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#1 (permalink) | |
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Hi,
also wie sich leider herausstellte haben wir zu Hause ein "kleines" Problem mit Ratten. Diese haben sich anscheinend in unserer Küche pudelwohl gefühlt. Schädlingsbekämpfer und Klempner waren schon da und haben ihren Senf dazu gegen usw usf. Jedenfalls ist jetzt meine Frage wie es mit der Miete aussieht. Ich konnte ja nun gut 2 Wochen meine Küche kaum benutzen. Hab ich da Anspruch auf einen Teil Rückzahlung der Miete? Ich will deswegen nicht extra zum Anwalt rennen, da hab ich dann noch mehr Kosten. Evtl. hat ja hier jemand Erfahrung damit. Gruß, anni Zitat:
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#2 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Wo sind die denn hergekommen?
Mal neutral gesprochen: wo liegt die Ursache? Manchmal liegt sie beim Mieter selber, da kann das dann auch andersrum laufen: Der Vermieter kann Schadenersatz fordern. Wie ist dieser Mangel entstanden? Da sollte man erstmal die Schuldfrage klären ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#3 (permalink) | |
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Schuldfrage ist eigentlich eindeutig. Kommen über ein Kanal/Schacht/Rohr welches nicht in Betrieb und nicht verschlossen ist bzw. mittlerweile verschlossen war.
Zitat:
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#4 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Lass dich da mal richtig beraten. Ist der Vermieter für das Rohr zuständig? Oder die Wasserwerke/ Stadt/ Gemeinde/ oder sonstwer?
Bevor du wegen 2 Wochen eingeschränkter Nutzung der Küche (was vlt. 30-80 Euro bringt) da einen Rechtsstreit mit Gutachtern etc vom Zaun brichst, der dann vlt teuer, nerven- und zeitraubend ist, solltest du dir eine fachlich kompetente Meinung einholen ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#5 (permalink) |
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kein Stammuser
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Beim Anwalt hast du eh immer eine kostenlose erste Rechtsberatung, wenn er korrekt ist zeigt er dir die Möglichkeiten auf und sagt dir, auf was du achten sollst bzw. was du als nächstes Vorgehen planen solltest.
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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#6 (permalink) | ||
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Zitat:
Achso?! Gut zu wissen. Vielen Dank für den Tipp!!! Zitat:
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#7 (permalink) |
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back to the roots
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@ kath Ja, wenn man eine (gute) Rechtsschutzversicherung hat
Wenn man so als Privatperson zu einem x-beliebigen Anwalt geht ist in der Regel nix umsonst. Die Erstberatung darf allerdings nicht teurer sein als irgendwas mit 200 Euro wenn ich das richtig im Kopf habe.
| Flugstatistik | Spritmonitor | Borussia Dortmund | Sterne |
will be dominated by Hoovers and blenders. |
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#8 (permalink) | |
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Hhm, Mietrechtschutz haben wir zum Mai diesen Jahres gekündigt gehabt
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Zitat:
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#9 (permalink) |
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kein Stammuser
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Ich habe keinerlei Rechtschutz und bin direkt zum Anwalt, hab ihn gefragt und dann meinte er: Nee, Erstberatung ist kostenlos, erst wenn er aktiv wird kostet das Ganze was.
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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#10 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Marty |
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#11 (permalink) |
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kein Stammuser
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Hmm, dann hab ich zwei sehr nette Anwälte gefunden, oder kann es sein, dass es daran liegt, dass ich beide Male bei einem Anwalt für Verkehrsrecht war und Mitglied im ADAC bin? Allerdings ohne Verkehrsrechtschutz, nur ganz normales young generation Mitglied..
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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#12 (permalink) | |
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Kann ich mir nicht vorstellen. Wollten die denn Deine Mitgliedsnummer haben? Eine Rechtschutz gibts beim ADAC ja auch, aber extra.
Zitat:
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#13 (permalink) |
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kein Stammuser
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Nö, überhaupt nichts.
War aber eh der Meinung, dass die erste Rechtsberatung immer kostenlos ist.. So hatte mir der erste Anwalt das nämlich auch erklärt, erst wenn er aktiv wird und Briefe schreiben muss, muss ich dafür auch zahlen. Aber solange er nichts macht, muss ich auch nichts zahlen.
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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#14 (permalink) |
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love it !
Reg: 18.08.2007
Beiträge: 251
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Ab dem 1.7.2006 gibt es keine feste und verbindliche Gebührenregelung mehr für die Erstberatung beim Anwalt.
Wird keine Vereinbarung geschlossen,berechnet sich die Gebühr nach dem bürgerlichen Recht. insbesondere nach § 612 BGB. Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde keine Gebührenvereinbarung getroffen, betragen die Gebühren des RA für die außergerichtliche Erstberaztung ab dem 1.7.2006 250 Euro. |
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#15 (permalink) | |
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Terrorkeks
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Zitat:
Als ADAC Mitglied hat man in der Tat Anspruch auf kostenlose Beratung. Allerdings wird da schon nach Mitgliedsnummer gefragt und es muss mit dem Halten und Führen von Kfzs zu tun haben |
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