Alt 13.03.2008, 19:08:38   #1 (permalink)
ƒιяєнαωкѕ55
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Standard Minijob - extra Beiträge zahlen - lohnend?

Hi,

brauch mal kurz eure Hilfe

Also aktuell leiste ich noch meinen Zivildienst ab, und bin da noch bis Ende Mai.
Nebenbei arbeite ich noch etwas, und habe einen 400€ Job.
Dort muss ich ja keine Steuern o.ä. zahlen, und bekomme den vollen Betrag ausgezahlt. Monatlich sind das immer so 250-300 €.
Nach dem Zivildienst habe ich noch 4 Monate Zeit, bis dann Ende September/Anfang Oktober meine Ausbildung beginnt.

Meine Frage diesbezüglich ist, ob es sich lohnen würde für ~3 Monate nach dem Zivildienst den Minijob freiwilllig "versteuern" zu lassen? (kA wie sich das genau nennt). Also ich meine, dass ich dann noch zusätzlich Abgaben für Arbeitslosenversicherung/Rente o.ä. zahle.
Dann habe ich nämlich insgesamt 1 Jahr Beiträge gezahlt (9 Monate Zivi + 3 extra).
Meiner Meinung nach habe ich sonst (sollte z.B. bei der Ausbildung was schief laufen), keinerlei Anspruch auf Sozialhilfe/Arbeitslosenversicherung o.ä., da meine Eltern dann bestimmt für meinen Unterhalt aufkommen müssen.
Und dieses möchte ich vermeiden, möchte nicht meine Eltern ewig finanziell belasten

Also meine Fragen nochmal konkret:
-was für Abgaben müsste ich zahlen?
-wieviel % des Einkommens wären dass?
-welche Vorteile erlange ich dadurch?


Hoffe es gibt hier ein paar kompetente Leute die mir weiterhelfen können, die von der Arbeitsagentur hat mir damals nämlich nicht wirklich weitergeholfen.

Liebe Grüße

Eric
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Alt 13.03.2008, 19:13:26   #2 (permalink)
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genaues kann ich dir nicht sagen, aber hier steht alles gut beschrieben:

http://www.minijob-zentrale.de

Ich habs mir damals mal ausgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nie und nimmer lohnt.
Liquid0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 20:00:54   #3 (permalink)
ƒιяєнαωкѕ55
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Hi,

thx schonmal.

Der Link war ein Anfang
Dadurch weiß ich schonmal das ich Rentenversicherungs-beiträge aufstocken kann. Das kostet mich 4,4% des Lohnes, dadurch hätte ich dann schonmal praktisch durchgehend gearbeitet.

Aber leider weiß ich nun noch nicht, ob das auch irgendeinen Einfluss auf evtl. Sozialgelder hat.

Weiß da noch einer mehr?
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Alt 13.03.2008, 20:06:17   #4 (permalink)
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Wo machst Du denn Zivi? Als ich Zivi gemacht habe, hatte ich zwischen Zivi und Berufsausbildung 3 Monate zeit. Daraufhin hab ich in dem Krankenhaus, in dem ich gearbeitet habe, gefragt, ob sie mich nicht für 3 Monate übernehmen wollten. Das ganze ging dann über Randstad und ich habe ca. 1.300 EUR netto pro Monat verdienen können, für die gleiche Arbeit wie vorher. Sozialversichert war ich natürlich auch
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Alt 13.03.2008, 20:19:32   #5 (permalink)
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Arbeite im Krankenhaus, aber möchte nicht wirklich weiter machen. Die Arbeit ist recht eintönig (bin praktisch nur Laufbursche), aber nichtsdestotrotz anstrengend.
Sind wahrscheinlich die letzten größerer Ferien die ich habe (Firma übernimmt praktisch alle nach Ausbildung), und möchte diese nochmal richtig auskosten, also was mit Freunden unternehmen/reisen, mehr Zeit den Hobbys (Gitarre, Sport...) widmen.
Ist ja immerhin Sommer

