Alt 03.03.2008, 12:33:05   #1 (permalink)
Benutzer

Reg: 23.05.2007
Beiträge: 97
Lipsy1988
Standard Mietrückstand

Hallo Leute,

ich habe eine sehr wichtige Frage. Und zwar, wohne ich in einer 3er WG als Untermieter. Nun haben wir eine fristlose Kündigung bekommen alle drei, da der Hauptmieter die Miete nicht bezahlt hat und das schon seit über einem Jahr vermutlich.

Jetzt ist die Frage, kann der Vermieter, mit der Forderung auch an uns Untermieter rankommen?

Den Nachweis das wir die Meiete bezahlt haben, haben wir.

Gruß

Lipsy1988
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Alt 03.03.2008, 12:52:57   #2 (permalink)
Berufsfanatiker

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Ist eine gute Frage:

Steht ihr im Mietvertrag als Untermieter drin, oder habt ihr nur einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter?

Steht ihr im Mietvertrag als Untermieter drin, müsste ihr schauen ob es einen Passus gibt,wo iht Haftnar gemacht werden könnt, ist zwar recht selten aber rechtlich möglich.
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Alt 03.03.2008, 12:59:22   #3 (permalink)
Benutzer

Reg: 23.05.2007
Beiträge: 97
Lipsy1988
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Also ich persönlich habe nur einen Vertrag mit dem hauptmieter nicht mit dem Vermieter gemacht, wie sieht es da aus?

Ansonsten habe ich nch einen Passus drin der wie folgt aussieht:

§12 Personenmehrheit als Untermieter

1. Haben mehrer Personen - z.B. Ehegatten - gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Untermietverhältnis als Gesamtschuldner.

Hat aber denke ich wohl nix damit zu tun.
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Alt 03.03.2008, 13:03:23   #4 (permalink)
Berufsfanatiker

ID: 190435
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Solange ihr mit dem Hauptmieter einen Vetrag gemacht habt und nicht im Hauptmietvertrag mit drinne steht..seit ihr auf der sicheren Seite was die Mietzahlungen angeht. Die Kündigung selbst ist aber rechtens. Könnt ihr drei nicht mit dem Vermieter einen Mietvertrag machen? So wie du schreibst zahlt ihr drei ja fleißig und brav.
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Alt 03.03.2008, 13:04:52   #5 (permalink)
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Reg: 23.05.2007
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Lipsy1988
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wir 2 dder hauotmieter eben nicht. Das wollen wir noch klären. Aber danke für die Auskunft.
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Alt 03.03.2008, 13:12:42   #6 (permalink)
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Also ihr seid zumindest was die zahlungen angeht auf der sicheren seite. Was aber nicht heißt dass ihr nicht zusammen mit dem Hauptmieter aus der Wohnung geschmissen werden könnt.

Also ich würde auch sagen ihr solltet mit dem Vermieter reden und mit ihm einen Vertrag machen und euren Hauptmieter rausschmeißen. Aber pass auf dass dieser Passus, der bei dir im Untermietvertrag steht, mit der Gesamtschuldnerischen Haftung nicht drin steht. Das ist nämlich ganz schön gefährlich wenn du nochmal einen so unzuverlässigen Mieter hast mit dem du zusammenwohnst.
Haku ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2008, 13:16:04   #7 (permalink)
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Reg: 23.05.2007
Beiträge: 97
Lipsy1988
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Nein das ist klar, problem ist das derjenige anscheinend untergetaucht ist und sich nicht meldet weder auf sms noch auf anruf auf Handy.

Wir geben Ihm jetzt noch ca. bis ende der Woche Zeit. Sollte er sich bis dahin nicht melden...werden wir mit dem Vermieter reden und versuchen einen neuen Bewohner zu finden, sofern der Vermieter mit uns einen Vertrag macht.
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Alt 03.03.2008, 14:24:08   #8 (permalink)
Berufsfanatiker

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Reg: 21.04.2006
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Zitat:
Zitat von Haku Beitrag anzeigen
...... Aber pass auf dass dieser Passus, der bei dir im Untermietvertrag steht, mit der Gesamtschuldnerischen Haftung nicht drin steht. Das ist nämlich ganz schön gefährlich wenn du nochmal einen so unzuverlässigen Mieter hast mit dem du zusammenwohnst.
Das steht ja wohl zum glück nicht drin....hoffen wir das Beste....Ich hatte auch schlechte Erfahrungen mit dem WG-wohnen. deswegen bin ich froh mein eigener Herr zu sein
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