Alt 26.05.2007, 02:06:23   #1 (permalink)
Drullo321
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Standard Nachtstörung

Manchmal könnte ich mich so aufregen.
Vor ein paar Minuten haben zwei Besoffene an unserer Haustür geklingelt. Das waren zwei, die ich aus der Grundschule kenne und die ich nicht und die mich nicht leiden können. Haben die ganze Straße zusammengeschrien und sind erst nach mehrmaliger Androhung von Polizei vom Grundstück verschwunden. Hey es ist nachts 3 Uhr, die haben meine Eltern wachgemacht. ich war noch auf aber sowas ist schon dreiste Absicht.
Kann ich gegen so etwas was machen, sprich irgendwie zur Polizei und auf Unterlassung was machen bzw. ihnen "Hausverbot" erteilen, sprich wenn sie sich nochmal auf unserem Grundstück sehen lassen, dass sie irgendwie abgestraft werden?

Edit: Das sind üble Genossen, mit denen man nichts am Hut haben möchten, der eine hat schonmal mit irgendso ner Gaspistole kleine Kinder angeschossen und was weiß ich alles gemacht.

Edit: Sowas nennt sich doch Ruhestörung oder Hausfriedensbruch oder nicht?

Geändert von Drullo321 (26.05.2007 um 02:12:53 Uhr)
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Alt 26.05.2007, 09:37:44   #2 (permalink)
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noone ist einfach richtig nettnoone ist einfach richtig nettnoone ist einfach richtig nettnoone ist einfach richtig nettnoone ist einfach richtig nett
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Wieso haste denn nicht einfach die Polizei gerufen o_0?
Ruhestörung war es auf jeden Fall.
noone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2007, 10:10:09   #3 (permalink)
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Basti1000 ist ein LichtblickBasti1000 ist ein LichtblickBasti1000 ist ein LichtblickBasti1000 ist ein LichtblickBasti1000 ist ein LichtblickBasti1000 ist ein Lichtblick
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da diskutiert man nicht lange mit solchen Chaoten rum, man ruft gleich die Polizei. Hättest du gleich angerufen, wäre die Polizei rechtzeitig dagewesen und du hättest deinen Ruhe vor denen und die hätten evtl sogar ein Plätzcehn zum ausnüchtern gefunden
Basti1000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2007, 11:17:54   #4 (permalink)
Drullo321
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Nein das stimmt leider nicht. Ich wohne in nem Dorf und die Polizei muss aus der nächstgelegenen Kreisstadt kommen. Dauert mind. 10 Min reine Fahrzeit. Das Problem ist ja doch, wenn sie sowas machen und danach auf meine Androhung gehen, kann ich ja nichts machen.
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Alt 26.05.2007, 12:05:12   #5 (permalink)
Lose los...

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früher gab´s dafür mal ordentlich eine "gezimmert"
Freundliche Grüsse
Jotter
Jotter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2007, 12:45:25   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Jotter Beitrag anzeigen
früher gab´s dafür mal ordentlich eine "gezimmert"
naja gut, wenn du alleine 2 Leuten gegenüberstehst ist das mit dem "zimmern" immer so ne Sache, kann ja auch nach hinten losgehen
Basti1000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2007, 12:54:35   #7 (permalink)
Drullo321
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Zitat:
Zitat von Basti1000 Beitrag anzeigen
naja gut, wenn du alleine 2 Leuten gegenüberstehst ist das mit dem "zimmern" immer so ne Sache, kann ja auch nach hinten losgehen
Das wäre kein Problem gewesen. Die waren betrunken und ich auf meinem Grundstück, sprich Bewaffnung aus der Küche wäre vorhanden gewesen. Dabei ist aber zu beachten, dass so etwas zum einen rechtlich verboten ist (ist ja keine Notwehr bzw. steht nicht in Verhältnismäßigkeit) zum anderen wäre das für mich moralisch gesehn nicht korrekt. Ich würde ihnen gerne auf normalen Wege eins auswischen.
Reicht es, wenn ich ihnen so ne Art Unterlassungserklärung schreibe, sprich sie sollen nicht nochmal unser Grundstück betreten (dabei sei angemerkt, dass man es nicht unabsichtlich betreten kann, sprich Mauer, Tor vorhanden) und wenn sie es doch machen, können sie mit ner Verwarnung vom Amt rechnen?
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Alt 26.05.2007, 15:04:12   #8 (permalink)
Hier & Da - User

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Beiträge: 48
Oschi
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Zitat:
Zitat von Jotter Beitrag anzeigen
früher gab´s dafür mal ordentlich eine "gezimmert"
Opas alte Flinte von früher reicht da auch aus ;-)
Oschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2007, 02:40:40   #9 (permalink)
Antifa!

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bestof bestof bestof bestof bestof bestof bestof
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Also ich hätte den Gartenschlauch gepackt und sie ordentlich nass gemacht.

Du kannst ihnen (auch mündlich) Hausverbot erteilen. Der Verstoß dagegen erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.

Da euer Grundstück von einer Mauer umgeben ist, ist es befriedet insofern müssen die Personen nach Aufforderung das Grundstück verlassen. Natürlich würde sich mildernd auswirken, dass sie Betrunken waren. Da irrt man sich schonmal in der Tür.

