Alt 30.03.2007, 16:18:57   #1 (permalink)
ò_Ó

Reg: 04.05.2006
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Apocalyptica Apocalyptica Apocalyptica
Standard Probezeit rechtens ?

also in meinem jetzigen betrieb arbeite ich nun schon 5 jahre. bei der ersten festeinstellung habe ich 3 monate probezeit bekommen. da dort aber 2 jahre später eine ausbildungsstelle frei wurde, und ich zu dem zeit punkt noch keine ausbildung hatte, habe ich die chance wahrgenommen und eine ausbildung begonnen. wieder 3 monate probezeit..
dieses ausbildung beende ich nun im juni. ich habe auch schon eine zusage das ich übernommen werde. allerdings will man mir wieder ne probezeit aufs auge drücken, diesmal 6 monate.

ist das eigentlich erlaubt mir zum 3. mal eine probezeit zu geben obwohl ich schon 2x eine überstanden habe ?
Wenn die letzte Lan Party Verboten, Der Letzte Pc abgeschaltet, Das letzte Spiel indiziert ist, werdet ihr verstehen das ihr uns doch Erziehen müsst!
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Alt 30.03.2007, 16:23:09   #2 (permalink)
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Standard

Es gibt nur einmal die Probezeit. Danach kann man vom Arbeitgeber erwarten, dass er dich kennt. Die Probezeiten in den anderen Verträgen sind somit nichtig, stehen allerdings wohl drin, da es sich um Standardverträge für alle Mitarbeiter handelt.

Haftung übernehme ich für diese Aussage jedoch nicht.
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Alt 30.03.2007, 17:05:22   #3 (permalink)
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logarino sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphärelogarino sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Die Probezeit ist ja grundsätzlich Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und -nehmer, falls kein Tarifvertrag gilt. Frag doch einfach, ob sie sie dir diesmal "erlassen" ;-)

Aber erlaubt ist es bestimmt, da jedesmal ein neuer Vertrag geschlossen wird und der halt auch eine Probezeit beinhalten darf.
logarino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2007, 17:07:26   #4 (permalink)
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Zitat:
Unverhältnismäßig ist die Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer zuvor im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses beschäftigt wurde. Eine andere Beurteilung ist möglich, wenn die neue Tätigkeit ein geändertes Aufgabenfeld beinhaltet.
Die Probezeit nach der Übernahme kann auch bis zu 6 Monate dauern.
Es ist ja schließlich ein neuer Vertrag aufgesetzt worden.

Einserseits kennt der Betrieb dich und deine Qualifikationen zwar bereits, andererseits werden an einen Arbeitnehmer andere Anforderungen gestellt und unter Umständen wirst du auch in anderen Bereichen eingesetzt.

Erneute Probezeit macht aber für den AG i. d. R. keinen Sinn.
Da der Kündigungsschutz nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit gilt, sind die verkürzten Kündigungsfristen, auf Grund dessen im Allgemeinen eine Probezeit vereinbart wird, nicht mehr gegeben.

Dass du bei deinem Ausbildungsbeginn nochmal eine Probezeit bekommen hast ist richtig so.

Zitat:
BAG, Urteil vom 16.12.2004 (6 AzR 127/04)
Ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis ändert nichts daran, dass die Probezeit im Ausbildungsverhältnis grundsätzlich 3 Monate beträgt. Der Arbeitgeber darf die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch dann ausschöpfen, wenn der Auszubildende zuvor bereits in dem Betrieb des Ausbilders beschäftigt war.

Geändert von Blitz-Illu (30.03.2007 um 17:29:24 Uhr) Grund: Immer diese Vertipper...
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Alt 30.03.2007, 17:26:05   #5 (permalink)
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Also im §622 Abs. 3 steht etwas über die Probezeit, jedoch nicht genauer, schau mal in den Tarifvertrag, vielleicht findest du da was... wie gesagt, ich bin mir ziemlich (90%) sicher, dass man bei einem Arbeitgeber nur jeweils eine Probezeit haben darf, soweit die Arbeitsverträge direkt nacheinander abgeschlossen wurden...
In meinem Fall hatte ich keine Probezeit, da ich davor schon ein Praktikum gemacht habe und ein Jahr davor auf Teilzeit gearbeitet habe.

Wenn jemand das Arbeitsgesetz hat, darin steht sicher mehr.
Liquid0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2007, 17:51:43   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Liquid0815 Beitrag anzeigen
dass man bei einem Arbeitgeber nur jeweils eine Probezeit haben darf, soweit die Arbeitsverträge direkt nacheinander abgeschlossen wurden...
Aber ist es nicht ein Unterschied ob man ein "normales" Arbeitsverhältniss oder ein Ausbildungsverhältniss eingeht ?

Ich meine das waren / sind doch dann zwei unterschiedliche Paar Schuhe oder nicht ?

Geändert von Blitz-Illu (31.03.2007 um 12:32:45 Uhr)
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Alt 30.03.2007, 21:41:18   #7 (permalink)
ò_Ó

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Zitat:
Zitat von Blitz-Illu Beitrag anzeigen
Aber ist es nicht ein Unterschied ob mein ein "normales" Arbeitsverhältniss oder ein Ausbildungsverhältniss eingeht ?
naja vor der ausbildung hatte ich ja 2 jahre lang ein "normales" arbeitsverhältniss. das zählt nicht ?
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Alt 31.03.2007, 12:31:50   #8 (permalink)
Dauermüde
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Blitz-Illu ist jedem bekanntBlitz-Illu ist jedem bekanntBlitz-Illu ist jedem bekanntBlitz-Illu ist jedem bekanntBlitz-Illu ist jedem bekanntBlitz-Illu ist jedem bekannt
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Hmm, bei dir ging das ja immer so hin und her

Das es in den Fällen Arbeit -> Ausbildung und Ausbildung -> Arbeit rechtens ist sollte ja nun geklärt sein.

Aber wie es ist wenn man wie du Arbeit -> Ausbildung -> Arbeit hat...
...ich weiss gar nicht ob man das so pauschal sagen kann.

Ansonsten frag doch mal bei deiner Gewerkschaft nach.

Aber mal was anderes, warum stört dich das denn so extrem ?
Ich meine, die kennen dich ja inzwischen echt gut genug und würden dich ja nicht übernehmen, wenn sie denken würden du wärst nicht geeignet und den Kündigungsschutz hast du auch.

Red doch einfach mal ganz sachlich mit deinem Chef und frag ihn warum er das macht !?
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