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#1 (permalink) |
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Benutzer
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Hallo zusammen.
Es geht um folgendes. Ich wohne seit mittlerweile 3/4 Jahr in einer Mietwohnung und habe seit Begin Geruchsprobleme. In meiner Küche ist ein Abzug montiert, der eigentlich den Küchendunst aus der Küche abziehen sollte. Allerdings zieht einige male die woche Küchendunst in die Wohnung (entweder vom Italiener im EG oder von anderen Mietern). Ich kann in der Wohnung sogar riechen was es zu essen gibt (gerade eben wahrscheinlich Bratwürschtl). Bis ich den Geruch wieder aus der Wohnung habe dauert es meist Stunden und es ist öfter ein doch recht eckliger Gestank. Der Hausmeister weis auch nicht genau, wo der Gestank herkommt und kann/will deshalb auch weiter nichts unternehmen. Meine Frage ist jetzt, ob ich wegen sowas den Mietpreis mindern kann. Kennt sich da jemand von euch aus oder hat eigene Erfahrungen gemacht? Danke schonmal im Vorraus. |
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#3 (permalink) |
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Full-Time-Mami
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Das würde mich wundern wen man deshalb die miete mindern dürfte.
...kenne ich auch zur genüge bei mir ist es allerdings immer Zwiebel und Knoblauch der bei mir im Flur regelrecht stehen tut da meine Nachbarn ausländischer Herkunft sind riche ich es fast täglich. Meinen Flurschrank nutze ich daher nur als Schuhschrank weil alles andere...tja...sagen wir mal so...vor Knobi und Zwiebelgeruch nur so triefen würde.Ich denke da kann man kaum etwas machen weil kochen muss man ja nunmal. Aber ich lasse mich gerne belehren falls es anders sein sollte. Gruß schnuffi p.s. Nix gegen zwiebeln aber knobi....* brrrr*schüttel*
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#4 (permalink) |
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Get over it...
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Ja, mietminderung im angemessen rahmen(bis max 30%) wäre durchaus möglich, jedoch solltest du das nicht auf eigene faust durchziehen(geht immer schief!)! Besorg dir rechtschutz(etwa 3 mon bis der zieht) und dann geh zum anwalt und lass dich beraten. Etwas nachteilig ist das du bereits mit dem hausmeister über das prob gesprochen hast. Die rechtschutz greift nämlich nicht bei problemen die schon vor dem abschluß des schutzes hattest.
mfg [edit] Danke für den roten anonymen popel, immer gut so was... [/edit]
"Ich soll also GEZ-Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät dafür ist vorhanden..."
(Leserbrief von Patrick Kowal im "Spiegel") Geändert von Keylen (10.01.2007 um 16:35:06 Uhr) |
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#6 (permalink) |
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Benutzer
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Mein Problem ist halt das ja der Abzug da ist. Eigentlich ist der ja dafür da, dass die Luft abzieht, ich kann den allerdings nicht ein oder ausschalten. Trotzdem kommt halt ab und zu mief rein (Ich geh mal davon aus, dass jemand anderer einen elektrischen Abzug hat und so seinen mief schön bei mir reindrückt). Meinetwegen könnte man den Abzug ja auch zumauern, mit meinem Essensduft kann ich ja leben.
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#7 (permalink) |
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EXTREM STROMSPARER
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siehe:
http://www.all-in.de/redsys/allin/service/miete.php Vorsicht sei geboten bei dem Tip eine Rechtschutz nun abzuschliesen, Dein Problem besteht ja schon länger, da hilft nun ein Abschluss nix mehr. |
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#9 (permalink) |
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Krieg & Krawall
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Ein wohlformulierter Brief an den Vermieter sollte der erste Schritt sein.
Schritt 1 Schildere in dem Brief das Problem und fordere ihn auf, diesen Mißstand zu beseitigen und setze ihm eine wohlwollende Frist (4 Wochen). Schritt 2 Sollte das nicht fruchten wiederholst Du das Schreiben an den Vermieter und setzt ihm die Frist (dieses Mal 2 Wochen) mit Androhung einer Mietminderung. Schritt 3 Sind die Mängel nach der 2. Frist immer noch nicht beseitigt Kürze die Miete um maximal 15%.Dabei solltest Du Dir aber darüber im klaren sein, dass es dann zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter kommen kann. Daher noch der Tip -> geh zum Anwalt bzw. Mieterverein und lass Dich vor Schritt 3 über Deine Rechte beraten.
It was a dream big enough to fit the whole world.
It was a dream where everyone was equal under the eyes of God. Bono - 28.03.2005 San Diego |
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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Schau mal hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_geruch.htm
so richtig steht da leider nix zu Anonyme rote Popel tun mir gar nix. |
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#12 (permalink) |
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Ein Teilzeitelf
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Kennst du die Vormieter, wenn du Kontakt mit denen aufnehmen kannst und dir von denen bestätigen lassen kannst das es vor deinem Einzug shcon genauso war wäre das sehrs ehr hilfreich.
Ansonsten kann das durchboxen einer Mietminderung ein sehr langer, nerfenraubender und teurer Prozess sein.
www.heldenbund.de Spielersuche und Gruppen-Tools für DSA Spieler.
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#13 (permalink) | |
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EXTREM STROMSPARER
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Zitat:
Mangel mitteilen, vernünftige fristsetzung angeben zum beseitigen des Mangels, nach verstreichen der frist die Miete mindern. "Durchzuboxen" gibt es da nix |
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#14 (permalink) |
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Ein Teilzeitelf
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Doch gibt es...
Du kannst zwar weniger Miete zahlen aber der vermieter reagiert meißt mit dem Erstellen eines Gutachtens darauf, und wenn das nicht eindeutig ergibt das nicht der Mieter an dem Mangel zuständig ist kann das sehr sehr teuer werden. Mein Vater ist Richter und hat einiger solche Fälle erlebt wo es sehr sehr teuer für den Mieter ausgegangen ist weil er sich für Gutachten dum um dämlich zahlen mußten. Wenn es ein baulicher Mängel ist der schon immer bestanden hat wegen einer Fehlplanung o.ä. worauf hier ja einiges hindeutet kann es recht eindeutig sein, sollte es am irgendedwas anderes liegen kann es teuer werden.... Gruß TZE Gruß TZE
www.heldenbund.de Spielersuche und Gruppen-Tools für DSA Spieler.
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