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#1 (permalink) |
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Hobbitfrosch
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Hallo,
ich habe von meiner Fallmanagerin erfahren, dass im Falle eines Krankenhausaufenthaltes Geld von den Bezügen abgezogen wird. Ich habe aber gelesen, dass das unzulässig ist, da ein Krankenhausaufenthalt in der Regel mit Mehrausgaben verbunden ist. Ist das so? Gibt es ein Gerichtsurteil oder etwas ähnliches, auf das man sich berufen kann? [X]Meine Galerie [X][X][X]Signaturerweiterung[X]
Ein Kamel passt durchaus durch ein Nadelöhr. Man muss es nur in feine Streifen schneiden. |
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#2 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Schau mal dort: http://www.klamm.de/forum/showthread...05#post2503605
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#3 (permalink) | |
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Slotzone.de
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Zitat:
Hinweis für Refs und Werber wegen neuer Arbeitsstelle ( Vollkontischicht) weniger aktiv/online!
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#4 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
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#5 (permalink) | |
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Slotzone.de
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Drückst du nach 3 Wochen Krankenhaus auch Geld an deinen Arbeitgeber ab?
Zitat:
Hinweis für Refs und Werber wegen neuer Arbeitsstelle ( Vollkontischicht) weniger aktiv/online!
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#7 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Bei Arbeitnehmern fängt das nach 6 Wochen an, dann gibt nur noch Krankengeld. Marty |
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#8 (permalink) | ||
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Slotzone.de
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Zitat:
Zitat:
Hinweis für Refs und Werber wegen neuer Arbeitsstelle ( Vollkontischicht) weniger aktiv/online!
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#9 (permalink) | ||
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PAUSIERT
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Zitat:
Zitat:
Marty |
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#10 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Hmm, ich möchte Dich mal sehen...
Stell Dir vor Du hast ne Haushaltshilfe beschäftigt, für 50 € die Woche, die dann ein Jahr krank ist und Du Ihr trotzdem 2600 € überweist, für nix. gruss kelle! Zitat:
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#11 (permalink) |
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guter Dinge
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Falsch! Wenn zwei Erwachsene eine Bedarfsgemeinschaft begründen, dann bekommen beide jeweils 311 Euro, jetzt 312 Euro.
Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung!
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#12 (permalink) | |
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Eta Capricorni
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Zitat:
Ich finde es kommt auf die Umstände an, denn schließlich müssen viele Sachen dennoch weiter gezahlt werden, viele sparen ja auch an der Verpflegung. |
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#13 (permalink) |
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BRN-Dresden.de
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habe jetzt nicht alles gelesen was geschrieben worden ist aber was ich dazu sagen kann (selber erlebt) ist das.
Wenn man im Krankenhaus liegt ist man für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar deswegen kein Geld. Aber den Aufenthalt muss man dennoch selber bezahlen. bin an Krebs erkrankt und musste mehre Monate im Krankenhaus verbringen |
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#14 (permalink) |
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symbolträchtig
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Hast du damals keinen Widerspruch eingelegt?
Ich war letztes Jahr 8,5 Wochen stationär, Alg1 fiel weg, dafür gab´s Krankengeld. Das Alg2 (ich bin Aufstockerin) sollte um 52% gekürzt werden, was rechtswidrig war und ist, also hab ich Widerspruch eingelegt, die Sache einer RA übergeben, weil ich mich vom Krankenhaus aus nicht richtig kümmern konnte, wa da ja vom Internet abgeschirmt. Jetzt ist der Fall vorm Sozialgericht, da unser zuständiges SG (Schleswig) in einem anderen Fall bereits geurteilt hatte, dass eine Kürzung rechtswidrig ist, da man das Essen im Krankenhaus ja nicht veräußern kann und somit kein geldwerter Vorteil zu erkennen ist. Seit dem 01.01. ist das Gesetz ja nun geändert, da ist es eben so wie oben beschrieben, es kommt drauf an, wie lange man im Krankenhaus ist, ob gekürzt werden darf. Ansonsten kann ich dir das Tacheles Forum empfehlen. Die können dir wertvolle Tipps geben, da findest du auch Adressen von Beratungsstellen und ggf. Rechtsanwälten in deiner Nähe.
mein eigenes ebook: emotionica http://www.tredition.de:80/books/ID726
Als der Himmel einstürzte, begrub er das Lachen unter sich. Geändert von Tattoo-Mum (06.06.2008 um 08:54:31 Uhr) Grund: Fehler in url |
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#15 (permalink) | |
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guter Dinge
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Also, dass Sozialgericht Berlin hat am 25.01.2008 entschieden, dass eine Aufrechnung unzulässig ist. (Az.: S 116 AS 17528/07)
Volltext des Urteils Interessant ist dieser Abschnitt: Zitat:
Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung!
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