Alt 07.01.2008, 08:13:21   #1 (permalink)
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corestyle
Ausrufezeichen mahnbescheid starlotto *need help*

hallo

ich habe ein großes problem ich habe mich dummerweise im letzen jahr bei starlotto angemeldet und ein angebot bekommen das ich das club angebot einen monat kostenlos testen kann was ich auch tat. dann habe ich die mitgliedschaft gekündigt und auf einmal haben sie mir diesen kostenlosen monat voll angerechnet. mitlerweile kam ein mahnbescheid ich soll über 100€ zahlen. habe leider keinen anwalt, da hartz 4 kann mir jemand helfen?
weiss nicht was ich tun soll!
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Alt 07.01.2008, 08:22:14   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 181046
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Moin, also erstmal entspann dich.

Ich kenne starlotto nicht und weiß nicht ob das eine von den dubiosen Firmen sind ähnlich condome.tv o.ä.

Wenn du alles rechtens gekündigt hast, würde ich einmal hinschreiben.

Danach abwarten und die kommenden Mahnung und Inkassodrohungen abheften.

Irgendwann geben sie dann ruhe.
Nur in dem Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, musst du binnen einer Frist einspruch einlegen.
Aber das wird wohl nie passieren, weil sich die Firmen damit ins eigene bein schießen würden.

Alles unter der Vorraussetzung, dass es eine dieser Firmen ist.

Gruß Canon
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Alt 07.01.2008, 08:37:40   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 259242
Lose-Remote

Reg: 05.10.2006
Beiträge: 123
corestyle
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es ist ein gerichtlicher mahnbescheid.
habe 14 tage zeit zu antworten.
man kann / muss auf dem bescheid eintragen wer mein rechtsvertreter ist, da ich aber keinen habe weiss ich nicht was ich tun soll :/
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Alt 07.01.2008, 08:42:46   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von corestyle Beitrag anzeigen
es ist ein gerichtlicher mahnbescheid.
habe 14 tage zeit zu antworten.
man kann / muss auf dem bescheid eintragen wer mein rechtsvertreter ist, da ich aber keinen habe weiss ich nicht was ich tun soll :/
Gut, dann kann ich dir auch nicht helfen.
Bist du sicher, dass es ein gerichtlicher ist, oder steht oben einfach gerichtlicher Mahnbescheid drüber
Dein Rechtsvertreter soll wohl dein Anwalt sein.
Du könntest mal bei der Verbraucherzentrale anrufen, ich denke die werden dir sagen wie du weiter vorgehen kannst.
Was ich aber nicht verstehen kann, wie man mit Hartz4 noch Lotto spielen kann...

Viel Erfolg
Canon
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Alt 07.01.2008, 08:44:26   #5 (permalink)
Bücherwurm
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ID: 176538
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Zitat:
Zitat von corestyle Beitrag anzeigen
dann habe ich die mitgliedschaft gekündigt und auf einmal haben sie mir diesen kostenlosen monat voll angerechnet.
hast du einen Nachweis über die Kündigung? z.Bsp. den Rückschein eines Einschreibens?

Zitat:
mitlerweile kam ein mahnbescheid ich soll über 100€ zahlen. habe leider keinen anwalt, da hartz 4 kann mir jemand helfen?
weiss nicht was ich tun soll!
Auch als Hartz4 Empfänger musst du nicht auf rechtlichen Beistand verzichten. Soweit ich mich richtig erinnere, kannst du zu deinem zuständigen Amtsgericht gehen, deinen Hartz4-Bescheid vorlegen und du bekommst einen Beratungsschein, mit dem du zu einem Anwalt gehen kannst.
Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, kostet dich die Beratung beim Anwalt rund 10€.
(erkundige dich da aber am besten noch einmal bei dem Amtsgericht)


// kurz nach Starlotto gegooglet. Guck mal hier und hier und hier im Forum gab es auch noch Beiträge dazu

scheint wohl eher System hinter zu stecken.
thought ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2008, 09:03:53   #6 (permalink)
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ID: 34841
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Beiträge: 301
allesdeutsch befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Seit wann muß den auf einem Mahnbescheid ein rechtlicher Vertreter eingetragen werden ... kam der Mahnbescheid auch vom Amtsgericht ?

Wenn ja , dann ist für dich 3 Sachen zu prüfen/überlegen:

a) ist die Forderung zu recht (hast du gewußt , was und das es kostet , hast du gekündigt ... ) . So wie deine wenigen Worte bisher klingen, wirkt es stark nach - nicht vorhandener Willenserklärung mit Kündigung ...
b) Wie setzt sich die Forderung zusammen ... also was sind Monatskosten, Gerichtskosten ... damit du auch weißt, was die eigentlich wirklich dir in Rechnung stellen - eventuell ist es ja auch nur die kurze Zeit die die es benutzt hast + unmengen aufgelaufene Gebühren.
c) Willst es auf ein Gerichtsstreit ankommen lassen ? Macht für H4 empfänger eh kaum unterschied, da man dort Prozesskostenbeihilfe bekommen kann und eventuell verfällt es auch , wegen Überschreitung von Zeitfristen.

