Alt 15.09.2010, 15:10:05   #1 (permalink)
R.I.P. Tobi
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Standard Mietvertrag

Hi,
in meinem Mietvertrag steht drin, dass man wenn man die Wohnungen über einen "mehr als 3tägigen Zeitraum" unbewohnt lässt seinen Schlüssel beim Hausmeister oder einer Vertrauensperson abgeben muss, damit im Notfall gehandelt werden kann ohne die Tür zu beschädigen.

Ist so eine Klausel rechtlich überhaupt okay?
Was könnte passieren wenn ich den Schlüssel nicht abgebe?
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Alt 15.09.2010, 15:22:35   #2 (permalink)
SGU
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Nungut.. reinkommen tut der Vermieter so oder so.

Hat ja nen Basisschlüssel.

Ob das jetzt so einen Unterschied macht deinen abzugeben..
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Alt 15.09.2010, 15:23:41   #3 (permalink)
R.I.P. Tobi
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Stimmt rein kommt er sowieso, aber finde diese Klausel schon irgendwie seltsam.
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Alt 15.09.2010, 15:26:20   #4 (permalink)
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Was nutzt der Schlüssel bei ner Vertrauensperson, wenn der Vermieter nicht weiß, wer die Vertrauensperson ist?

Also ich habe grundsätzlich einen Schlüssel bei nem Bekannten/Verwandten, falls ich meinen mal in der Wohnung vergesse.

Somit hätte ich auch kein Problem, meinem Vermieter zu sagen, wenn was ist, kommst Du rein.

Kurz vor meinem letzten Urlaub hatten wir den Fall, dass es in der Wohnung unter mir aus der Decke tropfte.

Zum Glück war ich da, sonst hättet ich dann ne aufgebrochene Tür gehabt.

Sinn macht so eine Regelung durchaus.

gruss kelle!

Nachtrag: Der Vermieter hat nicht zwingendermaßen einen Generalschlüssel. Mein Vermieter kommt ins Treppenhaus, dann ist Schluss.
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 15.09.2010, 15:26:50   #5 (permalink)
Rock the Band

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Bei dieser Klausel hätte ich den Vertrag gar nicht erst unterschrieben, da 3 Tage keine Zeit ist, es ist normal auch mal 4 Wochen in den Urlaub zu fahrn, ohne den Schlüssel abzugeben.

In der heutigen Zeit wäre mir das viel zu unsicher und ich kann mir nicht vorstellen, da solch eine KLausel rechtens sein kann. Immerhin kann dein Vermieter ja dann deine Wohnung durchsuchen, ohne das du es merkst.

Im Fernsehen habe ich einen ähnlichen Fall gesehen und dort wurde deutlich gemacht, dass solche Klauseln NICHT rechtens sind! Sie sind ungültig. Das wurde bei Mietmythen gezeigt. Leider fällt mir der genaue Name der Sendung nicht mehr ein.
Bandbreaker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2010, 15:59:35   #6 (permalink)
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Solch eine Klausel ist nichtig, denn der Vermieter darf ohne Wissen des Mieters nicht in die Wohnung, selbst zu einer Überprüfung der Mietsubstanz muss er sich einen angemessenen Zeitraum vorab anmelden.
Der Vermieter dürfte theoretisch nichtmal einen weiteren Schlüssel zur Wohnung besitzen, denn diese sind allesamt dem Mieter auszuhändigen, um ein unbefugtes Betreten zu verhindern.

Mal davon ab, hatten wir in jeder Mietwohnung die Schlösser direkt nach Einzug allesamt ausgetauscht, somit hätte ien eventueller Basisschlüssel eh nichts gebracht.
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Alt 15.09.2010, 16:05:14   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bandbreaker Beitrag anzeigen
Im Fernsehen habe ich einen ähnlichen Fall gesehen und dort wurde deutlich gemacht, dass solche Klauseln NICHT rechtens sind! Sie sind ungültig. Das wurde bei Mietmythen gezeigt. Leider fällt mir der genaue Name der Sendung nicht mehr ein.
Fakt ist definitiv, dass man dem Vermieter keinen Schlüssel übergeben muss. Zum Vermieter zähle ich auch mal Angestellte wie Hausmeister etc.

Durch die Möglichkeit, den Schlüssel einer Vertrauensperson zu überlassen, ist der Vermieter fein raus.
Er hat damit Zutritt zu der Wohnung, und immer einen neutralen Dritten als Zeugen dabei.

Googelt man ein wenig mit den passenden Stichworten, kommt man zu Hausordnungen, wo dann der Mieter für Schäden haftet, die während seiner Abwesenheit nicht behoben werden konnten, falls kein Schlüssel vorhanden ist.

