Alt 05.09.2006, 20:28:42   #1 (permalink)
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caschti84 eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 390
caschti84 wird schon bald berühmt werden
Standard Nebenkostenabrechnung falsch, Widerruf?

Nabend!

Heute hat mir mein Mieter mitgeteilt (privater Vermieter), dass die betriebliche Nebenkostenabrechnung bei mir falsch sein soll. Da ich am Anfang des Jahres 200 € zurück bekommen habe und ich nun befürchte durch die neue berichtigte Abrechnung einiges wieder hergeben zu müssen wollte ich mal fragen, inwieweit ich verspflichtet bin Geld zurückzuzahlen. Die Abrechnung habe ich schriftlich bekommen. Zu dem Zeitpunkt wusste der Vermieter, dass der Betrag so hoch ist und hat es nicht nochmal überprüft. Jetzt kommt der 9 Monate später und fordert eventuell was?

Darf er das? Kann er das?

Würde mich über eine kleine Hilfestellung freuen. Am liebsten sogar noch mit einem Verweis/Stichwort zu einem Gesetzesauszug!

danke!
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Alt 06.09.2006, 09:44:30   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von anddie

ID: 171
Lose-Remote

Reg: 03.05.2006
Beiträge: 1.597
anddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz sein
Standard

Zitat:
Zitat von caschti84 Beitrag anzeigen
Am liebsten sogar noch mit einem Verweis/Stichwort zu einem Gesetzesauszug!
Da haben wir doch glatt mal einen §812BGB, der sich mit ungerechtfertigter Bereicherung beschäftigt. Dann noch die schönen Verjährungsvorschriften in den §§194 und 195 BGB.
Inwiefern die allerdings bei einer fehlerhaften Rechnung (was anderes ist eine Abrechnung nicht) greifen, ist noch fraglich. Eigetnlich sollte man davon ausgehen dürfen, dass eine Abrechnung richtig gemacht wurde.

Was mich eher wundert, ist die Tatsache, dass du Anfang des Jahres die Abrechnung schon bekommen hast. Normalerweise kriegt man die Nebenkostenabrechnung immer frühestens im Sommer für das Vorjahr, weil dann meist sämtliche Forderungen (z.B. Handwerker) bezahlt sind und man dann erst weiß, was das letzte Jahr gekostet hat. Da war der Vermieter also irgendwie übereifrig.

anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
anddie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2006, 06:53:46   #3 (permalink)
abgemeldet

Reg: 27.04.2006
Beiträge: 298
Poisenyvi ist einfach richtig nettPoisenyvi ist einfach richtig nettPoisenyvi ist einfach richtig nettPoisenyvi ist einfach richtig nett
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hmm ich weiss das der Vermieter mit der ersten Abrechnung bis 12 Monate nach abrechnungszeitraum zeit hat.
Ich hab von meinem Vermieter noch gar keine bekommen frage mich aber eh was er abrechnen will da bei mir weder heizung noch warmwasser funktioniert und hausreinigung Streudienst usw was da noch mit drin ist wird auch nicht gemacht.
Aber ich zahl ja eh keine Miete ausser die Nebenkosten von daher kann mir das egal sein *lach* Ich spar pro Jahr 3960 Euro und hatte jetzt ne stromnachzahlung von 534 euro da ich mit strom heize (heizungen funzen ja net) wenn das keine nette ersparnis ist weiss ich auch net.

Ich würde dir raten unverbindlich mal zum Anwalt zu gehn und dir ne Rechtsberatung zu holen. Haben wir auch gemacht.
Poisenyvi ist offline   Mit Zitat antworten
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