Man muss ja auch mal Leben
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Alt 13.03.2008, 21:23:55   #6 (permalink)
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Aber wieso machst Du das dann überhaupt? Du bist im Moment sowieso krankenversichert, in 3 Monaten nach deinem Zivi auch, da du einen Ausbildungsplatz hast (Familienversichert). Melde dich dazwischen Arbeitslos, und du bist weiterhin Krankenversichert und deine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld. Ich glaube dazu brauchst du dich nicht mal arbeitslos melden, da du ja sowieso nen Job bekommst, aber melden musst du dich... bei mir war des mal ähnlich, zwischen Schulabbruch und Zivi. Da musste ich nur sagen, hallo, ich hab ne Zivistelle zum xx.xx.xxxx, bitte meldet mich, damit ich weiterhin krankenversichert bin und meine Eltern Kindergeld bekommen, und dann ging das klar...
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Alt 14.03.2008, 15:14:29   #7 (permalink)
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Also Stichwort versteuert oder nicht.
Dein Arbeitgeber zahlt wahrscheinlich 2% pauschale Steuern für dieses geringfügige Beschäftigungsverhältnis. Du kannst ihm auch eine Steuerkarte mit Klasse I vorlegen und du wirst (soweit hier nicht wichtige Angaben fehlen) immer noch keine Steuern zahlen, da du dann noch weiter unter dem Grundfreibetrag bist, aber der Arbeitgeber spart die 2%. In Sachen Kindergeld macht es keinen Unterschied, da auch pauschal versteuerter Lohn über das Stichwort "Bezug" wieder in die Berechnung einfließt.

In Sachen Sozialversicherung kannst du hier nichts holen. Es gibt die von dir bereits entdeckte Möglichkeit auf die Freiheit in der Rentenversicherung zu verzichten. Man zahlt die Differenz zum vollen RV-Beitrag und erwirbt dadurch für dieses Arbeitsverhältnis volle Zeiten und volle Beiträge anstatt wie ohne Aufstockung 1/6 (?).

In anderen SV-Zweigen hat es keine Auswirkung. Du wirst dadurch nicht kranken- oder arbeitslosenversichert - PV ist für dich eh noch lange wurscht.


Heute schon gepixelt
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Alt 14.03.2008, 22:44:09   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von joschilein Beitrag anzeigen
In Sachen Sozialversicherung kannst du hier nichts holen. Es gibt die von dir bereits entdeckte Möglichkeit auf die Freiheit in der Rentenversicherung zu verzichten.
Wunderbar, Vielen Dank!!
Damit weiß ich endlich Bescheid
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Alt 15.03.2008, 10:58:18   #9 (permalink)
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Achja mir sind noch ein paar Fragen eingefallen

Muss man für Rentenansprüche 1 Jahr zusammenhängend gearbeitet haben? Dann wäre es ja schon wichtig, dass ich meinen Minijob 3 Monate weiter führe, um auf 1 Jahr mit den Zivildienst zusammen zu kommen.

Was mach ich dann mit der Krankenversicherung?
Meiner Meinung nach gibt es die Möglichkeiten:
-ich bezahle Sie über den Minijob
-der Staat finanziert Sie mir, indem ich mich arbeitslos melde
Geht es auch noch, dass ich bei meiner Mutter eingeschlossen bin?
Wäre nämlich das beste, würde nicht als arbeitslos gelten (dürfte also auch mehr als 15 h/Woche) arbeiten, und wäre kostengünstig
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Alt 15.03.2008, 11:09:27   #10 (permalink)
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In Rentenzeiten werden nicht bloß volle Kalenderjahre gerechnet. Wäre ja auch blöd, denn der Großteil Entlassener wird sicher nicht genau zum Jahreswechsel gekündigt. Wenn du 3 Monate mehr machst, hast du 3 Monate mehr, aber eben kein Extrabonus für ein volles Jahr.

Für die Familienversicherung gibt es aber auch Verdienstgrenzen. 400€ im Minijob, ansonsten 350€ ist die Höchstgrenze.
Über deinen Minijob kannst du keine Krankenversicherung erwerben, auch nicht mit Zusatzbeiträgen. Wenn du mehrere Minijobs hast und die dir deswegen um die Ohren fliegen, können sie zwar trotz jeweils unter 400€ sv-pflichtig werden, aber das ist auch eher die Ausnahme.

Wenn du eine eigene Krankenversicherung haben möchtest lass dich für 430€ anstellen. Dein Arbeitgeber hat (je nach KK-Satz deiner dann zu wählenden Krankenkasse) ungefähr die gleichen Personalkosten (Lohn + Arbeitgeberanteile) und dürfte daher nichts dagegen haben. Du zahlst gleitzonenbedingt relativ wenig eigene Beiträge (auf RV-Freiheit kann auch hier verzichtet werden), aber bist damit selbst sv-pflichtig mit allen "Vorteilen". Ach und da du ja dann keinen Minijob mehr hast, könntest du dir sogar woanders noch einen Minijob suchen, denn einer bleibt neben einer sv-pflichtigen Beschäftigung frei.


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Alt 15.03.2008, 11:17:09   #11 (permalink)
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Mir bleibt erneut nur übrig mich ganz ganz doll bei dir zu Bedanken für diese kompetente und leicht verständliche Antwort!!!!
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