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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
ich brauch da mal Euren Rat. Meine Freundin und "ich" sind im 4 Monat schwanger. Am 10.11.2009 läuft Ihr Arbneitsvertrag aus, welcher befristet geschlossen wurde, also bereits bevor sie schwanger wurde. Viele unserer Kollegen sind der Meinung, dass sie defintiv im Kündigungsschutz ist, obwohl der Vertrag im Vorfeld befristet geschlossen wurde. Wir jedoch können das nicht ganz glauben. Könnt ihr uns da einen guten Rat geben od. habt ihr vielleicht sogar etwas ähnliches durchgemacht?? Über viele Antworten und Meinungen würde ich mich freuen. Ich wünsche euch einen guten Start in den schönen Tag. Viele Grüße Thomas |
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#2 (permalink) | |
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Sinnmaximierung
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Zitat:
bei meinem Ex-Arbeitgeber gab es (für Neuangestellte) auch nur Jahresverträge und wer schwanger war bekam garantiert keinen neuen |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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oh oki, ..naja, das Problem liegt darin, dass wir beim gleichen AG arbeiten und bei die gleiche Befristung haben. Im Februar soll mein Sohn zur Welt kommen und ich befürchte sehr arg die Arbeitslosigkeit von uns beiden
Ich danke dir aber für die schnelle und konkrete Antwort.. vG |
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#4 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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aber arbeitssuchend gemeldet habt ihr euch schon ? sollte man ja 3 Monate bevor die mögliche Arbeitslosigkeit droht um keine Sperre beim ALG 1 zu kassieren
wäre natürlich blöd wenn ihr beide ohne Job da steht, aber muss man halt das Beste draus machen dann |
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#5 (permalink) |
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bad karma inside
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Aber DU bist ja nicht schwanger. Jetzt ist die Frage, warum die Verträge befristet sind. Ist das so'ne normale Befristung wie in fast jedem Unternehmen heutzutage? Also ohne Grund?
Bis zum 10.11. ist es ja nicht mehr lang. Habt ihr euch schon bei der Arbeitsagentur gemeldet? Hast du deinen Chef mal drauf angesprochen, ob eine Verlängerung möglich ist? Wenn das geklärt ist, kannst du dir immer noch Sorgen machen.
- Tira -
Rote, anonyme Popel ohne Begründung beeindrucken mich in etwa genau so sehr wie der bekannte Sack Reis... |
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#6 (permalink) |
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vermisst Sunny
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wie bereits gesagt wurde ist der Arbeitsvertrag definitiv zum 10.11.2009 erlöschen ob schwanger oder nicht.
Zu prüfen wäre evtl noch ob sie nicht in den Schwangerenschutz ( weiß jetzt nicht mehr die genaue Bezeichnung dafür) fällt. Bei bestimmten Berufen bzw Arbeiten haben Schwangere ab dem 4. Monat sogenanntes Berufsverbot, das würde bedeuten entweder Schonplatz oder zuHause bleiben .. Beides bei vollem Gehalt bis der Mutterschutz eintritt, das weiß ich von mir selber. |
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#7 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Naja, wenn der Arbeitgeber 1 und 1 zusammenzählen kann, und der Threadersteller nicht gerade was außergewöhnliches macht, gibt es für beide keine Verlängerung...
gruss kelle! Zitat:
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#8 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
JuNeXXXXs Befristung zu tun? Das der Vertrag seiner Freundin nicht verlängert wird, ist verständlich, aber sein eigener wird entweder verlängert, wenn noch Bedarf für ihn besteht, oder eben nicht, aber doch nicht deswegen nicht, weil seine Freundin schwanger ist... |
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#9 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Aber wenn ich an die Leistungsfähigkeit der Väter drei Monate nach der Geburt denke, so mit chronischem Schlafmangel, eingeschränkte Flexibilität... gruss kelle! Zitat:
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#10 (permalink) |
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Neuer Benutzer
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Hallo,
als ich mit meinem Jüngsten schwanger war, hatte ich auch einen befristeten Vertrag. Mein Mutterschutz fing im Februar an und im März endete der Vertrag ganz normal. Hat Deine Freundin schonmal mit dem Chef gesprochen? Weiß er von der Schwangerschaft? Wenn nicht, sollte Sie das schleunigst tun. Und ansonsten, vielleicht besteht ja die Möglichkeit nach der Elternzeit wieder zurückzukommen. Wenn der Chef zufrieden war sollte dem doch nichts im Wege stehen. Bei mir war es jedenfalls so, daß mein Chef direkt zu mir gesagt hat, daß ich jederzeit wiederkommen kann - was ich auch getan habe. LG Nina |
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#11 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
die Gefahr, dass ein Vater den Erziehungsurlaub nimmt, ist mittlerweile sehr groß, also wäre es, aus Unternehmersicht, nun blöd, diese Gefahr in Kauf zu nehmen, also würde man hier den Vertrag ganz einfach auslaufen lassen und einen neuen Arbeitnehmer suchen |
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#13 (permalink) | |
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Klammdrachen
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Zitat:
Die Eltern können sich die 20 Tage im Jahr teilen, aber nur wenn beide berufstätig sind. |
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#14 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
Dann ist es aber wiederum von der Art des Jobs abhängig. Wenn man in einen neuen Mitarbeiter viel Zeit und Geld investieren müsste, damit er die gleiche Produktivität bringt, spräche das eher für Verlängern trotz evtl. zu erwartender Probleme... |
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#15 (permalink) | ||
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PAUSIERT
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Zitat:
Zitat:
Marty |
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