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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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So, nu hab ich bestimmt ne Stunde gegoogelt und nix gefunden.
Am Montag steht bei mir die Verhandlung für einen Mietvertrag an. Die Wohnung (57 qm) muss auf jeden Fall gestrichen werden (sind auch Löcher in der Wand & Schrankspuren). Nun weiß ich nicht wieviel (Kalt)Mieterlass ich verlangen kann, wenn ich das selbst mach. Kann ich das an den Kosten für Wandfarbe festmachen? Wie rechne ich dann meine Arbeitsleistung ab? Ich würd mich über Hilfe freuen, vielleicht hattet ihr ja mal eine ähnliche Situation Anonyme rote Popel tun mir gar nix. |
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#3 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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iss eigentlich reine Verhandlungssache, aber ich würd sagen einen Monat nettokalt weg für kleinere Sachen (wie bei Dir) und 2 wenn man wirklich ans renovieren muss iss angemessen
oder so wie eisfee sagt man regelt es so, dass man es dann im ähnlichen Zustand wieder hinterlassen darf |
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#4 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Also du meinst 2 kaltmieten (ca 600 Euro) wären angemessen, auch wenn ich nur malere (Altbau)? Achso, problem ist auch, das ganze geht über ne maklerin, daher dauert ne anfrage + antwort ne weile, man kann also nicht einfach verhandeln. Anonyme rote Popel tun mir gar nix. |
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#5 (permalink) |
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Oben bleiben!
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Anspruch auf Nachlass hast Du keinen.
Ich würde - wie schon empfohlen - Die Wohnung unrenoviert mieten und dann wieder unrenoviert übernehmen. Denn: Niemand hat richtig Lust seine Wohnung zu renovieren, wenn er auszieht. Andererseits kannst Du beim Einzug genau das und genau so renovieren, wie Du magst. Wenn da z.B Löcher in einer Wand sind, an die Du einen Schrank stellst oder mußt Du die nicht zugipsen. Mitunter passen sogar alte Löcher für neue Einrichtung. Unterm Strich sparst Du eigentlich immer Arbeit.
Jede Minute verstreichen in Afrika ganze 60 Sekunden.
Kopiere dies in Deine Signatur, wenn Du Maultaschen magst. Mein Stern: epsilon carinae
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#6 (permalink) |
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back to the roots
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kommt drauf an wie lange man da wohnt. wenns doof kommt wohnt man vielleicht nur ein jahr da drin und dann sehen die wände i.d.r. noch gut aus, so daß man nicht streichen müßte. dann ist es doch blöd, wenn man am anfang gemalt hat und der nächste sich freut, weil er eben nicht renovieren muß.
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#7 (permalink) |
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Oben bleiben!
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Das mag schon sein. Aber wenn Du beim Einzug renovierst, renovierst Du für Dich, wenn Du beim Auszug renovierst, renovierst Du für den Nachmieter. Ich würde mich für den Nachmieter freuen, wenn der die Wohnung direkt so übernimmt, wie er sie bekommt. Das zeigt ja auch, daß ich kein Dreckschwein war...
Jede Minute verstreichen in Afrika ganze 60 Sekunden.
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#8 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Also in deinem Fall denke ich (kann es nicht ganz sicher sagen) sollte die eignetlich ein Rechtschutz helfen können falls du sowas hast.
Ansonsten darf man soweit ich weis leider in Foren keine Rechtsauskunft geben und ich denke das Zählt da doch dazu weil das ja vom Gesetz abhängt. |
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#9 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Erstmal streiche ich für mich, weil ich muss ja da wohnen. Es ist allerdings ein guter Tipp mal zu fragen ob man das auch über den Auszug regeln kann, allerdings klappt das nach meiner Erfahrung auch immer gut mit der Übernahme der Streicharbeiten des Nachmieters (wenn man ihm Geld für Farbe gibt) Ich danke euch für eure ausführlichen Antworten (auch wenn ich noch immer ncht weiß wieviel ich verlangen soll Anonyme rote Popel tun mir gar nix. |
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#12 (permalink) |
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Prinzessin
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also wenn tatsächlich nur gestrichen werden muss bzw rauhfaser und farbe drüber wirst du wohl nur eine kaltmiete bekommen können. setz es aber auf jedenfall mal bei 2 kaltmieten an, runtergehen kannst du immernoch.
erfahrungsgemäss gilt hier bei einem immobilienverwalter etwa folgendes: tapezieren/streichen: 1 kaltmiete fussboden erneuern (laminat oder fliesen): 2-3 kaltmieten (je nach wohnungsgröße) beides zusammen: 3 kaltmieten frei zur not kannst ja auch einfach mal nachfragen, was an kaltmietfreiheit drin wäre und pokerst halt ein wenig |
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#13 (permalink) |
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back to the roots
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kannst du nicht drauf bestehen, daß sie dir die wohnung renoviert übergeben?
bei uns war das damals so, daß wir die wohnung auch unrenoviert bekommen haben. haben dann wände gestrichen und die türen lackiert und den abgeplatzen lack an den fenstern überlackiert. ende vom lied: wir sind ausgezogen, mußten alles neu renovieren incl. türen und fenster abschleifen und neu lackieren und ich bin auf 700 euro sitzengeblieben für die ich über ein jahr zum abzahlen brauchte. und das war nur die hälfte der kosten. für mich persönlich steht fest: nie wieder eine unrenovierte wohnung. |
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#14 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wieso? Ich renoviere lieber selber und hab die Wohnung dann so, wie ich sie gern hätte. Sonst bekommst du weiß gestrichene Wände, aber wenn du hellblau willst darfst du selber nochmal drüber und beim Auszug auch. Und wenn man für sich selbst zum Einzug renoviert macht man es auch ordentlicher als wenn man nur für den Nachmieter renoviert.
Einmal renovieren muss man sowieso so, wenn man irgendwo wohnt. Also lieber beim Einzug. |
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