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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
ich habe zur Zeit große Probleme mit meinem Vermieter. Zum Beispiel, verschafft er sich über einen zweitschlüssel zugang zur Mietwohnung. Darf er dieses? Wo finde ich Infos über Mieterrechte? Wer kann mir da helfen? Die Quellen müssen glaubwürdig sein! Am besten vom Bundesrecht oder Ähnliches. MFG Papenburger |
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#4 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Hast Du nicht nen Bekannten mit scharfen Hund?
Den in Deine Wohnung gesetzt, Ruhe ist. gruss kelle! Zitat:
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#5 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Will ihm halt nur mehr oder weniger die Schranken weisen, denn seine Rechte scheint er ganz gut zu kennen. Seine Pflichten jedoch ignoriert wer... Beispiel Karport: Gehört zur Wohnung dazu, steht aber voll mit Müll von ihm. Er sagt zwar, er räumt das weg, aber es passiert nichts... |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Selbstverständlich darf der Vermieter nicht allein und unangemeldet Deine Wohnung betreten. Will er Deine Wohnung besichtigen, muß er mit Dir einen Termin machen und Du mußt anwesend sein. Alles andere kommt einen Einbruch gleich. Hilfe findest Du bei jedem Mieterverein. Ich würde aber auch einen Anwalt konsultieren und rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
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#7 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Wie wird das denn da gehandhabt, da ich ja anwesend war... |
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#8 (permalink) |
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Trivago-FunCheffin
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Hole Dir mal (zur Not auch aus der Bücherei) ein Buch über Mietrecht (kosten in der Regel unter 10 Euro), denn die Sache mit dem Zweitschlüssel hatte ich auch schon und durch das Buch (darin werden genau alle Paragraphen genannt), konnte ich den Vermieter auf seinen Platz verweisen - VOR der Tür. Wenn der Vermieter nämlich ohne deine Zustimmung die Wohnung betritt, begeht er Hausfriedensbruch. Laut Mieterbund darf der keinen Zweitschlüssel haben, es sei denn, Du hast ihn den (unter Auflagen) selbst gegeben. Der Vermieter muss dem Mieter beim Einzug alle Wohnungsschlüssel aushändigen. Der Vermieter darf keinen einzigen Nachschlüssel einbehalten, auch nicht für evtl. Notfälle.
Ich hole mir seit Jahren immer die neueste Ausgabe vom "Das Mieterlexikon. Das Nachschlagewerk für Fachleute und Laien" zusammengestellt vom Deutschen Mieterbund beim Verlag Goldmann. Die 13 Euro investiere ich sehr gerne, zumal in dem Buch auch jede Menge Musterschreiben und Formulierungshilfen zu finden sind. Bei Problemen im Haus halte ich dem Vermieter direkt immer das Buch mit Hinweis auf Paragraph xy unter der Nase und meistens ist das Problem dann auch schon gelöst - und das ohne Anwalt. |
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#9 (permalink) | |
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Krieg & Krawall
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Zitat:
Mein Rat beim Einzug in eine Mietwohnung - Schloss austauschen! Altes Schloss mit Schlüsseln aufheben und beim Einzug wieder einbauen. Vermieter pochen gern mal darauf einen Zweitschlüssel haben zu müssen für Havariefälle etc. In diesem Fall können sie aber auch nen Schlüsseldienst holen bzw. die Tür aufbrechen.
It was a dream big enough to fit the whole world.
It was a dream where everyone was equal under the eyes of God. Bono - 28.03.2005 San Diego |
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#10 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Selbst auf http://www.bundesrecht.juris.de scheint da wenig zu existieren... |
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#12 (permalink) |
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back to the roots
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Ich würde auch sagen, tausch einfach das Schloß aus. Dann kommt er auch nicht mehr rein. Wer weiß wie oft der das schon gemacht hat, während du nicht zu Hause warst. Ich hätte keine Lust drauf, daß irgendwer in meiner Unterwäsche wühlt, während ich im Urlaub bin.
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#13 (permalink) | ||
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klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat:
Ganz davon abgesehen würde ich von Anfang an ungern bei Leuten einziehen die einen merkwürdigen Eindruck auf mich machen. Wenn das Umfeld nicht stimmt, dann unterschreibe ich bestimmt keinen Vertrag. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#14 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wir hatten genau das gleiche Problem mit unserer ehemaligen Vermieterin, daher weis ich das zufällig.
Ein Vermieter darf keinen Schlüssel behalten, nicht einmal der Hausmeister (falls vorhanden) darf einen weiteren Schlüssel zur Wohnung besitzen. Es müssen vom Besitzer (Vermieter) alle Schlüssel dem Mieter ausgehändigt werden. Der Vermieter hat kein Recht ohne Anwesenheit des Mieters und Ankündigung eines Besuches die vermietete Wohnung zu betreten. PS: Wir tauschen auch grundsätzlich alle Schlösser aus. Cu Fehl |
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#15 (permalink) | |
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Trivago-FunCheffin
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Dazu gibt es sogar mehrere eindeutige Urteile. Hier mal eins als Beispiel:
Zitat:
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