Alt 09.09.2008, 20:03:54   #1 (permalink)
bierbaer

Reg: 30.08.2006
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blaq sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäreblaq sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard Mietvertrag - sofort unterschreiben?

Hi,
ich werde bald mit einem Kumpel in unsere erste Wohnung außerhalb von daheim ziehn. Nun steht bald der Mietvertrag bereit. Allerdings müssen unsere Eltern auch unterschreiben.
Zur Frage:
Müssen die dann auch zur Unterzeichnung mitkommen oder kann ich den Mietvertrag mit nach Hause nehmen, unterschreiben lassen und beim nächsten Besuch mitbringen?
Geht nämlich einfach darum das es relativ viel Aufwand für eine Unterschrift ist (ca 200km einfach, dazu Tag freinehmen in der Firma) - und wir am Tag der Unterzeichnung eh nichts mehr dann dort machen können.

Weiss das jemand?
Danke im Vorraus!
Lg
ID: 100101

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Alt 09.09.2008, 20:09:31   #2 (permalink)
mostly harmless
Benutzerbild von darkkurt

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Die Frage ist, ob ihr schon Volljährig seid. Wenn ja, und eure Eltern unterschreiben als Bürgen, dann sollte es gehen, den Vertrag mit nach Hause zu nehmen.

Falls Minderjährig, dann müsste ohnehin ein Erziehungsberechtigter anwesend sein...

Rein Theoretisch wäre der Mietvertrag auch ohne Unterschriften gültig (bei Volljährig), wenn ihr euch mit dem Mieter einig seid ("per Handschlag")
|Meine Bücherkiste|Willi an der Macht?|asoziales Netz?|Mehr Signatur|Hörbuch gefällig?

"Wir spielen jetzt Krieg!" "Warum spielen wir nicht Frieden?" "Zu wenig Rollenmuster!!!"
(aus Calvin & Hobbes)
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Alt 09.09.2008, 21:13:33   #3 (permalink)
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Rein theoretisch kann man den auch mit der Post zu den Eltern schicken
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Alt 09.09.2008, 21:46:52   #4 (permalink)
bierbaer

Reg: 30.08.2006
Beiträge: 311
blaq sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäreblaq sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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Sind beide volljährig aber ohne regelmäßiges Einkommen. Die Eltern müssen nicht bürgen, sondern nur im Mietvertrag als zusätzliche Vertragspartner stehen.
ID: 100101

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Alt 09.09.2008, 21:51:47   #5 (permalink)
downtownmeals.com
Benutzerbild von Liquid0815

ID: 19886
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Reg: 24.04.2006
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Zitat:
Zitat von blaq Beitrag anzeigen
Sind beide volljährig aber ohne regelmäßiges Einkommen. Die Eltern müssen nicht bürgen, sondern nur im Mietvertrag als zusätzliche Vertragspartner stehen.
Rechtlich gesehen eine GbR zwischen Dir, deinen Eltern, deinem Freund und dessen Eltern.
Wenn ich mich recht erinnere, dann wird der Vertrag erst gültig, wenn ihr euch intern einig seid, dies ist allerdings nicht in schriftlicher Form nötig.
Liquid0815 ist offline   Mit Zitat antworten
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