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#1 (permalink) |
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Kamehamehaaaa
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Hi,
folgendes verstehe ich nicht. Ich hab ein halbes Kind auf der Steuerkarte. Mein Kind wohnt allerdings nicht bei mir. Daher bekommt seine Mutter das Kindergeld und von mir Unterhalt. Jetzt wurde mir mit meinem Lohnsteuerbescheid mitgeteilt, das ich keinen Kinderfreigetrag bekomme Aufgrund des Kindergeldes. Ich bekomme also kein Kindergeld und muss trotzdem auf meinen Freibetrag verzichten? Verstehe ich nicht. Ich hoffe mir kann das einer näher bringen. |
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#2 (permalink) |
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PAUSIERT
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Hallo,
Laienverständnis, ich bin selber nicht betroffen: Es gibt das Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Das Finanzamt ermittelt in der Regel, was günstiger ist für den Steuerpflichtigen. Es gibt also nicht beides gleichzeitig. Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag stehen beiden Elternteilen je zur Hälfte zu, und zwar unabhängig davon, wo das Kind tatsächlich lebt. Dir steht also die Hälfte des ausgezahlten Kindergelds zu. Zur Einfachheit wird das normalerweise mit dem Unterhalt verrechnet. Zahlst Du also 400 Euro Unterhalt und die Mutter erhält die 154 Euro Kindergeld, dann müsstest Du von den 400 Euro 77 Euro abziehen könne, die Hälfte des Kindergelds. Zur Durchsetzung dieser Sache (falls die Mutter das anders sieht) empfehle ich eine Beratung bei einem Steuerberater oder Fachanwalt. Marty |
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