Und so ein Schaden kann sich gerade bei einer längeren Abwesenheit ganz schön heftig bemerkbar machen.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
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Alt 15.09.2010, 16:08:26   #8 (permalink)
R.I.P. Tobi
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Vertrauensperson ist ja noch in Ordnung. Aber frage mich auch wieso erst ab 3 Tagen. Es kann auch schon bei 4 Stunden ne Wasserleitung kaputt gehen und die ganze Wohnung fluten

Also wenn dann dauerhaft irgendwo einen Schlüssel hinterlegen (bei jemandem dem man traut) am besten noch im versiegeltem Umschlag den man danach wieder zurückbekommt.
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Alt 15.09.2010, 16:20:54   #9 (permalink)
R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Aber frage mich auch wieso erst ab 3 Tagen. Es kann auch schon bei 4 Stunden ne Wasserleitung kaputt gehen und die ganze Wohnung fluten
Ich nehme mal an, dass der durchschnittliche Mieter bei einer kurzfristigen Abwesenheit, z.B. Wochenendausflug, noch so nah an seiner Wohnung bleibt, dass er sie in einer zumutbaren Zeit wieder erreichen kann.

Aber die Frage wird Dir bestimmt Dein Vermieter beantworten können

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 15.09.2010, 17:16:55   #10 (permalink)
Vanessa

Reg: 12.09.2010
Beiträge: 50
SweetNessi89
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Ohne dein WIssen und deine Zustimmung darf selbst der Vermieter nicht in deine Wohnung. Solch eine Klausel ist unwirksam - wobei es besser wäre wenn jemand deines Vertrauens die Möglichkeit hätte in diene Wohnung zu kommen
SweetNessi89 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2010, 17:32:12   #11 (permalink)
nicht mehr nett
Benutzerbild von Drachenjenny

ID: 244899
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Abwesend

Reg: 27.07.2006
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Drachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Hi,
in meinem Mietvertrag steht drin, dass man wenn man die Wohnungen über einen "mehr als 3tägigen Zeitraum" unbewohnt lässt seinen Schlüssel beim Hausmeister oder einer Vertrauensperson abgeben muss, damit im Notfall gehandelt werden kann ohne die Tür zu beschädigen.
Lass dir die Zeilen bitte noch mal auf die Zunge zergehen und denke über das Wort "Notfall" noch einmal nach. So eine Klausel machen Vermieter gerne rein, damit sie auf der sicheren Seite sind und damit eben nicht Türen oder ähnliches kaputt gemacht werden müssen (wer trägt die Kosten, da gehts dann wieder los), wenn es denn mal wirklich einen Notfall gibt.
Und man muss ja auch seinen Schlüssel nicht beim Hausmeister abgeben, wie geschrieben kann man es ja auch bei Vertrauensperson machen.

Das es natürlich Vermieter gibt, die alles mögliche ausnutzen ist mir auch klar, wer aber mal auf der Vermieterseite und Mieterseite bei so einem Notfall war, versteht diesen Passus.

Zitat:
Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Ist so eine Klausel rechtlich überhaupt okay?
Mir ist immer noch unklar, warum im Klammforum dauernd nach rechtlichen Dingen gefragt wird. Wenn du es wirklich wissen willst, frage den Mieterverein deines Vertrauens oder Anwalt für Mietrecht, die wissen es so richtig genau.

Zitat:
Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Was könnte passieren wenn ich den Schlüssel nicht abgebe?
Wenn ein Notfall eintrifft wie z.B. Wasserrohrbruch, Heizungsrohrbruch, Fensterbruch, Einschlag von Bäumen, ggf. Einbruch, Gasgeruch oder ähnliche Notfälle wird die Tür zu deiner Wohnung aufgebrochen, damit Zutritt gewährt ist.
Die Kosten um die Tür und das Schloß und ggf. noch andere in Mitleidenschaft gezogene Wände usw. zu reparieren werden umgelegt. Ob auf dich als Mieter oder auf den Vermieter ist dann die Frage, hätte vielleicht das alles verhindert werden können, wenn der Schlüssel bei einer Vertrauensperson gelegen hätte und der Vermieter wußte das? Ist der Notfall aufgrund eigener Schuld eingetreten (Waschmaschine nicht abgestellt als Beispiel, Heizung im Winter nicht angemacht usw.) Diese Fragen und noch mehr werden dann die Versicherungen stellen.


In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen.


Drachenjenny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2010, 01:49:54   #12 (permalink)
Sinnmaximierung

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Loshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von Drachenjenny Beitrag anzeigen
So eine Klausel machen Vermieter gerne rein, damit sie auf der sicheren Seite sind und damit eben nicht Türen oder ähnliches kaputt gemacht werden müssen.
Wie kann man denn mit ner ungültigen Klausel auf der sicheren Seite sein?

Zitat:
Zitat von Drachenjenny Beitrag anzeigen
(wer trägt die Kosten, da gehts dann wieder los), wenn es denn mal wirklich einen Notfall gibt.
Der Schuldige oder seine Versicherung oder die Versicherung vom Vermieter.

