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Alt 17.11.2007, 19:41:11   #1 (permalink)
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Standard Musterung, obwohl ich noch zur Schule gehe?

Hallo!

Ich geh ja (danke an ein paar User hier aus dem Forum dafür =)) wieder zur Schule und werde vorraussichtlich 2010 mein Abitur machen. Bin also noch gute drei Jahre in der Schule. Nächsten Monat muss ich aber zur Musterung...kann ich das irgendwie umgehen? Schließlich dauert das noch ne Weile bin zum Abi...und dann wollt ich eigentlich noch studieren =/ Ich habe schon zwei Jahre verloren.
Was nun?
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JF
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Alt 17.11.2007, 19:55:20   #2 (permalink)
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Grundsätzlich kann die Musterung auch während der Schulzeit staffinden.
Da zwischen Musterung und Einberufung jedoch nur 2 Jahre liegen dürfen und Musterung/Einberufung möglichst zeitnah erfolgen sollen, hätte das bei noch 3 Jahren Schule wenig Sinn.
Eine Schulbescheinigung mit deinem voraussichtlichen Abschlussdatum sollte reichen.
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Alt 17.11.2007, 19:57:44   #3 (permalink)
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ID: 74289
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Danke für die Antwort :-)
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Alt 17.11.2007, 19:58:44   #4 (permalink)
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Ruf beim Kreiswehr-Ersatz-Amt an, teil denen die aktuelle Schulsituation mit und bring eine Bestätigung der Schule da vorbei

du wirst dann für den Zeitraum der Schule zurückgestellt.

Allerdings kann es dir dann passieren, dass die dich direkt nach der Schule ziehen, vor allem dann, wenn Studium und Schulabschluß mit einigem Zwischenraum liegen
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Alt 17.11.2007, 20:02:36   #5 (permalink)
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Falls du generell versuchst von deinen gesellschaftlichen Verantwortungen zurückzutreten, lasse dich doch mustern. Bestenfalls haste den Termin außerhalb der Ferien und bekommst einen freien Tag und durch deine Zeit bis zum Abi müsstest du generell auch noch einmal nachgemustert werden. Zwei Chancen durch das Raster zu fallen, denn nach meinen Erfahrungen ist die Handhabung im Kreiswehrersatzamt doch sehr willkürlich und ich werde das Gefühl nicht los, dass dort nur die Liste abgearbeitet wird, so dass die möglichen Rekruten im Soll sind...
Außerdem ist eine frühe Klarstellung doch auch ganz gut. So kann man längerfristig planen, wenn festgestellt wird, dass du als tauglich empfunden wirst und zum Bund oder Zivildienst gehst.
Abgesehen davon sollte ein Jahr Bund oder Zivildienst vor dem Studium doch gar nicht so schlecht für das Portemonnaie sein, dass doch bei Studenten seltenst prall gefüllt ist.
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Alt 17.11.2007, 20:06:59   #6 (permalink)
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Eine Musterung zum jetztigen Zeitpunkt ist natürlich Unfug, wenn du eine entsprechende Schulbescheinigung beim Kreiswehrersatzamt einreichst, werden sie die Musterung sicherlich auch schieben. Aber im Normalfall auf einen Termin, der dann eben relativ kurz vor dem geplanten Ende deiner Schulausbildung liegt, um dich dann direkt nach dem Abi einziehen zu können.

Zitat:
Zitat von m3L4 Beitrag anzeigen
Schließlich dauert das noch ne Weile bin zum Abi...und dann wollt ich eigentlich noch studieren =/
Hmmm, und was macht es für einen Unterschied, ob du nun vor oder nach dem Studium deine Wehrpflicht erfüllst?
marac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2007, 20:12:11   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
Ruf beim Kreiswehr-Ersatz-Amt an, teil denen die aktuelle Schulsituation mit und bring eine Bestätigung der Schule da vorbei

du wirst dann für den Zeitraum der Schule zurückgestellt.

