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#1 (permalink) |
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R.I.P. Tobi
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Hi,
in meinem Mietvertrag steht drin, dass man wenn man die Wohnungen über einen "mehr als 3tägigen Zeitraum" unbewohnt lässt seinen Schlüssel beim Hausmeister oder einer Vertrauensperson abgeben muss, damit im Notfall gehandelt werden kann ohne die Tür zu beschädigen. Ist so eine Klausel rechtlich überhaupt okay? Was könnte passieren wenn ich den Schlüssel nicht abgebe? |
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#4 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Was nutzt der Schlüssel bei ner Vertrauensperson, wenn der Vermieter nicht weiß, wer die Vertrauensperson ist?
Also ich habe grundsätzlich einen Schlüssel bei nem Bekannten/Verwandten, falls ich meinen mal in der Wohnung vergesse. Somit hätte ich auch kein Problem, meinem Vermieter zu sagen, wenn was ist, kommst Du rein. Kurz vor meinem letzten Urlaub hatten wir den Fall, dass es in der Wohnung unter mir aus der Decke tropfte. Zum Glück war ich da, sonst hättet ich dann ne aufgebrochene Tür gehabt. Sinn macht so eine Regelung durchaus. gruss kelle! Nachtrag: Der Vermieter hat nicht zwingendermaßen einen Generalschlüssel. Mein Vermieter kommt ins Treppenhaus, dann ist Schluss. Zitat:
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#5 (permalink) |
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Rock the Band
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Bei dieser Klausel hätte ich den Vertrag gar nicht erst unterschrieben, da 3 Tage keine Zeit ist, es ist normal auch mal 4 Wochen in den Urlaub zu fahrn, ohne den Schlüssel abzugeben.
In der heutigen Zeit wäre mir das viel zu unsicher und ich kann mir nicht vorstellen, da solch eine KLausel rechtens sein kann. Immerhin kann dein Vermieter ja dann deine Wohnung durchsuchen, ohne das du es merkst. ![]() Im Fernsehen habe ich einen ähnlichen Fall gesehen und dort wurde deutlich gemacht, dass solche Klauseln NICHT rechtens sind! Sie sind ungültig. Das wurde bei Mietmythen gezeigt. Leider fällt mir der genaue Name der Sendung nicht mehr ein. |
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#6 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Solch eine Klausel ist nichtig, denn der Vermieter darf ohne Wissen des Mieters nicht in die Wohnung, selbst zu einer Überprüfung der Mietsubstanz muss er sich einen angemessenen Zeitraum vorab anmelden.
Der Vermieter dürfte theoretisch nichtmal einen weiteren Schlüssel zur Wohnung besitzen, denn diese sind allesamt dem Mieter auszuhändigen, um ein unbefugtes Betreten zu verhindern. Mal davon ab, hatten wir in jeder Mietwohnung die Schlösser direkt nach Einzug allesamt ausgetauscht, somit hätte ien eventueller Basisschlüssel eh nichts gebracht. |
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#7 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Durch die Möglichkeit, den Schlüssel einer Vertrauensperson zu überlassen, ist der Vermieter fein raus. Er hat damit Zutritt zu der Wohnung, und immer einen neutralen Dritten als Zeugen dabei. Googelt man ein wenig mit den passenden Stichworten, kommt man zu Hausordnungen, wo dann der Mieter für Schäden haftet, die während seiner Abwesenheit nicht behoben werden konnten, falls kein Schlüssel vorhanden ist. Und so ein Schaden kann sich gerade bei einer längeren Abwesenheit ganz schön heftig bemerkbar machen. gruss kelle! Zitat:
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#8 (permalink) |
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R.I.P. Tobi
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Vertrauensperson ist ja noch in Ordnung. Aber frage mich auch wieso erst ab 3 Tagen. Es kann auch schon bei 4 Stunden ne Wasserleitung kaputt gehen und die ganze Wohnung fluten
