgen
ich habe vor ca 4 Wochen bei Quelle einen neuen Schreibtisch bestellt dieser kam auch innerhalb von 48 Stunden. Aber leider musste ich diesen wieder zurück schicken weil dort ein paar teile gefählt haben. Heute bekomme ich dann eine Rechnung von Quelle das icgh doch bitte noch die Versand kosten zurück überweisen muss. Seit wann ist das denn so? Wenn ich bei Otto oder so bestellen und den Artikel wieder zurück schicken musste ich dort noch nie Porto zurück erstatten. |
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#2 (permalink) |
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Benutzer
Reg: 26.08.2006
Beiträge: 33
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Also generell ist beim Versandhandel der Wert der bestellten Ware bezüglich der Versandkosten von Interesse. Bdeutet: Über 40 Euro ist gemäß Gesetz das Zurücksenden generell kostenlos. Deswegen sind sehr viele Sachen bein Ebay eher für 39,99 EUR zu finden, obwohl sie locker 5 Euro mehr wert wären, nur damit der Händler nicht die Gefahr der doppelten Versandkosten hat.
Ich denke aber mal, dass der Schreibtisch über 40 EUR gekostet hat. Das dürfte demnach für dich gelten. Allerdings wurde er ja mit Sicherheit nicht per Päckchen verschickt, oder? Wie hoch war das Porto denn? Und wenn, wie du sagst, ein Fehler vorlag, weshalb du zurückschickst, sollte es kein Problem sein, mit einer netten Mail an den Händler das Problem aus der Welt zu schaffen. Es liegt somit ja ein Eigenschaftsmangel vor, für den du als Kunde nichts kannst! (somit hast du Anspruch auf Nachbesserung oder auch Umwandlung)
einfach nix ;-)
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#3 (permalink) | |
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Heldenhase
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Du solltest doch die AGB bei Quelle kennen wenn du sort etwas bestellst:
Zitat:
"Große Ereignisse werfen ihre Schatten unter die Augen" Udo Lindenberg
"Du lebst wie ein Amboss und warum zittert dein Kinn? Ich bin das was ich sage. Ich bin das was ich bin." Tomte - Füll deine Lungen mit Feuer Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. |
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#5 (permalink) | |
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vorher LadyJohanna
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Zitat:
»Verändere Dich nie um Anderen zu gefallen,wenn Dich einer nicht mag so wie Du bist,hat er Dich auch nicht anders verdient«
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#6 (permalink) |
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Klammdrachen
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Hast Du den 48 Stunden Service in Anspruch genommen?
Wenn ja, dann mußt Du auch dafür die Kosten bezahlen, selbst wenn du den Schreibtisch zurückgeschickt hast. Der Service ist erfolgt und somit muß er auch bezahlt werden. Wenn nicht kann ich das nicht verstehen. |
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#7 (permalink) |
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wasn das?
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Ja die Aussage ist erfüllt, aber Quelle stellt bestimmt auch nicht die Rücksendekosten sondern die Hinsendekosten in Rechnung, von daher ist der Teil nicht zutreffend. Ob das rechtens ist weiß ich nicht... bin eigentlich der meinung gewessen das ist kein Problem, aber hab jetzt nur anderes bei google gelesen, ist aber alles ein wenig älter.
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#9 (permalink) |
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PAUSIERT
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Tja, heisst das jetzt "die Rücksendekosten", oder "die Hinsendekosten zurück"?
Die Rücksendekosten musst Du nicht zahlen, die Kosten für die Sendung von Quelle zu Dir schon. Zumindest bei einem Wiederruf. Wenn da aber Teile gefehlt haben, dann hätte doch ein Anruf gereicht und die hätten die fehlenden Teile nachgeliefert. Marty |
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