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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
ich habe einen Mini-Job, wo ich bis zu 400 EUR verdienen werde und bin gleichzeitig geringfügig selbstständig (aber Umsatzsteuerbefreit nach § 19 Abs. 1 UStG), wodurch ich über die 400 EUR kommen könnte. Wird das irgendwie angerechnet oder sowas in der Art? Falls die Angaben helfen, ich bin Schüler, lebe zu Hause, meine Mutter Lohnsteuerklasse 3, Mein Vater Lohnsteuerklasse 5. Versteht wer mich?
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht! http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend! |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Also in Bezug auf Sozialversicherung und son Kram muss ich nichts tun und kann beruhigt 400 EUR im Mini-Job verdienen und sagen wir 100 EUR/Monat aus selbstständiger Arbeit?
Ich meinte in Bezug auf Kindergeld, hab es aber dummerweise gar nicht so hingeschrieben. Hab es aber schon gefunden, wird dann alles zusammen verrechnet und man darf nicht über bestimmte Grenze kommen.
... von nichts kommt nichts!
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#5 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Gut, die Frage
Zitat:
... von nichts kommt nichts!
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#6 (permalink) |
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guter Dinge
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Ich bin mir nicht ganz sicher.
Aber ich würde an deiner Stelle mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, damit sie selbst die Sachlage beurteilt. Zur Zeit bist du ja mit Sicherheit über ein Elternteil familienversichert. Bleibst du unter einem Verdienst von 400 Euro, ist das kein Problem. Aber wenn du darüber kommst, würdest du versicherungspflichtig werden - soweit ich das weiß. Ist lange her, als ich das mal gelernt habe. In der Zwischenzeit hat sich ja doch einiges geändert, daher würde ich, wie schon erwähnt, tatsächlich bei der Krankenkasse nachfragen.
Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung!
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#7 (permalink) |
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Programmierer
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Hallo,
es ist so, habe bei mir schon erlebt wegen Anstellung als studentische Hilfskraft ... eigentlich liegt die Grenze schon bei 350 €... (Single?) Nun da der Job ein Mini-Job ist, ist die Grenze ein wenig höher aber nur bis zu 400 €, aber Du verdienst dennoch mehr als 400 €, somit bist Du automatisch aus der Familienversicherung, darfst ~ 60 € pro Monat bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Phönix |
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#8 (permalink) |
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Multitalent
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Stimmt, an diese Problematik hatte ich nicht bedacht. Du wärst dann nicht mehr familienversichert und mangels versicherungspflichtiger Beschäftigung wohl reif für eine private Versicherung. Wenn du aber doch mal eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst (z.B. eine Ausbildung) fällst du wieder in die GKV zurück.
Lösung 1: Wegfall der Familienversicherung vermeiden, zumindestens bis zum Ende der Schulzeit. Lösung 2: Eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der Minijob kann dabei auch einfach um ein paar Euro erhöht werden, du zahlst minimal Beiträge, dein Chef spart ein paar Prozent und du kannst ohne große bürokratische Hürden der Nebenbeschäftigung nachgehen. |
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#9 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
dankeschön für die Antworten! Ich hab den Thread schon gesucht, da es jetzt so ist, dass ich 370 EUR/Monat verdienen würde und dann hätte ich nur noch knapp 30 EUR Spielraum. Bei 60 EUR pro Monat würde es sich nicht mehr lohnen, da ich gerade mal 30 - 100 EUR/Monat durch die selbstständige Tätigkeit verdiene. EDIT: Hab was nützliches gefunden. Zitat:
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht! http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend! Geändert von Brownie (29.06.2008 um 15:29:26 Uhr) |
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Also mit der Familienversicherung ist es in der Regel so, dass du maximal 350 Euro mit einer Selbständigkeit und einer Geringfühgigen Beschäftigung hinzuverdienen darfst.
So wurde mir das damals von der GKV gesagt.
Viele Grüße
Tobias (besttobi) |
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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ja, ist soweit richtig. Da ich noch den Mini-Job hab, wird die höhere Grenze genommen, also 400 EUR. Außerdem wird das Einkommen nicht zum Jahres-Betrag zusammengerechnet und der Durchschnittsbetrag genommen, sondern man muss jeden Monat zusehen unter den 400 EUR zu bleiben. Nur 2 Monate darf man darüber sein, aber dann muss man durchschnittlich immer noch unter den 400 EUR sein.
... von nichts kommt nichts!
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