Alt 10.11.2008, 11:40:42   #1 (permalink)
Benutzer

ID: 54311
Lose-Remote

Reg: 24.04.2006
Beiträge: 31
Star4000 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Musterung, Zivildienst etc nicht für 3. Kind?!

Hat sich erledigt

Hallo zusammen,

Ich habe gestern Post bekommen vom Kreiswehrersatzamt. Ich habe gar keine Post mehr erwartet, da mein größerer Bruder Zivildienst geleistet hat und mein gleichaltriger Bruder beim Bund war.
Ich habe gehört bzw es fest angenommend das der dritte Sohn dann nicht mehr muss oder irre ich da? Habt ihr da vielleicht Infos für mich oder sonstiges hilfreiches. Bin gerade ein wenig verwirrt da ich gerade studiere und mir das natürlich gerade gar nicht recht ist. Zum Studium habe ich gehört das sie dich bis zum 3. Semester anschreiben können.

Ich danke für hilfreiche Antworten.

Mfg:

Geändert von Star4000 (10.11.2008 um 12:16:20 Uhr)
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Alt 10.11.2008, 18:44:27   #2 (permalink)
Multitalent
Benutzerbild von joschilein

ID: 9301
Lose-Remote

joschilein eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 05.05.2006
Beiträge: 1.414
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Standard

Was hast du vom KWEA bekommen? Eine freundliche Einladung zur Musterung? Oder erst eine Mitteilung der Erfassung? Automatisch geht nichts, aber wenn die Voraussetzungen passen, wird dein Antrag Erfolg haben können.

Zitat:
Zitat von §11 WPflG
(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
[..]
2. deren zwei Geschwister
a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b) Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
[..]
geleistet haben
[..]

Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.


Heute schon gepixelt
joschilein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2008, 12:58:12   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 81942
Lose-Remote

Reg: 29.06.2006
Beiträge: 143
toybaer ist ein sehr geschätzter Menschtoybaer ist ein sehr geschätzter Menschtoybaer ist ein sehr geschätzter Menschtoybaer ist ein sehr geschätzter Mensch
Standard

Moin.

Zitat:
Zitat von joschilein Beitrag anzeigen
Automatisch geht nichts, aber wenn die Voraussetzungen passen, wird dein Antrag Erfolg haben können.
Ack.

Nettes, formloses Anschreiben - dazu die Wehrdienstbescheinigung vom einen, die (wie-auch-immer-es-sich-bei-Zivis-nennt)-Bescheinigung vom anderen... damit sollte es (imho) nichtmal zur Musterung kommen.

Vorlage? Vielleicht so:

SgDuH

Am xx.xx.xx erhielt ich von Ihnen die Mitteilung der Erfassung zum Wehrdienst. Da sowohl mein Bruder yyyy in der Zeit vom xx.xx.xx-xx.xx.xx den Wehrdienst absolviert hat als mein Bruder zzzz in der Zeit vom xx.xx.xx-xx.xx.xx den Zivildienst abgeleistet hat, beantrage ich hiermit, mich von einer Ableistung des Wehrdienstes zu befreien.

Die entsprechenden Bestätigungen der Dienstzeiten habe ich in Kopie begefügt.

mfG..


hth & Grüße,
Markus
There is no sin but stupidity.
toybaer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2008, 14:18:58   #4 (permalink)
Benutzer
Benutzerbild von speddy_conzales

ID: 334697
Lose-Remote

Reg: 07.11.2008
Beiträge: 59
speddy_conzales befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Dachte nicht, dass das so einfach geht .
speddy_conzales ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2008, 16:37:31   #5 (permalink)
Benutzer

ID: 54311
Lose-Remote

Reg: 24.04.2006
Beiträge: 31
Star4000 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Naja habe am gleichen Tag schon angerufen und soll ihr die notwendigen Unterlagen meiner Brüder einfach faxen dann ha sich das wohl erledigt, nicht mal nen Brief oder sowas muss ich da schreiben wie ich das verstanden habe

Danke trotzdem!

MfG
Star4000 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
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