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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo ihr lieben!
Also ich wurde letztens von meiner Krankenkasse angeschrieben ich möchte Ihnen doch bitte einen Gehaltsnachweis meines Nebenjobs ( 400,- Euro Basis ) zusenden, da geprüft werden müsse ob ich noch nur meine Ma familienversichert bleiben kann! Dacht ich mir, gut, mit 400 im Monat kann Dir ja nicht viel passieren! PUSTEKUCHEN :-( Leider habe ich nicht bedacht, dass meine Halbwaisenrente mit einbezogen wird und jetzt soll ich mich selbst versichern und soll, bei einem Monatseinkommen von 400,- Nebenjob + 183,- HWR auf einmal 127,-Euro Versicherungsbeitrag im Monat bezahlen! Wobei ich sagen muss, dass 400,- nicht zwangsläufig jeden Monat zusammenkommen. Ich meine, wenn ich Klausuren habe, mache ich dementsprechend weniger Schichten ( arbeite an ner Tankstelle ) um mich darauf vorbereiten zu können. Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und / oder gibt es noch andere Möglichkeiten und Wege? Lieben Gruss Cheekydylx |
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#2 (permalink) |
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Programmierer
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Hm das klingt mir zu spartanisch,
denn ich habe auch das Problem, aber bezahle Studentenkrankenversicherung (57 € / Monat) und habe bis ca. 800 € Freigrenze (Lohnsteuer, Arbeitlosenversicherungsgrenzen). Deswegen stimmt das mit 127 € überhaupt nicht, denn ist viel zu viel hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Phönix |
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#4 (permalink) |
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bored.
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Wieso bekommst du waehrend der KlausurenZeit weniger Geld? 400 Euro Job is 400 Euro Job, unabhaengig der geleisteten Arbeitszeit.
Demzufolge rede doch mit deinem AG ob er dir 400 Euro minus Waisenrente zahlt, so dass du nicht die 400 Euro - Grenze ueberschreitest. Damit zahlst du auch keine Beitraege, der AG zahlt wie gewohnt den Pauschalbetrag. (Ich mein, wenn man mal die Waisenrente gegen den KV-Betrag gegenrechnet, bleibt ja nicht viel uebrig) Wenn du nun aber als Geringfuegigbeschaeftigter eingestuft wirst, zahlst du je nach Einkommen zwischen 4 und 21 % an Sozialversicherungsbeiträge. Naehre Infos zu Minijob etc hier: http://www.kbs.de/ Sprich: Einkommen bis 400,00 Euro = Minijob ohne AN-Beitraege Einkommen zwischen 400,01 Euro - 800 Euro + Geringfuegigbeschaeftigter mit Sozialversicherungssatz, der nach einer bestimmten Formel ausgerechnet wird. |
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#6 (permalink) |
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Slotinferno.de
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Hast Du angegeben, dass du Student/Schüler/Azubi bist ? Denn das gilt ja als "Ausbildung" und dafür können die nicht ernsthaft 127 € im Monat von dir verlangen. Ich mein sie können dich aus der Familienversicherung kicken das stimmt schon jedoch nicht für soeinen Satz neu versichern wollen ?!
Is echt der Knaller da würd ich mich mal schlau machen... Slotinferno.de exklusive, cachefreie Spiele - Komm und spiel mit mir ! ! Geändert von H3llh4mm3r (32.01.2008 um 26:24:14 Uhr). |
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#7 (permalink) |
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Multitalent
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@cafe_noir:
Das Teil zwischen 400 und 800€ heißt Gleitzone. Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind diejenigen mit bis zu 400€. @hell: Die Gleitzonenregelung gibt es allerdings nicht für Auszubildende, daher wäre es äußerst ungünstig sowas anzugeben. Auszubildende müssen ihre Beiträge aus dem vollen Arbeitsentgelt bezahlen, falls sie über der Geringfügigkeitsgrenze von 325€ verdienen. @Checky: Wenn du für 583€ 127,40€ Beiträge zahlen sollst, dann hätte die Krankenkasse einen Beitragssatz von 16,7%, aber an sowas kommen nicht mal die teuersten AOKen heran. Also irgendwas kann da nicht stimmen. Und das auch nur, wenn du dort wirklich eine Ausbildung machen würdest, da dann wie gesagt die Gleitzonenregelung nicht gelten würde. Wenn die Halbwaisenrente wirklich beitragspflichtig ist, dann müsstest du nur knapp 100€ zahlen, je nach tatsächlichem Beitragssatz. Du wirst doch bestimmt ein Schreiben mit Gesetzesgrundlage bekommen haben, weswegen die HWR angerechnet wird. Ich bin im Thema HWR zwar nicht wirklich drin (ist auch kein alltägliches Thema), aber da kann man bestimmt noch was dran argumentieren. |
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#8 (permalink) |
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Klammdrachen
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Die Summe die er nennt ist der scheinbare Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte. Irgendwie kommt der Satz mir bekannt vor. Deine Krankenkasse kann Dich nicht ohne weiteres aus der Familienversicherung schmeissen, es sei denn du bist über 21 und Dein Einkommen ist enorm hoch.
