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#1 (permalink) |
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Hüüüüäääh? :):)
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Hallo.
Wir hatten in unserem Abiturjahrgang Mustershirts, die wir definitiv nur zum Anprobieren genutzt haben. Ich hab diese wieder bei der Firma vorbeigebracht und kurz danach hab ich Post erhalten. Die Firma behauptet, dass die Shirts länger getragen wurden und nicht nur zum Anprobieren genutzt wurden. Daher meinen sie mit dieser Begründung, die Shirts in Rechnung zu stellen: "Eine Rückgabe ist nur in Originalverpackung möglich und zudem darf die Ware nicht getragen sein." Meine Frage ist jetzt ersteinmal, was ist bei einem Karton, in dem alle Shirts einzeln lagen, original verpackt?! Ich habe die Shirts so wieder abgegeben, wie ich sie bekommen habe. Und meint Ihr, dass das richtig ist, was die Firma macht? |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn vorher - vorzugsweise schriftlich - abgemacht war das die shirts anprobiert werden dürfen (andernfalls könnte man das Anprobieren ja schon als Tragen bezeichnen) würde ich von der Firma den Beweis fordern das die shirts länger getragen wurden und nichts zahlen.
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#5 (permalink) | |
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Hüüüüäääh? :):)
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Jo, haben wir schon gemacht. Sind schon vom Auftrag zurückgetreten. Die sind uns zu frech geworden. Am Montag fahren da mal vorbei und gucken uns die Shirts an. Ich bezweifle stark, dass alle bzw. überhaupt eins "verdreckt" ist.
Danke für die Antworten. ;-) Edit: Achja. Auzug aus deren AGB: Zitat:
Geändert von tkiela (17.04.2009 um 15:58:27 Uhr) Grund: Edith wollte auch noch was sagen... |
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#8 (permalink) |
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Hüüüüäääh? :):)
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Will nur mal eben berichten, wie es ausgegangen ist.
Am Montag haben wir die Firma mal besucht, um uns die Shirts anzuschauen. (Wir haben extra eine aus unser Stadt gewählt.) Die Sekretärin, die der Geschäftsführer vorgeschickt hatte, erwartete uns schon und zeigte uns sofort die Shirts. Diese waren in der Tat zerknittert. Von verdreckt oder gar beschädigt war aber nichts zu sehen. Nach zahlreichen Argumenten von uns die Shirts nicht zu bezahlen - seien es z.B. die ABG, wozu wir sagten, dass die Fa. auf "unbeschädigte Muster" hinweist, nicht auf "nicht zerknitterte", antwortete die Sekretärin bloß, dass die AGB ja nicht Grundlage seien - kam der Geschäftsführer in das Büro, begrüßte uns alle freundlich mit Handschlag und bat uns dann das Gebäude unverzüglich zu verlassen. Daraufhin gingen wir zur Verbraucherzentrale, um da mal nachzufragen, was man tun solle. Die haben uns sofort an ihren Rechtsanwalt verwiesen, der 15€ pro 15 Minuten kosten sollte. Das wiesen wir allerdings ab, da wir wussten, dass die Elternvertreterin unseres Jahrgangs auch Rechtsanwältin sei. Nachdem diese sich ein wenig mit der ganzen Sache beschäftigt hatte, rief sie schließlich bei der Firma an. Und siehe da: Die Firma verzichtet nun auf die Rechnung! Warum nicht gleich so...naja, die dachten wohl, sie könnten uns ver*****en. Grüße! |
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#12 (permalink) |
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kein Stammuser
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Das ist aber vollkommen normal.. Wir hatten damals auch Mustershirts, die nur zum angucken dienten, anprobieren war nicht drin, weil die danach wieder in den Druck gewandert sind.
Meiner Meinung nach aber totaler Schwachsinn, weil sich im Nachhinein total viele mit der Größe vertan haben, da man durch pures Anhalten nicht weiß, wie die sitzen.
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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