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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich habe gerade mit meiner besten Freundin telefoniert, die ein heftiges Problem hat und aufgelöst war.
Sie arbeitet in einer kleinen Werbeagentur als Teilzeitkraft (alleinerziehende Mutter) und bucht dort Anzeigen für Kunden an die jeweiligen Verlage. Jetzt hat sie eine Anzeige gebucht in Höhe von 13.000 Euro, die der Kunde gar nicht gebucht hat. (Sondern nur in der Vorausgabe - aber beide Anzeigen wurden gedruckt) Die Rechnung ist jetzt gekommen und sie ist am Heulen, weil sie ihrem Chef das bisher nicht gebeichtet hat. Sie hat Angst ihren Job zu verlieren, weil das für die kleine Klitsche echt viel Geld ist. Ich habe ihr jetzt geraten, den Verlag anzuschreiben, und ihre Situation zu erklären, vielleicht gehen die noch runter und dann erst mit dem Chef zu sprechen. Fragen: - Ich kenne mich im Verlagswesen nicht aus, können die einfach so runtergehen mit einem Preis? (Weil es ist ja keine Ware in dem Sinne) - Muss sie haften für den Fehler? Wenn der Verlag also kein Einsehen hat, 13.000 Euro an den Chef bezahlen? Darf er sie wegen sowas fristlos kündigen? Wer hat einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht? Würde ihr gerne etwas Hoffnung geben und helfen und nicht über den Maifeiertag ein Häufchen Elend neben mir sitzen haben. |
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#2 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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also ich als Chef wäre sauer wenn ich erst von der Sache erfahren würde nachdem schon versucht wurde Notreperaturen durchzuführen
meine Meinung dazu: nen Fehler zu machen (der auf dem Papier) erstmal 13 K Euro kostet fänd ich schon sehr blöd aber allein nicht ausreichend als Kündigungsgrund, weil Fehler macht jeder mal und es ist halt Pech das ausgerechnet der nun teuer wurde aber für das Vertrauensverhältniss wäre es mir wichtig das die Mitarbeiterin umgehend zu mir kommt und man dann gemeinsam überlegen kann wie der Schaden zu begrenzen ist aber hängt natürlich alles nen bissl davon ab welchen Führungsstil der Chef nun hat
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#3 (permalink) | |
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♥♥♥♥♥♥
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Zitat:
Geringverdiener bekommen beim Amtsgericht einen sogenannten Beratungsschein, mit dem sie sich kostenlos von einem Rechtsanwalt beraten lassen können. Dazu muss aber ein konkreter Fall vorliegen, was hier noch nicht der Fall ist, da der Arbeitgeger davon ja noch nicht mal Kenntnis hat und sie nicht wissen kann, ob er sie überhaupt in Haftung nimmt. Sollte es dann tatsächlich zu einer Klage kommen, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Schau dir mal den Wiki-Link zum Thema Arbeitnehmerhaftung an. Vielleicht kannst du sie damit etwas beruhigen. |
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