Alt 03.02.2009, 20:42:49   #1 (permalink)
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Standard OLG Frankfurt: Abofallen-Betreiber täuschen Verbraucher vorsätzlich

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sieht in mehreren Abofallen-Seiten eine "arglistige Täuschung" im Sinne des BGB (Paragraf 123, Abs. 1). Die Richter verurteilten einen Betreiber solcher Nepp-Seiten in zwei Fällen unter anderem zur Unterlassung sowie zur Auskunft über die bislang erzielten Einnahmen. Sehr ausführlich und differenziert setzte sich die Kammer in ihrer Begründung zu den Berufungsurteilen vom 4. Dezember 2008 (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07) mit der Thematik "Abofallen" sowie mit den Gewohnheiten von Websurfern auseinander.
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Dann ging das OLG in seiner Begründung zur Thematik einen entscheidenden Schritt weiter als alle anderen Zivilgerichte bisher. Wörtlich heißt es: "Unterstellt man, dass die Verbraucher die Preisangabe erkennen, so erhebt sich die Frage, was einen Verbraucher in Kenntnis der Vergütungspflichtigkeit veranlassen sollte, mit einer dreimonatigen Vertragsbindung für ein nicht unerhebliches Entgelt eine unterhaltungsbezogene Leistung in Anspruch zu nehmen, deren Werthaltigkeit er im Voraus nicht prüfen und nicht verlässlich einschätzen kann." Auf diese Frage gibt das Gericht indirekt selbst die Antwort: Nichts!
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http://www.heise.de/newsticker/OLG-F...meldung/126826

Geändert von Columbus (03.02.2009 um 20:48:09 Uhr)
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Alt 04.02.2009, 07:37:27   #2 (permalink)
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Standard

Gestern kam in Markt auf Eins Extra dazu ein Bericht. Es liegen wohl mittlerweile über 5.000 Strafanzeigen gegen die Inhaber der zwei Betreiberfirmen von diesen Seiten vor. Die Markt-Reporter wollten die Inhaber interviewen, fanden aber nur schnell leer geräumte Geschäftsräume vor.

Die Mahnschreiben gingen unterdessen aber anscheinend weiter raus.

Marty
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