|
|
#1 (permalink) |
|
Gesperrt
|
Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist bei Eigenbedarf. Meine Schwangere Frau und ich haben vor uns ein Haus zu Kaufen welches aber zZ Vermietet ist. Der Verkäufer sagte das der Mietvertrag erstmal übernommen werden muss. Gibt es eine Tabelle in der steht wie lange wir Kündigungsfrist geben müssen ? Nach meinem wissen Wohnen die Mieter knapp 10 Jahre in dem Haus, weiß es aber noch nicht 100 % Ist die Kündigungsfrist in jedem Bundesland gleich ? (Rheinland-Pfalz) Weiß hier jemand bescheid ? Danke u. Gruß humbe |
|
|
|
| Gesponsorte Links |
|
|
#2 (permalink) | |
|
★ ★ ★ ★ ★ ★
|
Ich bin mir nicht sicher ob es überall gleich ist. Aber die Kündigungsfrist steht eigentlich immer in den Mietverträgen. Bei uns wären das für 10 Jahre eine Frist von 6 Monaten (glaub ich).
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#3 (permalink) | ||
|
★ ★ ★ ★ ★ ★
|
Ich habe mich doch geirrt. Es sind 9 Monate. Aber nur wenn der Vermieter kündigt. Wenn der Mieter kündigt dann 3 Monate.
Befrage doch nächstes mal einfach Wiki: Zitat:
Zitat:
|
||
|
|
|
|
|
#4 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
Grundsätzlich "Kauf bricht nicht Miete"!
Ausnahme Eigenbedarf! Wichtige Tips: Kauf des Hauses zum 15. Eines Monats und sofortige kündigung des Mietvertrages. Auf jedenfall vor der nächsten Mietzahlung. (Sicherstellung des Eigenbedarfs) Eine Rücktritsklausel im Kaufvertrag einfügen. 3 Monate sollten reichen. (Klagt der Mieter, davon gebrauch machen) Bei solchen summen immer einen Anwalt beauftragen. Kosten ca 240 €, die gut investiert sind. |
|
|
|
|
|
#5 (permalink) | |
|
PAUSIERT
|
Zitat:
Marty |
|
|
|
|
|
|
#6 (permalink) |
|
Klammdrachen
|
Wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft und diese ist vermietet, so steht mir als Käufer ein Sonderkündigungsrecht zu.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 3 Monate, egal ob es einen Altvertrag gibt oder nicht. Der Erwerber muß unter Umständen nachweisen das er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hat. Dies ist mit dem Eigenbedarf im Grunde schon getan. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht, es sei denn du holst dir vor dem Erwerb des Hauses eine Auskunft beim Anwalt, was sich immer ganz gut macht. Aber da kann dir auch der Mieterschutzbund Auskunft geben. Wie bei allen anderen Kündigungen gilt natürlich die Härtefallregelung. Wenn du die Wohnung nutzen möchtest, aber der Mieter schon 100 Jahre alt ist und schon seit 30 Jahren dort wohnt dann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf fast nicht möglich. |
|
|
|
|
|
#7 (permalink) | |
|
Erfahrener Benutzer
|
Zitat:
ein Notarieller Kaufvertrag darf keine Rücktritsklausel enthalten. Darum wird in solchen fällen ein Vovertrag geschlossen. Dieser kann auch vorzeitig gegen einen Notariellen Vertrag ausgetauscht werden. Die hohen Kosten kommen erst zustande, wenn ein Notarieller Vertrag geschlossen wird. |
|
|
|
|
![]() |
| Gesponsorte Links |
| Anzeige |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|