Alt 29.03.2007, 16:21:56   #1 (permalink)
The oak of Love
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Standard muss ich jetzt endlich aufs arbeitsamt...?

hallo leute,
im mai mache ich meine abschlusprüfung meiner ausbildung.
Im Betrieb selbst (größeres unternehmen im einzelhandel mit 20.000 leuten) wird noch in einem anderen gebiet geschaut ob man mich nach der ausbildung übernehmen kann.
Das gebiet in dem ich jetzt bin kann mich nach der ausbildung leider nicht weiter beschäftigen, dieser gebietschef hat mir auch bereits die küdigung geschickt...nun ja...hat mich schon ziemlich fertig gemacht
Nun die frage: Muss ich mich nun sofort beim arbeitsamt melden oder kann ich noch warten (dauert höchstens 2 wochen) bis ich 100%ig weiß das es in meinem unternehmen garkeine chance mehr gibt mich zu übernehmen...

bin völlig erunsichert....dieser kerl der moir gekündigkt hat, hat natürlich in der kündigung geschrieben das ich mich unverzüglich melden muss aufgrund arbeitslosengeldunterstützung usw.
Weiß nicht was ich tun soll denn eine hoffnung besteht noch...
was würdet ihr mir empfelen und wie sieht es da gesetzlich aus?

Paragraphenfutzis gerne erwünscht

habt vielen dank...ich hoffe ich kann dort bleiben ich weiß nähmlich grad garnicht wies weitergehn soll ist ein riesen berg vor mir...
Lieben Gruß
Manuel
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Alt 29.03.2007, 16:26:19   #2 (permalink)
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hjt21 eine Nachricht über ICQ schicken hjt21 eine Nachricht über Skype™ schicken
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hjt21 wird schon bald berühmt werden
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Hi

ICh an deiner Stelle würde mich schon einen Tag danach beim Arbeitsamt melden. Du würdest die zwei Wochen nicht bezahlt bekommen, ich weiss ja nicht wie es finanziel bei dir aussieht. Ausserdem bist du in den Zeitraum nicht versichert oder irre ich mich da?

MFG
Harry
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Alt 29.03.2007, 16:29:03   #3 (permalink)
im Bummelzug
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Du mußt Dich umgehend nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden und dich arbeitssuchend eintragen lassen. Ansonsten droht Dir eine Sperrzeit wegen verspätetem Melden. Deine Firma muß Dich für den Besuch beim Arbeitsamt freistellen.
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Alt 29.03.2007, 16:29:04   #4 (permalink)
The oak of Love
Benutzerbild von Canyonfire

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Zitat:
Zitat von hjt21 Beitrag anzeigen
Hi

ICh an deiner Stelle würde mich schon einen Tag danach beim Arbeitsamt melden. Du würdest die zwei Wochen nicht bezahlt bekommen, ich weiss ja nicht wie es finanziel bei dir aussieht. Ausserdem bist du in den Zeitraum nicht versichert oder irre ich mich da?

MFG
Harry
also mein ausbildungsverhältnis endet mit bestandener prüfung- noch bin ich ja in der arbeit!
- bestandene prüfung und tschüss firma.
Die ergebnisse kriegen wir im juni!
Lieben Gruß
Manuel
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Alt 29.03.2007, 16:45:00   #5 (permalink)
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Benutzerbild von Illuminatus

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Geh einfach hin. Melden macht frei

Nein ehrlich geh hin und meld dich vorraussichtlich ab xx.xx.xxxx als arbeitslos. Dann kann dir im nachhinein keiner sagen du warst zu spät und bekommst weniger Geld. Und wenn du dann doch übernommen werden solltest oder nen Job findest dann kannste dich einfach wieder "abmelden" beim AA, das dauert dann auch nur eine Minute.
Hatte ich selber auch schon, nur das Gesicht der Bearbeiterin war toll.
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Alt 29.03.2007, 17:50:35   #6 (permalink)
back to the roots
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normalerweise soll man sich, wenn mans weiß, 3 monate vor ablauf des arbeitsverhältnisses beim arbeitsamt melden. egal ob man dann wirklich arbeitslos wird oder nicht. wenn nicht haste glück gehabt, wenn doch, haste dich rechtzeitig gemeldet und alles geht seinen gang. such dir doch in der zwischenzeit was anderes. schreib doch schon mal bewerbungen, geh auf stellensuche. ich könnte gar nicht so ruhig abwarten ob sich alles klärt oder nicht.

birnchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2007, 18:08:59   #7 (permalink)
JSP
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Ich hab das auch mit den 3 Monaten oder ab dem Zeitpunkt in erinnerung, ab dem man weiß dass man nicht übernommen wird.

