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Alt 20.11.2011, 20:11:09   #1 (permalink)
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Standard Krankenkasse bittet nach 6 Jahren um Bezahlung einer Rechnung

Hey zusammen,

hab n kleines Problem. Wir haben die Tage ne Rechnung von unserer Krankenkasse für den Aufenthalt meines Vaters vor (7!!! Jahren) im Krankenhaus bekommen. Umfang 280€ ("Krankenhausbehandlung täglich 10,00€ für bis zu 28 Tage im Jahr).

Mein Vater ist im darauffolgenden Jahr verstorben. Wir haben damals für insgesamt 10 Monate einen 5stelligen Betrag bezahlen müssen für alle möglichen anfallenden Kosten. (Zuzahlungen für KH, Reha, Pflegeheim etc.)


Jetzt kommen die nach 7 Jahren (nachdem die Rechnung angefallen ist) und 6 Jahre nachdem mein Vater verstorben ist noch mit ner Rechnung.


Nicht, dass ich das nicht bezahlen würde und mich prinzipiell querstelle. Aber ich hab auch keine Belege mehr. Meine Mutter wahrscheinlich auch nicht. Irgendwann hat man mit der Geschichte abgeschlossen und sich auf die Trauerarbeit konzentriert. Und jetzt kommen die und "bitten" (immerhin ists keine Mahnung) uns um Begleichung der Rechnung.
Mit dem Zusatz "Sofern Sie die Zuzahlungen bereits gezahlt haben, bitten wir um Nachricht".
Keine Ahnung, ob wir das bezahlt haben. Wir haben ziemlich viel bezahlt damals... wissen wir doch nichtmehr, ob das dabei war?

Wie können wir uns denn nun verhalten? 280€ sind viel Geld...


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Alt 20.11.2011, 20:28:56   #2 (permalink)
R.I.P. Tobi
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Gab es zwischenzeitlich nochmal Zahlungserinnerungen oder ähnliches? Wenn nicht ist die Rechnung meiner Meinung nach schon verjährt.

Zitat:
Die regelmäßige Verjährung beträgt gemäß § 195 BGB seit der Schuldrechtsreform (2002) drei Jahre. Eine längere Verjährungfrist sehen - seit der Neuregelung - nur § 196 BGB (10 Jahre bei Rechten an einem Grundstück) bzw. § 197 Abs. 1 BGB (30-jährige Verjährung für Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten, familien- und erbrechtliche Ansprüche, rechtskräftig festgestellte Ansprüche und Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden sowie Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind) vor.

Quelle
*edit*
Okay Marty hat Recht, es sind 4 Jahre
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Alt 20.11.2011, 20:29:10   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von mighty666 Beitrag anzeigen
Wie können wir uns denn nun verhalten? 280€ sind viel Geld...
Das klingt recht interessant, wäre doch eine Themaitk die evtl. Medien interessieren könnten z. B. Stern TV usw.
Smssam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2011, 20:30:54   #4 (permalink)
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Hallo,

normalerweise verjähren Forderungen nach 3 Jahren, bei Sozialversicherungen aber nach 4 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung angefallen ist.

http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/25.html

Aus meiner Laiensicht kannst Du Dich auf die Verjährung berufen.

Gruss
Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2011, 20:36:15   #5 (permalink)
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Habt ihr das Erbe ausgeschlagen? Dann können sie euch nicht in die Pflicht nehmen.
Habt ihr sein Erbe angenommen, so müsst ihr als rechtskräftige Erben eben auch die "Schulden" bezahlen, die habt ihr mit übernommen :?

Gab vor einem Jahr auch schon einen Fall wo Eltern für ihr verstorbenes Baby im Krankenhaus zahlen mussten. Gab Komplikationen bei der Geburt, Kind und Mutter solange in der Klinik, Kind verstarb trotz aller Hilfe, keiner konnte es in der Zeit bei der Krankenkasse anmelden, also mussten die Eltern die Rechnung komplett selbst zahlen..
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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Alt 20.11.2011, 20:46:14   #6 (permalink)
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@kath: mir gehts nicht darum, das auf gar keinen Fall zu zahlen.

Wenn die Forderungen gerechtfertigt "sind", was ich zum derzeitigen Stand einfach nicht weiss, weil ich keine Unterlagen habe, dann wird das auch bezahlt. Keine Lust auf n Rechtsstreit und überhaupt sinds ja auch Leistungen, die damals in Anspruch genommen worden sind, wenn auch erfolglos...

(aber zur Frage, ja wir haben das Erbe angenommen, aber mit nem 1/8 eines Hauses kann keiner was anfangen ^^)

@Gremlin und Marty: Danke! das hilft mir schon. Damit kann ich mich mal bei der Krankenkasse melden und da nachfragen, wie die plötzlich auf diese Zahlung kommen.