Allerdings kann es dir dann passieren, dass die dich direkt nach der Schule ziehen, vor allem dann, wenn Studium und Schulabschluß mit einigem Zwischenraum liegen
Also das Studium möchte ich natürlich so schnell es geht nach dem Abitur beginnen...Das wäre denke ich ja erst das Wintersemester...reicht das aus? Ich möchte halt nur noch ungern Zeit verlieren.
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Alt 17.11.2007, 20:16:13   #8 (permalink)
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Aktuell kann man ja (nach meinem Wissensstand der ca. 1 Jahr alt ist^^) auch während der ersten beiden Semester eingezogen werden, wenn man ein Studium macht (Berufsakademie wäre eine Ausnahme)
Also einfach mal mit Studieren anfangen, kann funktionieren, muss aber nicht.

Zitat:
Zitat von marac Beitrag anzeigen
Hmmm, und was macht es für einen Unterschied, ob du nun vor oder nach dem Studium deine Wehrpflicht erfüllst?
Nach dem Studium müsste er wohl nicht mehr.
Einberufung nur bis 23, außer wenn man mal zurückgestellt wurde, kann man bis 25. Dürfte er beide Male drüberliegen, wenn man 3 Jahre Schule und 5 Jahre Studium annimmt.
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Alt 17.11.2007, 20:21:34   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Esacrifice Beitrag anzeigen
Aktuell kann man ja (nach meinem Wissensstand der ca. 1 Jahr alt ist^^) auch während der ersten beiden Semester eingezogen werden, wenn man ein Studium macht (Berufsakademie wäre eine Ausnahme)
Also einfach mal mit Studieren anfangen, kann funktionieren, muss aber nicht.

Nach dem Studium müsste er wohl nicht mehr.
Einberufung nur bis 23, außer wenn man mal zurückgestellt wurde, kann man bis 25. Dürfte er beide Male drüberliegen, wenn man 3 Jahre Schule und 5 Jahre Studium annimmt.
Einberufung bis 27

und ja, man kann im ersten AUsbildungsjahr (was wohl 2 Semester enstpräche) gezogen werden

einen Vorteil für den Grundwehrdienst und dafür, es vor dem Studium zu machen wäre, dass man dann direkt nach dem Studium in die Firmen gehen könnte (je nachdem was man studiert) und die Gefahr, dass sonst ein anderer vielleicht den aussichtsreichen Posten bekommt, wäre geringer

ein Nachteil für Grundwehrdienst vor den Studium
man ist durch diese Zwangspause raus aus dem Lernen, dem Lernschemata, die man sich gelegt hat und das Lernen fällt schwerer
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Alt 17.11.2007, 20:34:38   #10 (permalink)
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Wurde dann wohl wieder mal reduziert:
http://www.buzer.de/gesetz/5521/a75717.htm
Da steht zumindest 25.

Schonmal ganz vorsorglich, wenn du mal in die Lage kommst.
Kenne da einen Fall, wo man trotz Studium keine Zurückstellung über die 25 Jahre hinaus machen wollte und derjenige sein Studium beenden sollte.
Die Gesetzeslage ist da natürlich auf deiner Seite
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Alt 17.11.2007, 20:48:51   #11 (permalink)
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ewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunft
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
und ja, man kann im ersten Ausbildungsjahr (was wohl 2 Semester enstpräche) gezogen werden
Das ist so nicht ganz richtig. Das hängt vom Bundesland ab und der dort geltenden Schulpflicht. Im Regelfall sind das 12 bzw 13 Jahre, meist 9 bzw. 10 Jahre Schulpflicht und dazu 3 Jahre Berufsschulpflicht. In dieser Zeit kann er nicht eingezogen werden.
Anders bei Abitur, auch in der Abiturzeit kann er nicht eingezogen werden, erst dannach, da er dann seine 12 bzw. 13 Schulpflicht erfüllt hat.

Zitat:
Die Gesetzeslage ist da natürlich auf deiner Seite
Nee
Bei einem Studium kann er ganz sicher in den ersten beiden Semestern gezogen werden.
ewin12000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2007, 20:52:33   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von ewin12000 Beitrag anzeigen
Nee
Bei einem Studium kann er ganz sicher gezogen werden.
Unbestritten. Ging darum das jemand trotz Zurückstellung fürs Studium noch vor 25 eingezogen werden und deshalb nur bis 24,xx zurückgestellt werden sollte, damit er noch Wehrdienst ableisten darf (bezogen auf Altersgrenze noch nicht erreicht)
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