Zitat:
Zitat von Drachenjenny Beitrag anzeigen
Und man muss ja auch seinen Schlüssel nicht beim Hausmeister abgeben, wie geschrieben kann man es ja auch bei Vertrauensperson machen.
Wird nicht viel nützen, mein Zweitschlüssel liegen 20 Km und 100 km entfernt

Zitat:
Zitat von Drachenjenny Beitrag anzeigen
Das es natürlich Vermieter gibt, die alles mögliche ausnutzen ist mir auch klar, wer aber mal auf der Vermieterseite und Mieterseite bei so einem Notfall war, versteht diesen Passus.
Ich versteh ihn auch, wenn aber wirklich ein Notfall ist dann brecht die Tür halt auf. Wenn ich Schuld bin dann muss ich das halt zahlen bzw. meine 150 Euro Selbstbehalt von der Haftpflichtversicherung.

Ich will aber nicht das wegen Kleinigkeiten mal eben in meine Wohnung geguckt wird, wie bei ner Bekannten wo der Vermieter nur mal schauen wollte ob da ein Dachrinnenrohr kaputt ist weil die Nachbarin darunter ein bisschen Wasser an der Decke hatte. Bei sowas will dann wenn dann ich mit ihm gemeinsam schauen, oder ich informiere jemanden der mit reingeht.




Zitat:
Zitat von Drachenjenny Beitrag anzeigen
Wenn ein Notfall eintrifft wie z.B. Wasserrohrbruch, Heizungsrohrbruch, Fensterbruch, Einschlag von Bäumen, ggf. Einbruch, Gasgeruch oder ähnliche Notfälle wird die Tür zu deiner Wohnung aufgebrochen, damit Zutritt gewährt ist.
Bei Einbruch oder einer kaputten Scheibe oder was der Baum noch zusätzlich anrichten kann hätte ich gern das man mich anruft aber nicht das man einfach so in meine Wohnung spaziert.

Zitat:
Zitat von Drachenjenny Beitrag anzeigen
Die Kosten um die Tür und das Schloß und ggf. noch andere in Mitleidenschaft gezogene Wände usw. zu reparieren werden umgelegt.
Worunter soll das denn umlagefähig sein?

Loshai ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2010, 09:17:36   #13 (permalink)
nicht mehr nett
Benutzerbild von Drachenjenny

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Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Worunter soll das denn umlagefähig sein?
Falsche Ausdrucksweise meinerseits. Ich meinte: irgendwer wird das zahlen müssen. Mieter oder Vermieter.


In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen.


Drachenjenny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2010, 09:18:49   #14 (permalink)
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Benutzerbild von (Bier)Kelle

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(Bier)Kelle eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Wie kann man denn mit ner ungültigen Klausel auf der sicheren Seite sein?
Es ist ja noch zu beweisen, dass diese Klausel ungültig ist.
Einig sind sich alle, dass der Vermieter weder ein Recht auf den Schlüssel noch auf ungehinderten Zugang der Wohnung hat.

Über das Hinterlegen bei einer dritten Person für Notfälle hat hier noch keiner was aussagekräftiges schreiben können, außer dass es sinnvoll erscheint.

Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Wird nicht viel nützen, mein Zweitschlüssel liegen 20 Km und 100 km entfernt
Was sind denn 20 km???
Für manche normaler Arbeitsweg, also vollkommen ausreichend.

Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Ich will aber nicht das wegen Kleinigkeiten mal eben in meine Wohnung geguckt wird...
Will das irgendjemand?

Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Bei Einbruch oder einer kaputten Scheibe oder was der Baum noch zusätzlich anrichten kann hätte ich gern das man mich anruft aber nicht das man einfach so in meine Wohnung spaziert.
Mich müsste mein Vermieter erstmal anrufen, um zu erfahren, wo der Zweitschlüssel ist.
Das sollte also ohne weiteres sicherzustellen sein.


Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Worunter soll das denn umlagefähig sein?
Blödheit des Mieters

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
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(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2010, 09:53:01   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen

Was sind denn 20 km???
Für manche normaler Arbeitsweg, also vollkommen ausreichend.
Und andere haben 200 Km Arbeitsweg/Tag, hat aber nichts damit zu tun das im Notfall die 30 Min die man dafür braucht schon zuviel sein könnten. Das ist aber nur der Idealfall, im schlechtesten Fall ist dort niemand anzutreffen.

Aber wenn das so ausreichend ist auf diesem Weg gerne.


Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Will das irgendjemand?
Ich erlebe jeden Tag wie Leuten mit fremden oder öffentlichen Eigentum umgehen, ich habe keinen Grund anzunehmen das man da sorgsam mit meinem umgeht.
Wenn der Schlüssel schon da liegt wird er auch benutzt werden wenn irgendein Verdacht vorliegt, wenn da im Zweifelsfall eine hohe Rechnung dran hängt wird man die Tür aber nur aufbrechen wenn man sich ganz sicher ist das es nötig ist.



Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Blödheit des Mieters
Misstrauen heißt der Grund und das beruht leider auf Erfahrung.

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