Wenn damals eine Zahlungsaufforderung gekommen wäre, wäre die auch bezahlt worden. Wenn in der Zwischenzeit eine Zahlungsaufforderung "verloren" gegangen wäre, dann müssten die ja auch ne Mahnung schicken.

Den Brief, den ich jetzt vorliegen hab, sehe ich eher als "Bitte".
Wortlaut:
Zitat:
"Unsere Bitte an Sie: Überweisen Sie uns in den nächsten Tagen den unten genannten Betrag - vielen Dank! Den Überweisungsdvordruck haben wir für Sie schon vorbereitet."

Das klingt ja schon eher nach "Unsere Felle sind eigtl davongeschwommen, aber vllt können wir noch was bei rausschlagen..."



Ich mein, als ich den Brief gelesen hab, war ich erstmal echt sauer. Wie kann denen das jetzt nach 7 Jahren einfallen? Der Mann ist seit ner Ewigkeit tot. Die können doch nich solange warten...


mighty666 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2011, 20:51:59   #7 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

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Zitat:
Zitat von kath Beitrag anzeigen
Gab vor einem Jahr auch schon einen Fall wo Eltern für ihr verstorbenes Baby im Krankenhaus zahlen mussten. Gab Komplikationen bei der Geburt, Kind und Mutter solange in der Klinik, Kind verstarb trotz aller Hilfe, keiner konnte es in der Zeit bei der Krankenkasse anmelden, also mussten die Eltern die Rechnung komplett selbst zahlen..
Die haben es 8 Wochen nicht geschafft, einen Brief zu schreiben? Solange hätten sie Zeit gehabt. Zumal das Kind ja auch sofort anzumelden ist beim Einwohnermeldeamt, das muss ja auch jemand gemacht haben.

Hast Du dazu eine Quelle?

Marty
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Alt 20.11.2011, 21:08:21   #8 (permalink)
kein Stammuser

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Reg: 21.04.2006
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Stand damals online in der Neuen Westfälische, da das hier in der Region passiert ist, ich finde den Artikel aber partout nicht im online Archiv und auch nicht über Google. Kann mir lediglich vorstellen, dass man sich "so geeinigt" hat und daher den Beitrag offline genommen hat aufgrund des Rufs der KV.
13. Mai - wähl Die PARTEI!
kath ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2011, 11:37:22   #9 (permalink)
W:O:A 2012 \m/
Benutzerbild von wullxz

ID: 350493
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Reg: 22.05.2009
Beiträge: 282
wullxz wird schon bald berühmt werden
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Zitat:
Zitat von kath Beitrag anzeigen
Habt ihr das Erbe ausgeschlagen? Dann können sie euch nicht in die Pflicht nehmen.
Habt ihr sein Erbe angenommen, so müsst ihr als rechtskräftige Erben eben auch die "Schulden" bezahlen, die habt ihr mit übernommen :?

Gab vor einem Jahr auch schon einen Fall wo Eltern für ihr verstorbenes Baby im Krankenhaus zahlen mussten. Gab Komplikationen bei der Geburt, Kind und Mutter solange in der Klinik, Kind verstarb trotz aller Hilfe, keiner konnte es in der Zeit bei der Krankenkasse anmelden, also mussten die Eltern die Rechnung komplett selbst zahlen..
Das ist dann aber schon länger her, oder?
Soweit ich weiß, gibt es seit 2009 ein Gesetz, das vorschreibt, dass jede Person mit deutschem Wohnsitz Krankenversichert sein muss. Das gilt also auch für das Kind.
Wenn die Anmeldung versäumt wurde, müsste das Kind also rückwirkend in die Familienversicherung aufgenommen werden.


@mighty: Ich denke auch, dass die jetzt nochmal versuchen an das Geld zu kommen. Die denken sich sicher: "Lass mal ne Rechnung schreiben - vielleicht zahlt er ja. Wenn nicht: auch nicht schlimm."
Versuch auf jeden fall mal dagegen anzugehen - Marty hat dir die Gesetzesgrundlage ja schon genannt.

Ich suche Refs für Lose-Rausch.de
wullxz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2011, 14:16:52   #10 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 25.11.2011
Beiträge: 6
tareich
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Das hat doch nichts mit dem Erbe zu tun?! Das ist längst verjährt. Deswegen "bittet" euh die Kasse auch nur drum. Sagt den einfach, dass ihr das entweder bezahlt habt oder sagt gleich, dass ihr dem nicht nachkommen werden, weil es verjährt ist. Sachen gibts -.-
tareich ist offline   Mit Zitat antworten
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