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#1 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Manchmal könnte ich mich so aufregen.
Vor ein paar Minuten haben zwei Besoffene an unserer Haustür geklingelt. Das waren zwei, die ich aus der Grundschule kenne und die ich nicht und die mich nicht leiden können. Haben die ganze Straße zusammengeschrien und sind erst nach mehrmaliger Androhung von Polizei vom Grundstück verschwunden. Hey es ist nachts 3 Uhr, die haben meine Eltern wachgemacht. ich war noch auf aber sowas ist schon dreiste Absicht. Kann ich gegen so etwas was machen, sprich irgendwie zur Polizei und auf Unterlassung was machen bzw. ihnen "Hausverbot" erteilen, sprich wenn sie sich nochmal auf unserem Grundstück sehen lassen, dass sie irgendwie abgestraft werden? Edit: Das sind üble Genossen, mit denen man nichts am Hut haben möchten, der eine hat schonmal mit irgendso ner Gaspistole kleine Kinder angeschossen und was weiß ich alles gemacht. Edit: Sowas nennt sich doch Ruhestörung oder Hausfriedensbruch oder nicht? Geändert von Drullo321 (26.05.2007 um 02:12:53 Uhr) |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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da diskutiert man nicht lange mit solchen Chaoten rum, man ruft gleich die Polizei. Hättest du gleich angerufen, wäre die Polizei rechtzeitig dagewesen und du hättest deinen Ruhe vor denen und die hätten evtl sogar ein Plätzcehn zum ausnüchtern gefunden
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#4 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Nein das stimmt leider nicht. Ich wohne in nem Dorf und die Polizei muss aus der nächstgelegenen Kreisstadt kommen. Dauert mind. 10 Min reine Fahrzeit. Das Problem ist ja doch, wenn sie sowas machen und danach auf meine Androhung gehen, kann ich ja nichts machen.
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#7 (permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Reicht es, wenn ich ihnen so ne Art Unterlassungserklärung schreibe, sprich sie sollen nicht nochmal unser Grundstück betreten (dabei sei angemerkt, dass man es nicht unabsichtlich betreten kann, sprich Mauer, Tor vorhanden) und wenn sie es doch machen, können sie mit ner Verwarnung vom Amt rechnen? |
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#9 (permalink) | |
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Antifa!
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Also ich hätte den Gartenschlauch gepackt und sie ordentlich nass gemacht.
Du kannst ihnen (auch mündlich) Hausverbot erteilen. Der Verstoß dagegen erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. Da euer Grundstück von einer Mauer umgeben ist, ist es befriedet insofern müssen die Personen nach Aufforderung das Grundstück verlassen. Natürlich würde sich mildernd auswirken, dass sie Betrunken waren. Da irrt man sich schonmal in der Tür. Zitat:
Wir sind gegen Nazis! * Wir sind kriminell! * Wir sind arbeitslos!
Mach auch du bei uns mit! * Join your local Antifa |
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#10 (permalink) |
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Adscan.de
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Ein Komilitone von mir, hat mal zwei viel zu junge Kiffer in Seinem Garten gestellt, mit einer alten Flinte.
Dann hat er Ihnen das Räucherwerk abgenommen, und sich vor Ihren Augen selber darüber hergemacht. War auch nicht OK, aber die sind auch nie wieder da gewesen. *Edit* @Renommeeschreiber: Sicher glaube ich was ich schreibe. Es gibt schon verdammt schräge Typen, und das die zwei kleinen Kiffer NICHT zur Polizei gehen ist ja fast sicher. Sie haben keine Zeugen, und die Polizei könnte auch interessieren, was die beiden im umzäunten Garten verloren hatten. Geändert von Worka (27.05.2007 um 18:58:44 Uhr) |
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#11 (permalink) | |
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fruchtbläser
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Zitat:
hk
"wahnsinn und genie trennt einzig der erfolg".../ "gewalt verliert an stärke, insofern der verstand an dessen gewinnt".../ "das leben bleibt den zurückgebliebenden".../ "wenn das herz denken könnte, würde es aufhören zu schlagen"...//
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#12 (permalink) | |
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Heldenhase
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Zitat:
Kommt jemand auf euer Grundstück dann kannst du ihn auffordern zu gehen. Macht er dies nicht, dann kannst du bei der Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Eindeutiges Gesetz, eindeutige Regelung. Ich verstehe dein Problem gerade nicht. #FischVolk "Große Ereignisse werfen ihre Schatten unter die Augen" Udo Lindenberg
"Du lebst wie ein Amboss und warum zittert dein Kinn? Ich bin das was ich sage. Ich bin das was ich bin." Tomte - Füll deine Lungen mit Feuer Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. |
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#13 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Durften wohl auch in der vierten Klasse schon rauchen? Spaß beseite, kannst natürlich Anzeige erstatten aber wenn es einen einmalige Aktion war vergisse es einfach, man müss ja nicht wegen jeder "Kleinigkeit" Alarm schlagen! Wenn die Typen so übel sind wie du schreibst beginnt mit der Anzeige der Stress garaniert erst richtig! Anders sieht die Sache aus wenn sie euch regelmäßig belästigen, dann solltest du schon etwas unternehmen! |
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#14 (permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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#15 (permalink) |
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Heldenhase
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Es wird dir schwer fallen halbwilde in dem Alter zu erziehen, insgesamt ist dies in dem Alter nicht einfach. Du kannst nur zusehen, dass du, falls du dich belästigt fühlst, diese anzeigst. Evtl. gibt ihnen das zu denken.
Mehr ist nicht. #FischVolk "Große Ereignisse werfen ihre Schatten unter die Augen" Udo Lindenberg
"Du lebst wie ein Amboss und warum zittert dein Kinn? Ich bin das was ich sage. Ich bin das was ich bin." Tomte - Füll deine Lungen mit Feuer Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. |
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