Alt 06.04.2008, 10:44:18   #1 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
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Standard Mietvertrag - Renovierungsklausel

Wie ja sicher allgemein bekannt ist, wurde die Renovierungsklausel ja vom Gericht gekippt. Jetzt habe ich aber von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen (Zusatz zum Mietvertrag), wo die Fristen bezüglich der Renovierung neu geregelt werden. Das soll ich unterschreiben und an den Vermieter zurückschicken. Damit würde der alte Paragraph unwirksam werden und durch den neuen ersetzt werden.

Meine Frage nun: Wenn ich das nicht unterschreibe, wäre das doch nur gut für mich oder sehe ich das falsch bzw. bin ich denn verpflichtet, das zu unterschreiben?
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Alt 06.04.2008, 10:49:29   #2 (permalink)
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Was will er denn für Fristen setzen?

Wenn die unter dem liegen, was da kürzlich vom Gericht festgelegt wurde, dann würd ich das nicht unterschreiben. Leider weiß ich nicht, wie diese Fristen gesetzt wurden.

Man muss natürlich auch immer bedenken, ob man sich mit seinem Vermieter anlegen will.
Eine Wohnungsbaugesellschaft zB - da würde ich es echt drauf ankommen lassen.
Wohn ich aber in einem Haus mit meinem Vermieter und der geht mir eh schon täglich mit irgendwas aufn Keks, dann würd ich da wohl eher klein beigeben (sofern mir was an der Wohnung liegt).

Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken...
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Alt 06.04.2008, 10:55:46   #3 (permalink)
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Nimm den Wisch doch mal und geh zum Mieterbund oder vllt kannst es auch per Email hinschicken, dass die sich das mal anschauen.
Die machen sowas jeden Tag dort und haben ja auch Juristen dort sitzen, die sich damit bestens auskennen.
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Alt 06.04.2008, 10:59:05   #4 (permalink)
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Dat is ne große Genossenschaft und ich denke mal, dass die Fristen im neuen Schreiben schon korrekt sind, weil die im Anschreiben ja auch das Urteil des Gerichts erwähnt haben. Ich habe damit ja auch keine Probleme, aber ich dachte mir halt nur, wenn es nicht ausdrücklich verlangt ist, dass ich unterschreibe, fahre ich doch mit dem alten Paragraphen in meinem Mietvertrag besser.
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Alt 06.04.2008, 11:22:20   #5 (permalink)
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Oh oh Genossenschaft heißt rein gar nichts.
Ich hab mal ne Wohnung gesucht und den Mietvertrag nach Hause bekommen, da haben sich mir die Haare gesträubt bei den Sachen, die da drin standen. Fristen zum Renovieren unter aller Sau, Hausordnung anno 1970 dass man z.B nicht nach 22Uhr duschen darf und noch viel mehr solcher Sachen. War auch ne große Genossenschaft und ich ging auch davon aus, dass dort alles korrekt wäre, aber diesen Vertrag hab ich nicht unterschrieben und mir was besseres gesucht.
Ich kann dir den Mieterbund nur empfehlen, es kostet nichts und es schützt dich davor, dass du dir vielleicht in den Arsch beißt wenn du es nicht tust, wenn du Stress mit der Genossenschaft bekommst. Die haben nämich keine Skrupel ihren Anwalt einzuschalten, wenn denen etwas nicht passt.
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Alt 06.04.2008, 12:59:35   #6 (permalink)
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Meines Wissens nach existieren gar keine Fristen mehr...

Renovieren muss man nur nach Zustand der Wohnung.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
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Alt 06.04.2008, 17:53:47   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von prachtie Beitrag anzeigen
Wie ja sicher allgemein bekannt ist, wurde die Renovierungsklausel ja vom Gericht gekippt.
Es wurden bestimmte Klauseln als einseitig nachteilig für den Mieter bestimmt und für unwirksam erklärt.

Zitat:
Jetzt habe ich aber von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen (Zusatz zum Mietvertrag), wo die Fristen bezüglich der Renovierung neu geregelt werden. Das soll ich unterschreiben und an den Vermieter zurückschicken.
Dann stellen wir mal Deine Situation klar und Deine Möglichkeiten:
Du hast zur Zeit Klauseln in Deinem Mietvertrag, die Dich zur Renovierung der Wohnung in festgesetzten Abständen, ohne Rücksicht auf Zustand der Wohnung, verpflichten? Wenn ja, sind diese ungültig.

Ungültig bedeutet dann, dass für die Renovierung Deiner Wohnung die gesetzlichen Vorschriften gelten. Das Gesetz sieht in §535 BGB vor, dass der Vermieter (richtig gelesen, nicht die Mieter, der Vermieter) für den ordnungsgemässen Zustand der Wohnung zu sorgen hat.

Im Klartext: Zurzeit sieht Deine Situation so aus, dass DU nie renovieren musst. Im Gegenteil: Ist Deine Wohnung mal renovierungsbedürftig, teil das dem Vermieter mit, der muss ran. Macht er nicht, Miete kürzen.

Der neue Vertrag würde Dich verpflichten, in Zukunft die Wohnung zu renovieren, wenn es nötig ist, und vermutlich gilt das auch für den Auszug, beziehungsweise anteilsmässig in Jahren seit der letzten Renovierung.

Unterschreibst Du diesen Vertrag, muss DU renovieren. Unterschreibst DU nicht, muss der Vermieter renovieren. Was ist Dir lieber?

Machen kann der Vermieter übrigens nicht sehr viel, wenn Du das nicht unterschreibst. Kündigen dürfte nicht gehen. Das, was passieren kann, ist eine Mieterhöhung.

Diese Masche fahren gerade viele Vermieter, gerade die gewerblichen. Und unwissende Mieter denken "Mist, das war was nicht in Ordnung in dem Mietvertrag, unterschreiben wir den neuen schnell, bevor noch was passiert!".

Welcher Mieter weiß schon von dem §535 BGB und das eigentlich der Vermieter zur Renovierung verpflichtet ist? Kaum jemand. Und das wollen die nun schnell ausnutzen.

Jetzt bist Du informiert und kannst Dich entscheiden. Ich wüsste, was ich machen würde. :-)

Marty
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