|
|
#1 (permalink) |
|
Mausi´s "Zicke"
|
Welche Pflichten hinsichtlich der Vertretung der Mitarbeiterinteressen hat der Betriebsrat eines Unternehmens?
Speziell geht es darum, dass meine Mutter schon seit einem Jahr die Chefin von sich vertreten muss, da diese (eigentlich nur Übergangsweise) in eine andere Niederlassung versetzt wurde. Normalerweise hätte meine Mutter nach spätestens 8 Wochen unaufgefordert "Chefzuschlag" bekommen müssen. Leider ist dies bis heute nicht geschehen. Der Betriebsrat wurde mittlerweile auch schon unterrichtet, allerdings ist noch immer nichts geschehen. Jetzt habe ich mir gedacht, dass ich dem Betriebsrat mal einen "schärferen" Brief schreibe, in dem ich sie explizit auffordere, dass meiner Mutter die Zulagen (nach-)gezahlt werden. Ich wollte auch erwähnen, dass sie schließlich die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten haben, was sie im Falle meiner Mutter, bisher allerdings in keinster Weise getan haben. Ich wollte auch erwähnen, dass wir uns arbeitsrechtliche Schritte vorbehalten. Was meint ihr dazu? Janz wichtig - Fresse halten angesagt! Will der spielen? Nein, der beißt nur.
|
|
|
|
| Gesponsorte Links |
|
|
#2 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
Der "Chefzuschlag" würde ja quasi eine Beförderung mit sich bringen.
Und Beförderungen sind i.d.R ja nicht ohne weiteres möglich, d.h soweit ich weiß müssen die erst durch verschiedene Instanzen gehen. Die sehen deine Mutter sicherlich nur als "Vertretung" an. Aber sprich doch mal mit deiner Mum darüber, wenn dann sollte Sie das in die Hände nehmen, für den Arbeitgeber wirkt es nämlich sicherlich komisch wenn die Tochter/der Sohn einen Brief schreibt um die Rechte der Mutter einzufordern. |
|
|
|
|
|
#3 (permalink) |
|
Mausi´s "Zicke"
|
Janz wichtig - Fresse halten angesagt! Will der spielen? Nein, der beißt nur.
|
|
|
|
|
#4 (permalink) | ||
|
R1150 GS Fahrer
|
Zitat:
Ist mir persönlich nicht bekannt. gruss kelle! Zitat:
|
||
|
|
|
|
|
#5 (permalink) |
|
Mausi´s "Zicke"
|
Das steht bei denen in der Betriebsvereinbarung oder so. Hat ja der Betriebsrat auch schon in nem persönlichen Gespräch bestätigt, nur passiert in dem Saftladen irgendwie nichts.
Janz wichtig - Fresse halten angesagt! Will der spielen? Nein, der beißt nur.
|
|
|
|
|
#6 (permalink) | ||||
|
PAUSIERT
|
Zitat:
Zitat:
Hat Deine Mutter das selber überhaupt schon mal bei ihrem Vorgesetzten angesprochen? Das ist doch erstmal ihre Aufgabe. Zitat:
Mal abgesehen davon zahlt das Gehalt doch der Arbeitgeber. Warum schreibt ihr dahin nicht den "schärferen" Brief? Zitat:
Wenn Deine Mutter sich nicht mal traut, ihren Vorgesetzten anzusprechen, was sollen dann Drohungen gegen den Betriebsrat. Soll der dann zum Vorgesetzten gehen und dem erzählen, ihm wurde von Frau XY gedroht und sie wolle jetzt endlich ihr Geld, sonst geht sie vors Arbeitsgericht? Also: 1. Vorgesetzten ansprechen 2. Personalchef ansprechen 3. Betriebsrat einbeziehen Marty |
||||
|
|
|
|
|
#7 (permalink) | |||||
|
Mausi´s "Zicke"
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Natürlich würden die rechtlichen Schritte dann gegen den AG eingeleitet werden. Aber dazu würde es bei meiner Mutter ja sowieso nicht kommen. Aber anscheinend nützen hier nette Worte und bitten nichts mehr. So in der Art, und das meine ich, ist auch seine Aufgabe. Janz wichtig - Fresse halten angesagt! Will der spielen? Nein, der beißt nur.
|
|||||
|
|
![]() |
| Gesponsorte Links |
| Anzeige |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vorschriften und Pflichten beim Newsletterversand | Tropal | Marketing | 4 | 24.10.2006 15:47:42 |