Alt 11.02.2008, 18:14:37   #1 (permalink)
symbolträchtig
Benutzerbild von Tattoo-Mum

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Lose-Remote

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Tattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz sein
Standard Mietvertrag kündigen

Ich hab schon seit einiger Zeit die Nase voll von meiner Bude, und hab heute die Möglichkeit gehabt, mir eine neue Wohnung anzusehen, und der Vermieter möcht mich gern als Mieterin haben. Die Wohnung wäre groß genug für mich und mein Kind, und sie wäre auch noch 35€ billiger. Und: der Vermieter will tatsächlich auf mich waren, da ich noch nicht gekündigt habe.
Habe mich bisher nie getraut, weil ich Sorge hatte, dann auf der Straße zu sitzen, falls ich keine Wohnung finden sollte.
Nun ist meine Frage, wenn ich diese Wohnung kündige, MUSS ich eine Begründung angeben?
Klingt vielleicht doof, weil ich ja auch früher schon mal Wohnungen gekündigt habe, aber da gab es auch immer Gründe, die nicht unbedingt für böses Blut sorgten, Trennung, Nachwuchs etc., diesesmal liegt der Grund in meiner Nachbarin, der Mutter meiner Vermieterin.

lg
Reh
mein eigenes ebook: emotionica http://www.tredition.de:80/books/ID726

Als der Himmel einstürzte, begrub er das Lachen unter sich.
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Alt 11.02.2008, 18:17:31   #2 (permalink)
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Benutzerbild von anddie

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Zitat:
Zitat von rehhaile Beitrag anzeigen
Nun ist meine Frage, wenn ich diese Wohnung kündige, MUSS ich eine Begründung angeben?
Nein, musst du nicht. Einfach nur die Tatsache, dass du fristgemäß zum xxx. kündigst. Und ggf. Einzugsermächtigung widerrufen.

anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
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Alt 11.02.2008, 18:17:42   #3 (permalink)
MØþ€®@¶øℜ
Benutzerbild von Totte

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Kündige Fristgemäß, dann brauchst du keinen Grund und es gibt kaum Ärger (außer vlt. Zustand, Kaution, etc)
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar
The only easy day was yesterday
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Alt 11.02.2008, 18:57:29   #4 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
Benutzerbild von prachtie

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Zitat:
Zitat von Totte Beitrag anzeigen
Kündige Fristgemäß, dann brauchst du keinen Grund und es gibt kaum Ärger (außer vlt. Zustand, Kaution, etc)
Genau, einfach die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten und gut ist. Und wenn du vielleicht gleich noch nen adäquaten Nachmieter für deine jetztige Wohnung präsentierst, dann solltest du sogar früher raus können. Wenn du noch Ärger wegen Renovierung etc. bekommen solltest, dann sag bescheid. Habe das Thema Mietrecht gerade ganz frisch im Studium gehabt.
Janz wichtig - Fresse halten angesagt!
Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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Alt 11.02.2008, 19:29:55   #5 (permalink)
klamm-Lipper
Benutzerbild von Blomberger

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Zitat:
Zitat von prachtie Beitrag anzeigen
Und wenn du vielleicht gleich noch nen adäquaten Nachmieter für deine jetztige Wohnung präsentierst, dann solltest du sogar früher raus können.
Wie ist das noch mal wenn man drei mögliche Nachmieter auftreibt? Da gibt's doch noch so ne Besonderheit!?
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 11.02.2008, 19:33:31   #6 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
Benutzerbild von prachtie

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Zitat:
Zitat von hfkb Beitrag anzeigen
Wie ist das noch mal wenn man drei mögliche Nachmieter auftreibt? Da gibt's doch noch so ne Besonderheit!?
Grundsätzlich muss der Vermieter mit dem Nachmieter einverstanden sein. Und wenn du da 10 Nachmieter anschleppst und die ihm nicht passen, dann ist das leider Pech.
Janz wichtig - Fresse halten angesagt!
Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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Alt 12.02.2008, 08:02:40   #7 (permalink)
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chaosprinzessin chaosprinzessin chaosprinzessin chaosprinzessin chaosprinzessin chaosprinzessin chaosprinzessin
Pfeil Hallo

Jo, logo. Wie schon gesagt, brauchste keinen Grund angeben. Achte nur darauf, dass du die Kündigungsfrist korrekt einhältst. Am besten per Einschreiben! Als Tipp würde ich sagen: wenn der neue Vermieter dir die Wohnung frei hält, also dir sehr entgegen kommt, frag ihn doch mal, ob er so lieb wäre und sie dir einen Monat mietfrei überlässt, damit du den ganzen Umzug über die Bühne kriegst, ohne Mietüberschneidungen.

Geändert von chaosprinzessin (12.02.2008 um 09:59:42 Uhr)
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Alt 12.02.2008, 09:56:53   #8 (permalink)
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ID: 21194
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Reg: 10.06.2006
Beiträge: 670
Stonebroke wird schon bald berühmt werdenStonebroke wird schon bald berühmt werden
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Die 3 Nachmieterregel ist leider ein Rechtsirrtum! Sie wird immer wieder verbreitet.

Grundsätzlich bleibt eine Kündigungsfrist über 3 Monate!

Hinsichtlich der Renovierung solltest du in deinen Mietvertrag schauen. Wenn dort "Besenrein" steht, braucht du nicht einmal die Wände streichen. Und wenn es nicht so ist, mach die Wände lila. Weiß ist keine Pflicht.
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Alt 12.02.2008, 10:10:16   #9 (permalink)
abgemeldet

Reg: 27.01.2008
Beiträge: 239
chaosprinzessin chaosprinzessin chaosprinzessin chaosprinzessin chaosprinzessin chaosprinzessin chaosprinzessin
Daumen runter

Zitat:
Zitat von Stonebroke Beitrag anzeigen
Die 3 Nachmieterregel ist leider ein Rechtsirrtum! Sie wird immer wieder verbreitet.