Zitat:
Zitat von Drullo321 Beitrag anzeigen
Das wäre kein Problem gewesen. Die waren betrunken und ich auf meinem Grundstück, sprich Bewaffnung aus der Küche wäre vorhanden gewesen. Dabei ist aber zu beachten, dass so etwas zum einen rechtlich verboten ist (ist ja keine Notwehr bzw. steht nicht in Verhältnismäßigkeit) zum anderen wäre das für mich moralisch gesehn nicht korrekt. Ich würde ihnen gerne auf normalen Wege eins auswischen.
Reicht es, wenn ich ihnen so ne Art Unterlassungserklärung schreibe, sprich sie sollen nicht nochmal unser Grundstück betreten (dabei sei angemerkt, dass man es nicht unabsichtlich betreten kann, sprich Mauer, Tor vorhanden) und wenn sie es doch machen, können sie mit ner Verwarnung vom Amt rechnen?
Wir sind gegen Nazis! * Wir sind kriminell! * Wir sind arbeitslos!
Mach auch du bei uns mit! * Join your local Antifa
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Alt 27.05.2007, 05:21:09   #10 (permalink)
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Worka ist jedem bekanntWorka ist jedem bekanntWorka ist jedem bekanntWorka ist jedem bekanntWorka ist jedem bekanntWorka ist jedem bekannt
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Ein Komilitone von mir, hat mal zwei viel zu junge Kiffer in Seinem Garten gestellt, mit einer alten Flinte.
Dann hat er Ihnen das Räucherwerk abgenommen, und sich vor Ihren Augen selber darüber hergemacht.

War auch nicht OK, aber die sind auch nie wieder da gewesen.

*Edit*
@Renommeeschreiber: Sicher glaube ich was ich schreibe. Es gibt schon verdammt schräge Typen, und das die zwei kleinen Kiffer NICHT zur Polizei gehen ist ja fast sicher. Sie haben keine Zeugen, und die Polizei könnte auch interessieren, was die beiden im umzäunten Garten verloren hatten.

Geändert von Worka (27.05.2007 um 18:58:44 Uhr)
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Alt 30.05.2007, 10:59:21   #11 (permalink)
fruchtbläser

himmelskasper eine Nachricht über Yahoo! schicken
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himmelskasper
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Zitat:
Zitat von Drullo321 Beitrag anzeigen
Edit: Das sind üble Genossen, mit denen man nichts am Hut haben möchten, der eine hat schonmal mit irgendso ner Gaspistole kleine Kinder angeschossen und was weiß ich alles gemacht.
mmhm, bau doch nen paar fallgruben bzw. pflanze nen paar fleischfressende blumen uff's grundstück :P ...cu

hk
"wahnsinn und genie trennt einzig der erfolg".../ "gewalt verliert an stärke, insofern der verstand an dessen gewinnt".../ "das leben bleibt den zurückgebliebenden".../ "wenn das herz denken könnte, würde es aufhören zu schlagen"...//
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Alt 30.05.2007, 14:07:25   #12 (permalink)
Heldenhase
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Zitat:
§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Quelle

Kommt jemand auf euer Grundstück dann kannst du ihn auffordern zu gehen. Macht er dies nicht, dann kannst du bei der Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.

Eindeutiges Gesetz, eindeutige Regelung. Ich verstehe dein Problem gerade nicht.

#FischVolk
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"Du lebst wie ein Amboss und warum zittert dein Kinn? Ich bin das was ich sage. Ich bin das was ich bin." Tomte - Füll deine Lungen mit Feuer
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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Alt 31.05.2007, 08:48:44   #13 (permalink)
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Lipper01 wird schon bald berühmt werdenLipper01 wird schon bald berühmt werden
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Zitat:
Zitat von Drullo321 Beitrag anzeigen
Manchmal könnte ich mich so aufregen.
Vor ein paar Minuten haben zwei Besoffene an unserer Haustür geklingelt. Das waren zwei, die ich aus der Grundschule kenne und die ich nicht und die mich nicht leiden können.........................................
Grundschule, besoffen?
Durften wohl auch in der vierten Klasse schon rauchen?

Spaß beseite, kannst natürlich Anzeige erstatten aber wenn es einen einmalige Aktion war vergisse es einfach, man müss ja nicht wegen jeder "Kleinigkeit" Alarm schlagen!
Wenn die Typen so übel sind wie du schreibst beginnt mit der Anzeige der Stress garaniert erst richtig!
Anders sieht die Sache aus wenn sie euch regelmäßig belästigen, dann solltest du schon etwas unternehmen!
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Alt 01.06.2007, 12:11:24   #14 (permalink)
Drullo321
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Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Quelle

Kommt jemand auf euer Grundstück dann kannst du ihn auffordern zu gehen. Macht er dies nicht, dann kannst du bei der Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.

Eindeutiges Gesetz, eindeutige Regelung. Ich verstehe dein Problem gerade nicht.

#FischVolk
Naja es ist so, dieser Typ bzw. diese Leute fallen immer wieder und ständig durch Aktionen auf, die anderen sehr auf den Geist gehen. Da waren sie eben nachts auf dem Grundstück nur um alle Wachzumachen durch Terrorklingeln. Demnächst machen sie wieder etwas anderes, und du kannst nichts gegen machen, da alles ja einmalig ist...
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Alt 01.06.2007, 12:22:22   #15 (permalink)
Heldenhase
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Es wird dir schwer fallen halbwilde in dem Alter zu erziehen, insgesamt ist dies in dem Alter nicht einfach. Du kannst nur zusehen, dass du, falls du dich belästigt fühlst, diese anzeigst. Evtl. gibt ihnen das zu denken.

Mehr ist nicht.

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