Gibt es für Dich noch Kindergeld? Und wie alt bist Du eigentlich? |
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#9 (permalink) | |||
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Multitalent
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§ 10 Familienversicherung SGB V
Zitat:
Zitat:
Mindestbeitrag: Zitat:
Mir ist noch eine Idee gekommen: Wie wird deine geringfügig entlohnte Beschäftigung eigentlich versteuert? Hast du deine Steuerkarte bei deinem Arbeitgeber abgegeben? Wie alt bist du? Hast du noch andere Einkünfte außer dem Minijob und der HWR? Es könnte möglich sein, dass du den Fragenbogen der Krankenkasse einfach falsch ausgefüllt hast und du damit (für die Frage der Familienversicherung) rein rechnerisch doch viel weniger verdienst, als es aktuell den Anschein hat, womit du den Status des Familienversicherten behalten könntest. Falls nicht, könntest du immer noch mehr verdienen als 400€-187€. Möchtest du noch etwas mehr verdienen (ca. 65€ mehr als in Variante B), dann habe ich noch eine andere Möglichkeit. Die Varianten B und C wirken allerdings nur in die Zukunft und bei B bin ich mir noch nicht ganz sicher, ob du da rein rechtlich einfach so hinkommst. Um diese Sachen zu prüfen benötige ich allerdings folgende Unterlagen, deren Scans du mir gerne vertrauensvoll per myimg.de/PN und falls gewünscht mit geschwärzten Adressfeldern etc zusenden kannst: Geändert von joschilein (20.03.2007 um 19:36:19 Uhr) |
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#10 (permalink) | |
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Prinzessin
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Zitat:
meinst du? ich hab etwas über 130 euro im monat bezahlt und zwar OHNE einkommen (vom kindergeld abgesehen) Das lustige daran is, dass mir jetzt von meinem gehalt ca. 40 euro für die kk abgezogen wird... also irgendwas is da nicht richtig *augenverdreh* |
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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Also, ich bin 19 Jahre alt und besuche die Höhere Handelsschule hier! Nebenbei arbeite ich in einer Tankstelle! Dort bekomme ich einen Stundenlohn von 6,- EUR und kann maximal 400,- erreichen! Das bedeutet dass mein Gehalt dann auch mal weit unter 400 liegen kann. Denn wie bereits erwähnt nehme ich mir Zeit wenn ich Klausuren habe um mich vorbereiten zu können und mache dann wesentlich weniger Schichten!
In dem Schreiben von meiner Krankenkasse ( KKH ) steht, ich solle 127,40 EUR bezahlen, mein Bruder hingegen ( 22 ) zahlt nur 30 Euro! Das haben die zuständigen Leute dort dann damit begründet, dass er während seiner Zivildienstzeit keine HWR bezogen hat.... Mir wurde geraten auf big-direkt.de einen Vergleich zu machen, jedoch wird mir da ein ganz anderer Betrag der KKH angezeigt!!! Jetzt bin ich durcheinander... Vielen Dank für eure Hilfe! |
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#12 (permalink) |
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Multitalent
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Bei diesen Vergleichsrechnern werden meist nur die reinen KV-Beiträge angezeigt, es gibt aber noch 3 andere SV Zweige (RV, AV und PV) und die KKH hat dir dann den Betrag für KV und PV genannt (RV und AV sind frei, da du ja rein rechtlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausübst, außerdem ist der Betrag der KKH für den Bereich freiwillige Versicherung und nicht für die Pflichtversicherung, wie ihn diese Vergleichsrechner verwenden.
Ich habe arbeitstäglich mit dem SV-Recht zu tun, sowas wie HWR ist aber dennoch ein Einzelfall, daher habe ich auch nicht gleich den richtigen Weg gehabt. Um die Variante A zu bestätigen, brauche ich aber eine Angabe über die Versteuerungsart deines Minijobs. Da kann man als Arbeitgeber pauschalieren und 2% zahlen, oder der Arbeitnehmer versteuert es und da man im Fall eines Schülers keine anderen Einkünfte hat, bleibt man locker unter den steuerlichen Freigrenzen und zahlt effektiv doch keine Steuern. Welche Version der Variante A bei dir allerdingsdings zutrifft, sieht man sehr gut über die DEÜV Meldung und da möchte ich mich nicht auf irgendwelche Aussagen verlassen, weil ich auch beinahe täglich erlebe, wie schnell man sich ohne Fachkenntnis in den falschen Begriffen verheddert oder Dinge annimmt, die man vielleicht mal von Kollegen gehört hat, die aber so gar nicht stimmen. |
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#13 (permalink) | |
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Erfahrener GNUtzer
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Zitat:
Bei der Familienversicherung zählt aber immer das Jahreseinkommen und nicht das Monatseinkommen und selbst wenn Du durchschnittlich monatlich 500EUR verdienst fliegst da nicht raus. Die Kasse fragt Dich irgendwann wieviel Du im vergangen Jahr verdient hast und legt das dann in Beitragberechnung für das kommende Jahr zu Grunde. Leute die nicht in der gesetzlichen Kasse nicht unbedingt versicherungpflichtig sind aber auch nicht privat versichert sind werden von der gesetzlichen Kasse eben zwangsversichert - war auch nicht immer so. Am besten mal bei einem kompetenten Mitarbeiter der Kasse anrufen und sich danach erkundigen.
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Geändert von DocTrax (04.01.2009 um 23:26:38 Uhr) |
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