Was mich wundert: wieso kündigt man dir? Braucht man doch nicht, die brauchen einfach deinen Vertrag nach der Ausbildung nicht verlängern, dann läuft der automatisch aus.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht
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Alt 29.03.2007, 19:29:26   #8 (permalink)
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Benutzerbild von Canyonfire

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Zitat:
Zitat von JSP Beitrag anzeigen
Ich hab das auch mit den 3 Monaten oder ab dem Zeitpunkt in erinnerung, ab dem man weiß dass man nicht übernommen wird.

Was mich wundert: wieso kündigt man dir? Braucht man doch nicht, die brauchen einfach deinen Vertrag nach der Ausbildung nicht verlängern, dann läuft der automatisch aus.

tja...der hat eben 100% sicher gehen wollen und eben bestätigt das ich nach beendigung draußen bin. er konte mich vonanfangan nicht brauchen- da wurde viel geredet über ihn, das es ne schweinerei wäre meinte jeder...
(seine kollegen im selben rangstatus) - wie gesagt einer guckt jetzt noch ob ich wo unterkomme in einer seiner filialen....)
aber war wirklich schlimm für mich es war ja schon quasie wie ne familie ich hab mirn asch auf gut deutsch aufgerissen und dann heißt es "bei mir kommen sie nicht weiter, ich bekomme bauchschmerzen dabei"...
nun ja....also ich bereite mich derzeit auf die prüfung vor, 1 monat dann ist es soweit! - dann noch eine sogenannte lerlingsfiliale, zieh ich auch noch durch- in der hoffnung auf guten eindruck...schade schade leute...ich kann echt nur raten: ausbildung ok aber danach....und da wird noch so geworben sory bin etwas deprimiert!
Lieben Gruß
Manuel
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Alt 29.03.2007, 19:50:22   #9 (permalink)
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Das Arbeitslosengeld ist sowiso nicht gerade viel.Da wärst Du echt blöd,wenn Du
einen Teil davon verschenken würdest.Das Arbeitsamt ist mit Sperrfristen und Rechtsbelehrungen immer ganz schnell dabei.Ach was sag ich,das erste was Du hörst ist:Wenn sie das und das nicht machen,tritt eine Sperrfrist.....
Ausserdem:Wenn Du JETZT schon weisst,dass Du nach der Lehrzeit nicht übernommen wirst,könnte das Arbeitsamt fehlende Eigenbemühungen
(Bewerbungen) bemängeln.Bei mir war es auch so.Ich hatte mich erst später Arbeitslos gemeldet,und promt eine Sperrfrist von1 Woche kassiert.Das warum und weshalb interresierte das Arbeitsamt nicht.Genauso wenig mein Ordner mit vielen,vielen Bewerbungen.Dabei hatte ich mich bei viel mehr Arbeitgebern beworben,als ich es in dem Fall wenn ich gemeldet gewesen wäre müsste(2 Bewerbungen/Woche).
Für das Arbeitsamt ist nur der Termin der Arbeitslosmeldung interresant,basta!
Jetzt komm doch erst mal näher, ich beiß doch nicht. Also nur da hin, wo’s gut tut.
(Stromberg)
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Alt 29.03.2007, 19:56:56   #10 (permalink)
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ID: 264299
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Zitat:
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normalerweise soll man sich, wenn mans weiß, 3 monate vor ablauf des arbeitsverhältnisses beim arbeitsamt melden. egal ob man dann wirklich arbeitslos wird oder nicht. wenn nicht haste glück gehabt, wenn doch, haste dich rechtzeitig gemeldet und alles geht seinen gang. such dir doch in der zwischenzeit was anderes. schreib doch schon mal bewerbungen, geh auf stellensuche. ich könnte gar nicht so ruhig abwarten ob sich alles klärt oder nicht.

So ähnlich, du sollst dich 3 Monate vor beendigung deines Ausbildungsverhältnisses "Arbeitssuchend" melden, und dann spätestens einen Tag nach deinem letzten Arbeitstag oder deiner Prüfung "Arbeitslos".

So hab ich´s vor 2 Monaten auch gemacht. Das ist damit die dir schon die 3 Monate helfen können eine Arbeitsstelle zu finden, und Arbeitslos damit du Geld bekommst. Wenn du dich ein Paar Tage zuspät arbeitslos meldest gibt´s für die Tage kein Geld.