Also wenn dann dauerhaft irgendwo einen Schlüssel hinterlegen (bei jemandem dem man traut) am besten noch im versiegeltem Umschlag den man danach wieder zurückbekommt. |
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#9 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Aber die Frage wird Dir bestimmt Dein Vermieter beantworten können gruss kelle! Zitat:
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#11 (permalink) | |
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nicht mehr nett
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Zitat:
Und man muss ja auch seinen Schlüssel nicht beim Hausmeister abgeben, wie geschrieben kann man es ja auch bei Vertrauensperson machen. Das es natürlich Vermieter gibt, die alles mögliche ausnutzen ist mir auch klar, wer aber mal auf der Vermieterseite und Mieterseite bei so einem Notfall war, versteht diesen Passus. Mir ist immer noch unklar, warum im Klammforum dauernd nach rechtlichen Dingen gefragt wird. Wenn du es wirklich wissen willst, frage den Mieterverein deines Vertrauens oder Anwalt für Mietrecht, die wissen es so richtig genau. Wenn ein Notfall eintrifft wie z.B. Wasserrohrbruch, Heizungsrohrbruch, Fensterbruch, Einschlag von Bäumen, ggf. Einbruch, Gasgeruch oder ähnliche Notfälle wird die Tür zu deiner Wohnung aufgebrochen, damit Zutritt gewährt ist. Die Kosten um die Tür und das Schloß und ggf. noch andere in Mitleidenschaft gezogene Wände usw. zu reparieren werden umgelegt. Ob auf dich als Mieter oder auf den Vermieter ist dann die Frage, hätte vielleicht das alles verhindert werden können, wenn der Schlüssel bei einer Vertrauensperson gelegen hätte und der Vermieter wußte das? Ist der Notfall aufgrund eigener Schuld eingetreten (Waschmaschine nicht abgestellt als Beispiel, Heizung im Winter nicht angemacht usw.) Diese Fragen und noch mehr werden dann die Versicherungen stellen. ![]() In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen. |
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#12 (permalink) | |||||
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Sinnmaximierung
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Ich will aber nicht das wegen Kleinigkeiten mal eben in meine Wohnung geguckt wird, wie bei ner Bekannten wo der Vermieter nur mal schauen wollte ob da ein Dachrinnenrohr kaputt ist weil die Nachbarin darunter ein bisschen Wasser an der Decke hatte. Bei sowas will dann wenn dann ich mit ihm gemeinsam schauen, oder ich informiere jemanden der mit reingeht. Zitat:
Worunter soll das denn umlagefähig sein? |
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#14 (permalink) | ||||
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R1150 GS Fahrer
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Es ist ja noch zu beweisen, dass diese Klausel ungültig ist.
Einig sind sich alle, dass der Vermieter weder ein Recht auf den Schlüssel noch auf ungehinderten Zugang der Wohnung hat. Über das Hinterlegen bei einer dritten Person für Notfälle hat hier noch keiner was aussagekräftiges schreiben können, außer dass es sinnvoll erscheint. Zitat:
Für manche normaler Arbeitsweg, also vollkommen ausreichend. Zitat:
Zitat:
Das sollte also ohne weiteres sicherzustellen sein. Blödheit des Mieters ![]() gruss kelle! Zitat:
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#15 (permalink) | |
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Sinnmaximierung
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Zitat:
Aber wenn das so ausreichend ist auf diesem Weg gerne. Ich erlebe jeden Tag wie Leuten mit fremden oder öffentlichen Eigentum umgehen, ich habe keinen Grund anzunehmen das man da sorgsam mit meinem umgeht. Wenn der Schlüssel schon da liegt wird er auch benutzt werden wenn irgendein Verdacht vorliegt, wenn da im Zweifelsfall eine hohe Rechnung dran hängt wird man die Tür aber nur aufbrechen wenn man sich ganz sicher ist das es nötig ist. Misstrauen heißt der Grund und das beruht leider auf Erfahrung. |
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