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#1 (permalink) |
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Gesperrt
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Hallo
ich habe mal eine Frage was ist wenn man in der Probezeit krank wird, muss der Arbeitsgeber den Lohn weiter bezahlen oder nicht? Denn ich habe das Problem das ich in der Probezeit krank geworden bin. |
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#3 (permalink) |
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Gesperrt
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Hallo
ich glaube eher wenn ich zurück komme das ich gleich die Kündigung bekomme:-( Denn wie ich erfahren habe können die es nicht haben wenn ein Mitarbeiter in der Probezeit schon Krank wird. Da war wohl vor Monaten auch jemand der Krank wurde, dann kam er einen Tag arbeiten und am nächsten Tag hatte er die Kündigung im Briefkasten |
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#5 (permalink) |
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Gesperrt
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Und ich hab am 15.05 dort angefangen das heißt ich bekomme kein Geld?
Wie soll ich denn dann meine Miete bezahlt bekommen usw? Also heißt es das mein AG von 15.05 bis 15.06 nicht für mich zahlt? Hab ich das jetzt richtig verstanden? Muss ich jetzt einen Antrag bei der Krankenkasse stelle oder läuft das alles von alleine? |
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#7 (permalink) |
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Gesperrt
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Hallo
also wir haben jeden Tag Ü Std gemacht ich könnte mir das jetzt so vorstellen das meine Firma mir jetzt nur meinen normalen Lohn zahlt. Nur muss ich jetzt wissen ob ich einen Antrag bei der Krankenkasse stellen muss, oder ob mein Arbeitsgeber sich das Geld von der Krankenkasse holt. Ich war in dieser Lage noch nicht, und mir ist das ehrlich gesagt auch recht peinlich das ich schon nach 14 Tagen krank geworden bin denn gut kommt das sicher nicht. |
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#9 (permalink) |
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PAUSIERT
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Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht Dir erst nach 4-wöchiger, ununterbrochener Arbeit zu. Dein Arbeitgeber kann also jetzt die Zahlungen einstellen. Natürlich nur für die Zeit der Krankheit, für davor und danach geleistete Arbeit muss er zahlen, auch für die Überstunden.
Für die Zeit der Krankheit bekommst Du Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Dies ist allerdings deutlich niedriger als der Lohn, den Du bekommen hättest. Frag dazu Deine Krankenkasse. Gruss Marty |
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#12 (permalink) |
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symbolträchtig
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Wenn du eine gute Krankenkasse hast, kommt der erste Antrag automatisch. War zumindest bei mir so, ich bin bei der DAK. Dann hab ich unten auf den Antrag einfach ein Ja angekreuzt, wo sie fragen, ob man weitere Zahlscheine braucht, und dann kamen jedesmal 2.
Mit diesem Zahlschein gehst du dann zu deinem Arzt, der bestätigt nochmal, wie lang du krank warst/bist, was du hast und dann schickst du den an die Krankenkasse zurück, vorher aber deine Bankverbindung eintragen und dann kommt das Geld. Krankengeld ist Lohnersatzleistung, du bekommst nach Bezugende einen Bescheid über die erhaltene Summe. Den mußt du für die Stuererklärung aufheben.
mein eigenes ebook: emotionica http://www.tredition.de:80/books/ID726
Als der Himmel einstürzte, begrub er das Lachen unter sich. |
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#13 (permalink) |
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PAUSIERT
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Hat Deine Krankenkasse keine Telefonnummer? Die werden Dir das sicher erklären können, ich bin da kein Fachmann und will Dir nichts sagen, was nicht sicher ist. Ich würde vermuten, Du musst denen das mitteilen, dass Du krank bist und keine Lohnfortzahlung bekommst. Ob das per Antrag in bestimmter Form geschehen muss oder telefonisch, das weiß ich auch nicht.
Marty |
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#15 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Um dir vieleicht auch etwas Mut zu machen, muss es nicht immer gleich auf eine Kündigung hinauslaufen.
Hatte auch mal das Pech, nach keinen 4 Wochen arbeiten in einem neuem Betrieb einen Unfall gehabt zu haben wo ich fast 8 Wochen danach krankgeschrieben ( u.a. gebrochener Finger im Pflegeberuf sprich Gips) war. Das Ende vom Lied war immerhin das sie mich trotz allem behalten haben...zumindest für den Jahresvertrag.- Kann also auch anders laufen.. Also Viel Erfolg und gute Besserung für den Job Und was die Krankenkasse angeht so wurde ja schon "alles" erwähnt Davon mal abgesehen würdest du auch einen netten Wisch von denen erhalten wenn du Krankengeld erhalten würdest...
Wer keinen Mut zum Träumen hat,
hat keine Kraft zum Kämpfen ! |
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