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#1 (permalink) |
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Lose4Gewinnspiele
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Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem: In meiner Wohnung habe ich im Bad unsere Waschmachine stehen. Momentan hängen wir die Wäsche im Flur auf wo es keine Fenster zum lüften gibt. Der Flur befindet sich ausserhalb unserer Wohnung. An der Tür bildet sich deshalb jetzt Schimmel und mein Vermieter will nicht mehr dass ich die Wäsche dort aufhänge. Statt dessen hat er mir einen Wäschetrockner angeboten den ich ja auf meine Waschmachine stellen könnte oder in der Küche unterbringen könnte. Problem: Ich muss immer das Fenster für den Schlauch offen haben. Das will ich nicht und das mindert ja die Wohnqualität. Alternative wäre natürlich ein Kondenstrocker, der aber 350€ kostet und den will ich mir nicht kaufen. Im Mietvertrag steht folgender Text: "Der Mieter ist berechtigt, Waschküche, Trockenboden und Abstellräume etc., soweit vorhanden, gemäß der Hausordnung unentgeldlich mitzubenutzen". In der Hausordnung steht: "Zum Waschen ist die Waschküche nach den Anweisungen des Vermieters zu benutzen. Die Wäsche darf nur auf dem dafür bestimmten Trockenplatz getrocknet werden." Laut dem Vermieter ist aber kein Platz mehr in der Waschküche. Diese ist nur für 2 Parteien vorgesehen worden, obwohl 3 Parteien im Haus wohnen! Die Wohnung wo ich jetzt wohne war ursprünglich ein Teil des Kellers. Ausserdem sind für mich in der Waschküche keine Anschlüsse für Strom und Wasser gelegt. Ich bin doch im Recht wenn ich einen Platz für den Wäschetrockner in der Waschküche fordere, oder nicht? Muss ich mir einen Wäschetrockner in die Wohnung stellen? |
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#2 (permalink) |
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kein Stammuser
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Du bist im Unrecht, denn in deinem Fall geht es lediglich um das Trocknen der Wäsche, nicht das waschen.
Ein Waschplatz ist gegeben. Durch deine Trockenaktionen entstand Schimmel obwohl im Mietvertrag ausdrücklich steht, das das Trocknen nur an dem Trockenplatz erlaubt. Wo genau ist da das Problem? Häng deine Wäsche am Trockenplatz auf und du brauchst weder Abluft, noch Kondenstrockner.
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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#4 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 01.05.2006
Beiträge: 32.944
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Wie wäre es mit dem Kompromiss, das du dir einen Trockner besorgst und der Vermieter etwas beisteuert, wenn du deine Wäsche nicht im Flur aufhängen darfst, es gibt ja diese Schlauchsystem, da geht das Wasser in eine Auffangbox, wäre doch einen Versuch wert.
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#6 (permalink) |
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Magus
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Hallo
Also auf einen Wäsche-oder Kondenstrockner würde ich mich überhaupt nicht einlassen. Der Grund ist ein ganz einfacher, der Stromverbrauch, du zahlst im Monat so ca 5,-€ nur an Strom für so nen Trockner bei 4 Maschinen Wäsche im Monat. Alternative: Kauf dir nen Wäscheständer den du in deinem Wohnraum stellst, ist zwar blöde wen du Besuch bekommst aber was solls. Wen da bei dir ein Garten am Haus ist must du mal gucken ob da nicht irgendwo Haken in der Wand sind zum spannen einer Wäscheleine. |
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#8 (permalink) | |
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TopPromoter
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Zitat:
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#10 (permalink) | |
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abgemeldet
Reg: 01.05.2006
Beiträge: 32.944
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Zitat:
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#14 (permalink) |
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Klammdrachen
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Und wenn Du Bedenken hast den Trockner auf die Waschmaschien zu stellen, dann besorg Dir noch so einen "Adapter", der ist extra dafür. Der kostet auch nicht viel.
Wenn Du einen Wäscheständer in die Wohnung stellst, kann es auch dort passieren das sich Schimmel bildet. Das kommt auf die Größe der Wohnung an und natürlich auf das Lüftungsverhalten. Darauf wird Schimmelbildung im allgemeinen sowieso geschoben. Das solltest Du bei all dem bedenken. Steht eine Wasch- und Trockenraum zur Verfügung so mußt Du ihn auch nutzen können. Was sagt Dein Mietvertrag dazu? Mieter zahlt fünf Prozent weniger Miete Einer Vermieterin untersagte ihrem Mieter den Gebrauch der Waschküche. Dieser minderte daraufhin die Miete um fünf Prozent und zahlte 106 DM weniger. Nach dem Urteil des Landgerichts Münster ist der Mieter zu einer Minderung in dieser Höhe berechtigt (8 S 306/97). Grundsätzlich stehe ihm die Mitbenützung von Gemeinschaftseinrichtungen des Wohnhauses zu. Im Zweifel zählten dazu auch Wasch- und Trockenräume. Da vertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart worden sei, könne es die Vermieterin dem Mieter nicht verbieten, die Waschküche zu benützen. Urteil des Landgerichts Münster vom 16. April 1998 - 8 S 306/97 |
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#15 (permalink) |
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Überfahrener User
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 353
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Also ganz ehrlich, bevor du dir da irgendeinen abbrichst von wegen trocker und wäscheständer un haste nicht gesehn, würde ich dir das selbe wie dragonlilli and herz legen. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass du den Wäschraum benutzen darfst. basta! Ist das nicht der Fall dann mindere die Miete (man kann das übrigens auch bis zu 5 Jahre nachträglich machen). Dann musste dir zwar immer noch nen Trockner kaufen, aber die Ausgaben haste dann immerhin schon wieder drin.
ImZweifelsfall guck ins BGB oder zum Rechtsverdreher, wenn ihr euch da nicht einigen könnt. |
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