Fall d) du machst gar nichts = akzeptierst => dann ist es quasi ein Schuldeingeständnis und du wirst einen Vollstreckungsbescheid und Gerichtsvollzieher sehen, wenn du nicht bezahlst ...

P.s. starlotto scheint irgendwo im grau Bereich aktiv zu sein , es wird mit viel Gratis und kostenlos geworben - die kosten sind aber auf der Seite angegeben ... und eine Wiederrufsbelehrung gibt es auch.
allesdeutsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2008, 09:07:34   #7 (permalink)
zu gutmütig
Benutzerbild von toni

ID: 82199
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Die Stelle freilassen wenn du keinen Reachtsanwalt hast

einfach nur ankreuzen das du widerspruch einlegst
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Alt 07.01.2008, 11:30:04   #8 (permalink)
Kupferdreh
Benutzerbild von Olli27

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Also so wie ich den letzten Thread gelesen habe, sollte man am besten alles ignorieren und es drauf ankommen lassen sofern man selbst unwiderruflich im recht ist!

Allerdings war dort der letzte Beitrag Oktober 07 und es wäre sicher interessant zu erfahren wie es da weiterging.
Berlin, Berlin. Wir fahren nach Berlin!!!
(und das 2mal in der kommenden Saison^^)


Olli27 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2008, 12:16:04   #9 (permalink)
abgemeldet

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Auch, wenn es wohl schon vorbei ist: Einen MB sollte man nie ignorieren!
Damit erkennt man nämlich die Forderung an und es könnte ein Gerichtsvollzieher vorbei kommen, falls man nicht zahlt.
Bad_Boy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2008, 12:18:01   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bad_Boy Beitrag anzeigen
Auch, wenn es wohl schon vorbei ist: Einen MB sollte man nie ignorieren!
Damit erkennt man nämlich die Forderung an und es könnte ein Gerichtsvollzieher vorbei kommen, falls man nicht zahlt.
Aber nur wenn es auch wirklich einer ist vom Gericht.
Oft versuchen diese firmen nämlich genau das vorzugaukeln.

Canon
Canon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2008, 12:25:40   #11 (permalink)
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Ein Mahnbescheid kommt immer vom Gericht. Falls eine Firma versucht, einen MB zu fälschen oder nachzumachen, ist das eine Mahnung.

Wie ein MB aussieht, kann man im Netz sicher finden, auf jeden Fall kommen sie von einem Amtsgericht als Absender.

Jetzt kann aber jeder Hansel einen MB beantragen, die Richtigkeit der Forderung wird ja nicht geprüft. Falls die Forderung also strittig ist, auf jeden Fall rechtzeitig Widerspruch einreichen. Dann muss der Gläubiger nämlich vor Gericht gehen, viele dubiose Firmen werden sich das sehr gut überlegen, Starlotto ist schon einmal nicht erschienen, so habe ich es jedenfalls hier gelesen.

Man braucht nicht unbedingt einen Anwalt, vor einem Amtsgericht kann man auch alleine auftreten, bei solchen Summen wird eh meist nach schriftlicher Anhörung entschieden, zu einer öffentlichen Verhandlung kommt es kaum.

Aber als H4 Empfänger hat man wohl auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe, das sollte also nicht das Problem sein.
Bad_Boy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2008, 12:27:44   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bad_Boy Beitrag anzeigen
Falls eine Firma versucht, einen MB zu fälschen oder nachzumachen, ist das eine Mahnung.
Das check ich nicht
Canon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2008, 12:34:37   #13 (permalink)
abgemeldet

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Zitat:
Zitat von Canon Beitrag anzeigen
Das check ich nicht
Ist aber doch ganz einfach, einen Mahnbescheid gibt es nur vom Gericht.
Falls du diesen nicht beachtest, kann die Vollstreckung eingeleitet werden.

Wenn dir eine Firma etwas schickt, ist das eine Mahnung, die allerdings heute
rechtlich gesehen gar nicht mehr nötig wäre.

Wenn eine Firma etwas verschickt und Mahnbescheid drauf schreibt, kann man sie evtl. auch belangen, das vermute ich aber jetzt nur.

Wie ein MB aussieht, kann man auf der Seite von kopi-marl sehen: http://www.derbeistand.de/Lose.htm
Bad_Boy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2008, 12:38:12   #14 (permalink)
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Achso, ja genau das meine ja ich.

Viele verwechseln einfach Mahnung mit Mahnbescheid, darauf wollte ich nur hinweisen.

Canon
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Alt 08.01.2008, 17:11:47   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bad_Boy Beitrag anzeigen
Wenn dir eine Firma etwas schickt, ist das eine Mahnung, die allerdings heute rechtlich gesehen gar nicht mehr nötig wäre.
Man beachte jedoch, das ein Verbraucher in diesem Fall bereits auf der Rechnung darauf hingewiesen werden muss, dass er nach Fälligkeit automatisch in Verzug gerät. Fehlt dieser Hinweis ist eine Mahnung sehr wohl nötig.
-- > § 286 Abs. 3

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