Grundsätzlich bleibt eine Kündigungsfrist über 3 Monate!

Hinsichtlich der Renovierung solltest du in deinen Mietvertrag schauen. Wenn dort "Besenrein" steht, braucht du nicht einmal die Wände streichen. Und wenn es nicht so ist, mach die Wände lila. Weiß ist keine Pflicht.
Also moment mal: Besenrein hat rein gar nichts mit dem Thema Renovierung zu tun! Das ist nur eine Minimum-Grundbasis, was die Reinlichkeit einer Wohnung betrifft.

LILA??? Wenn Sie renovieren muss (mit Rauhfaser und streichen), gibts die Grundregel, dass nur in weiss oder hellen gedeckten Farben gestrichen werden darf.

Die Kündigungsfrist richtet sich im Endeffekt danach, wie lange sie jetzt mittlerweile in der alten Wohnung wohnt.
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Alt 12.02.2008, 10:38:20   #10 (permalink)
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Stonebroke wird schon bald berühmt werdenStonebroke wird schon bald berühmt werden
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Zitat:
Zitat von chaosprinzessin Beitrag anzeigen
Also moment mal: Besenrein hat rein gar nichts mit dem Thema Renovierung zu tun! Das ist nur eine Minimum-Grundbasis, was die Reinlichkeit einer Wohnung betrifft.

LILA??? Wenn Sie renovieren muss (mit Rauhfaser und streichen), gibts die Grundregel, dass nur in weiss oder hellen gedeckten Farben gestrichen werden darf.

Die Kündigungsfrist richtet sich im Endeffekt danach, wie lange sie jetzt mittlerweile in der alten Wohnung wohnt.
Es wird Zeit das du dich der neuen Rechtssprechung widmest!!

Rauhfaser, Streichen, Weiß (übrigens heute mit ß, nicht ss).

Die alten Regeln bestehender Mietverträge sind nichtig, was die Mietdauer angeht. Da kannste gerne weitere URLs zaubern. Schau mal WIESO (ZDF)

- RENO für Dummschwätzerei! Steht dir scheinbar gut.

Geändert von Stonebroke (12.02.2008 um 10:46:21 Uhr)
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Alt 12.02.2008, 10:48:30   #11 (permalink)
abgemeldet

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Daumen runter

Zitat:
Zitat von Stonebroke Beitrag anzeigen
Es wird Zeit das du dich der neuen Rechtssprechung widmest!!

Rauhfaser, Streichen, Weiß (übrigens heute mit ß, nicht ss).

Die alten Regeln stehender Mietverträge sind nichtig, was die Mietdauer angeht. Da kannste gerne weitere URLs zaubern. Schau mal WIESO (ZDF)

- RENO für Dummschwätzerei! Steht dir scheinbar gut.
Was willst du mir damit sagen, kannst du das genauer ausdrücken? Ich hab auch noch keine "stehenden Mietverträge" gesehen, bei mir lagen die immer. Und zwar im Regal oder im Ordner. Na gut, ok. Die Ordner stehen zwar...

Ich stell mir das richtig lustisch vor. Nach deiner Theorie Bude in Schockfarben (Lila) renovieren und die Nachmieter dürfen sich dran erfreuen!
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Alt 12.02.2008, 10:53:56   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von chaosprinzessin Beitrag anzeigen
Was willst du mir damit sagen, kannst du das genauer ausdrücken? Ich hab auch noch keine "stehenden Mietverträge" gesehen, bei mir lagen die immer. Und zwar im Regal oder im Ordner. Na gut, ok. Die Ordner stehen zwar...

Ich stell mir das richtig lustisch vor. Nach deiner Theorie Bude in Schockfarben (Lila) renovieren und die Nachmieter dürfen sich dran erfreuen!
1. Miss Perfekt: Schau mein EDIT. Ergebnis: Korrigiert!

2. Lila war ein Witz. Weiß ist aber keine Pflicht. Ebenso ist Rauhfaser keine Pflicht.

Das sollte nun reichen.
Ich mag auch nicht weiter mit dir diskutieren.
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Alt 12.02.2008, 11:57:50   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von chaosprinzessin Beitrag anzeigen
Die Kündigungsfrist richtet sich im Endeffekt danach, wie lange sie jetzt mittlerweile in der alten Wohnung wohnt.
Wenn man schon eine Quelle zitiert, sollte man sie auch ordentlich gelesen haben. Die verlängerte Staffelung greift nur bei Kündigung durch den Vermieter.

Zitat:
Zitat von §573c (1) BGB
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Zitat:
Zitat von Stonebroke Beitrag anzeigen
WIESO (ZDF)
Wieso heißt WISO eigentlich nicht WIESO?

Eure Diskussion ob und wie renoviert oder übergeben werden muss hat doch mit der eigentlichen Frage der Kündigung nichts zu tun. Hier ist so ziemlich alles erklärt, was mit der Beendigung von Mietverträgen zu tun hat.


Heute schon gepixelt
joschilein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2008, 09:33:25   #14 (permalink)
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Danke für eure Tipps. Die haben mir gut geholfen, allerdings sind mir mittlereile zwei erhebliche Nachteile zu der neuen Wohnung eingefallen, da muss ich den Vermieter erst noch zubefragen, ehe ich den Schritt wage.

lg
Reh
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