Hoffe das hilft dir


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Alt 29.03.2007, 19:58:37   #11 (permalink)
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ja was solls dann geh ich morgen eben in diesen verfluchten schuppen...bewerben kann ich mich allerdings erst in 2 wochen ich brauch arbeitszeugnisse, davor mach ich kein tastenschlag...(denn zumindest das hat mein chef mir als sehr gut ausgestellt, war dabei ) nur die zentrale braucht eben etwas zeit dafür....(war ein x fragebogen halt, vordruck)
Lieben Gruß
Manuel
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Alt 29.03.2007, 22:49:28   #12 (permalink)
Alpha Pegasi

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Zitat:
Zitat von Giftzwerg Beitrag anzeigen
Du mußt Dich umgehend nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden und dich arbeitssuchend eintragen lassen. Ansonsten droht Dir eine Sperrzeit wegen verspätetem Melden. Deine Firma muß Dich für den Besuch beim Arbeitsamt freistellen.
Stimmt nicht, wenn du das vorher weißt, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet wird auf einen festen tag musst du genau 3 Monate vorher dort aufschlagen und dich AL melden. Ansonsten hast du gleich eine 14 Tage Sperrzeit drinnen.

Nachzulesen ebenfalls auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit ...

auch das die mitarbeiter dort in die puschen kommen, und schon mal was für sich suchen halte ich für naja ... wieso gibts dann über 4 mio arbeitslose wenn die mitarbeiter der agentur mit so viel engagement versuchen einen einzelnen zu vermitteln wenn es bei dir geklappt hat, war das wohl auch zufall und deine akte zur rechten zeit am rechten ort. ansonsten werden eh arbeitnehmer mit berufserfahrung, gerade fertig frisch ausgebildeten kräften vorgezogen.

P.S. Ich bin seit 5 monaten Arbeitslos (gewesen), und ich hab KEIN EINZIGSTES Angebot von denen bekommen. Wurde mir nur bei jedem Termin gesagt, "wenn sie nicht bald was haben dann wird es eng und sie Hartz 4 Empfänger". Denke selbst wenn ich nochmal so lange warten würde, würde nichts kommen. War man mehr unterwegs die ganzen Anträge für die Auszufüllen und machen innerhalb von den Fristen, aber helfen *pfffft* nix. Das ich jetzt wieder einen Job habe, verdanke ich mir selbst und kein bisschen denen. Denn trotz Fristen einhalten etc. wurde der Antrag auf die Reisekostenerstattung zum Vorstellungsgespräch abgelehnt (wie viele andere davor auch) und ich auf den Kosten sitzen geblieben. Hab ja so viel ALG I bekommen, dass ich das locker aus der Portokasse zahlen konnte *ironie*

Dazu kommen die ganzen anderen lustigen schreiben, mit den Unterstellungen unrechtmässig ALG zu erhalten - denn man habe ja einen Job dem man nachgeht. Komisch nur, dass ich selbst nichts davon wusste - mit der "netten" Aufforderung sich innerhalb von 3 Tagen dazu zu äussern und danach die Gelder zurück zu zahlen Kleiner, großer Spaßverein ...
Saber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2007, 22:58:29   #13 (permalink)
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soweit hast du recht, nur hat er einen ausbildungsvertrag wo ende irgendwann vermutlich juli-august drin steht, die prüfung aber schon im mai ist und - dass ist das wichtige: er hat die kündigung schriftlich erhalten. da ist das wieder anders ;-)

ich schicke dir gleich mal ne pn
Giftzwerg ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2007, 08:06:41   #14 (permalink)
Alpha Pegasi

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Zitat:
Zitat von Giftzwerg Beitrag anzeigen
soweit hast du recht, nur hat er einen ausbildungsvertrag wo ende irgendwann vermutlich juli-august drin steht, die prüfung aber schon im mai ist und - dass ist das wichtige: er hat die kündigung schriftlich erhalten. da ist das wieder anders ;-)

ich schicke dir gleich mal ne pn
Ist genauso klar, ab bekannt werden der kündigung (wenn es unter 3 monaten ist) oder 3 monate davor wenn der zeitraum noch passt. ganz eindeutig, weiß nicht was daran "speziell" sein soll wie du in der PN geschrieben hast
denke du hast die netten infoheftchen auch bekommen, dort steht das ziemlich weit vorne und auf der AA-Page steht es ebenfalls drauf, wann man sich AL melden muss.

Und eigentlich kündigt ein Betrieb nicht extra seinen Azubis (Steht im Vertrag drinnen wielange es geht und woran geknüpft), so viel aufwand für einen kleinen Azubi ?! Dann hast es dir wohl auch "leicht" verscherzt mit dem AG. Im übrigen ist es inzwischen üblich geworden das Betriebe ausbilden, aber nicht für den eigenen Bedarf, d.h. danach nicht übernommen zu werden. Und auch die Klausel, Vertrag endet mit bestandener Prüfung ist keine Seltenheit.

Wie gesagt: Trotzdem 3 Monate vorher (mindestens) bei den Nichts-Wissern melden. Oder am Folgetag des bekannt werdens der Kündigung.
Saber ist offline   Mit Zitat antworten
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