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Alt 09.11.2006, 10:38:30   #1 (permalink)
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Lose-Remote

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Standard Mietrecht - Herd

Moinsen,

ein Freund von mir behauptet, dass ein Herd zum Pflichtinventar einer Mietwohnung gehört. Es gibt eine Mietminderung, wenn dieser nicht existiert.

Ich bin nicht der Meinung, kann aber diesbezüglich nichts unter Google finden.
Wenn natürlich die Nachbarwohnungen vom selben Vermieter einen Herd haben und ich die gleiche Miete ohne Herd zahlen müsste, würde ich auch eine Mietminderung fordern.

Er meint, dass es ab 2006 Pflicht ist

Weiß jemand, ob es stimmt?

Greetz
DeeJay
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Alt 09.11.2006, 10:41:59   #2 (permalink)
Sinnmaximierung

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das ist defintiv Quatsch, nen Herd muss nicht mit drin sein und ist auch hier in der Gegend meist nicht mit drin
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Alt 09.11.2006, 11:03:20   #3 (permalink)
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Kennt denn jemand eine Seite, wo das explizit drin steht? Sollte auch relativ neu sein, also von diesem Jahr.

Greetz
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Alt 09.11.2006, 11:20:35   #4 (permalink)
Krieg & Krawall
Benutzerbild von komerzhasi

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Solange im Gesetz nichts explizit drinsteht, dass eine Wohnung einen Herd haben muss, muss auch keiner drinstehn.

Man kann mit dem Vermieter aber z.B. bei einer Übernahme der Küche des Vormieters einen Deal machen und den Vermieter die Küche bezahlen lassen und monatlich (für max. 3 Jahre) einen geringen Abschlag zahlen.

Vorteil : Die Küche gehört dann zur Mietsache und grössere Reparaturen (>75 Euro) müssen dann vom Vermieter bezahlt werden.
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Alt 09.11.2006, 12:09:26   #5 (permalink)
Kulturbereicherer
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Zitat:
charlotte-r: Ich möchte eine Wohnung mieten, in der die Küche völlig leer ist. Ich habe gehört, dass ich durch ein Gewohnheisrecht Anspruch auf einen Herd und eine Spüle habe, stimmt das?
Ziaja: Nein.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,2054535,00.html
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Alt 09.11.2006, 13:59:18   #6 (permalink)
klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat von DeeJay Beitrag anzeigen
Wenn natürlich die Nachbarwohnungen vom selben Vermieter einen Herd haben und ich die gleiche Miete ohne Herd zahlen müsste, würde ich auch eine Mietminderung fordern.
Das hat dann ja nichts mehr mit einer gesetzlichen Regelung zu tun, sondern mit dem individuellen Mietvertrag.

Letztendlich bestimmt natürlich der Vermieter die Miete und die kann er auch ganz alleine festlegen. Ob das unbedingt gerecht ist bei baugleichen Wohnungen mit unterschiedlichem Inventar verschiedene Mieten zu verlangen steht auf einem anderen Blatt.

Wenn deinem Freund die Wohnung gefällt, sollte es natürlich auch nicht am Herd scheitern.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 10.11.2006, 09:48:36   #7 (permalink)
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ID: 149517
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Lipper01 wird schon bald berühmt werdenLipper01 wird schon bald berühmt werden
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Zitat:
Zitat von komerzhasi Beitrag anzeigen
Man kann mit dem Vermieter aber z.B. bei einer Übernahme der Küche des Vormieters einen Deal machen und den Vermieter die Küche bezahlen lassen und monatlich (für max. 3 Jahre) einen geringen Abschlag zahlen.

Vorteil : Die Küche gehört dann zur Mietsache und grössere Reparaturen (>75 Euro) müssen dann vom Vermieter bezahlt werden.
Eben und darum würde ich mich als Vermieter nicht darauf einlassen. Ob die Küche übernommen wird oder nicht ist Sache zwischen dem alt und dem neu Mieter, natürlich nur wenn die Küche auch dem alt Mieter gehört!

Man kann Wohnungen mit oder ohne Küche (dann natürlich auch ohne Herd ) mieten/vermieten!

Zitat:
Wenn natürlich die Nachbarwohnungen vom selben Vermieter einen Herd haben und ich die gleiche Miete ohne Herd zahlen müsste, würde ich auch eine Mietminderung fordern.
Autsch, vielleicht wurden die Nachbarwohnungen mit Küche vermietet und deine ohne! Es gilt in Deutschland Vertragsfreiheit! Im übrigen war ja bekannt das keine Küche/Herd vorhanden ist daher kein Grund zur Minderung (siehe unten)!

Aus Wikipedia:
Voraussetzungen für eine Mietminderung sind:
* Die Mängel dürfen nicht unerheblich sein.
* Der Mangel wurde nicht schuldhaft vom Mieter verursacht.
* Der Mieter hatte bei Vertragsunterzeichnung keine Kenntnis von dem Mangel und hätte diese Kenntnis bei der Vorabbesichtigung auch nicht erlangen können (z.B. die Gängigkeit der Fenster durch einfaches Öffnen und Schließen).
Ausgeschlossen ist die Mietminderung, wenn
* der Mieter den Mangel bei Vertragsschluss kannte;
* der Mangel dem Mieter bei Vertragsschluss wegen grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist und der Vermieter den Mangel nicht bewusst verschwiegen hat;
* der Mieter den Mangel bei Wohnungsübergabe kannte und sich seine Rechte bei der Annahme nicht vorbehalten hat;
* der Mieter einen Mangel, der während der Mietzeit auftrat, dem Vermieter nicht unverzüglich angezeigt hat und der Vermieter daher keine Abhilfe schaffen konnte.
Hier der komplette Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietminderung
Lipper01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2006, 11:33:58   #8 (permalink)
Krieg & Krawall
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Zitat:
Zitat von Lipper01 Beitrag anzeigen
Eben und darum würde ich mich als Vermieter nicht darauf einlassen. Ob die Küche übernommen wird oder nicht ist Sache zwischen dem alt und dem neu Mieter, natürlich nur wenn die Küche auch dem alt Mieter gehört!
Ich hoffe es wird nicht zu sehr OT ...

Unsere Wohnung ist im Dachgeschoss und die Küche (teure Alno-Küche) wurde geplant und eingebaut.
Die Vormieterin hatte sie übernommen und wollte von uns eine Ablöse.

Da wir aber keine 4000 Euro zahlen wollten hatte der Vermieter die Wahl ...
Entweder hätte die Vormieterin die Küche rausreissen müssen und das wollte der damalige Eigentümer auch nicht - dann hätten wir die Wohnung aber nicht genommen - oder aber sie hätten einen anderen Nachmieter finden müssen - das passte der Vormieterin aber zeitlich nicht.

Daher war der Deal sowohl für den Vermieter als auch für uns eine gute Sache.
Mittlerweile haben wir die Wohnung gekauft.
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komerzhasi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2006, 14:02:40   #9 (permalink)
Erfahrener Benutzer

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Klar es ist alles verhandelbar und war in deinem Fall, komerzhasi, sicher auch sinnvoll die Küche zu übernehmen, da Dachgeschoss, wahrscheinlich alles Schrägen und ein Neukauf daher wohl auch nicht billig gewesen wär!
Ich gehe auch mal davon aus das der Vermieter eure Kaufabsicht kannte, den 4000 Euro muß man auch als Vermieter erst mal übrig haben!
Lipper01 ist offline   Mit Zitat antworten
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